@ Kampfzwerg
Anmerken sollte ich an dieser Stelle noch, dass ich den Schriftsatz der Gehörsrüge zwar bestimmt, aber sehr sachlich und unter dem Gebot der Höflichkeit formuliert habe, frei von jeglicher Polemik, Aggressivität und persönlicher Verletzung, so wie es sich einem Gericht gegenüber gehört. Die Antwort des Gerichts kann deshalb auch nicht als stilistische „Retourkutsche“ betrachtet werden. Die Art und Weise der Beantwortung ähnelt vielmehr dem Schreibstil des Urteils, der naturgemäß auch immer einen Eindruck von der Persönlichkeit des Verfassers vermittelt. Mich hat der Auftritt nicht überrascht.
@ uwes
Es ist eine Freude, mit Ihnen zu kommunizieren!
Sie beschämen mich, wenn Sie sich zu nachtschlafender Zeit noch der Beantwortung meiner Fragen zuwenden, die im Grunde rhetorisch gemeint waren und den Anlass für meine Zurückhaltung umschreiben sollten. Die Situation quasi, die man mit „Gefangen im Spinnennetz der Gerichtsbarkeit“ betiteln könnte. Die Antworten gibt ja die ZPO, allerdings bei weitem nicht so ausführlich, wie von Ihnen dargelegt.
Auf rhetorische Fragen erwartet man in der Regel ja keine Antworten. Nachdem Ihre sofortige Erwiderung ausblieb, bin ich von Ihrer entsprechenden Bewertung meines Beitrags ausgegangen. Deshalb an dieser Stelle nochmals Danke für Ihre Stellungnahme.
Ich denke, dass sich in meinem Fall in Kürze etwas bewegt, was auch immer? Sie erhalten zu ggb. Zeit die gewünschte Information von mir. Versprochen!
Mit freundlichen Grüßen