Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG

EGNW meldet unautorisiert Kunden um

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masterflok:

--- Zitat von: khh am 05. Juni 2013, 13:24:49 ---
--- Zitat von: masterflok am 05. Juni 2013, 08:50:23 ---Diese Aussage steht Ihrer Geschichte im kompletten Wiederspruch.
--- Ende Zitat ---

@masterflok, Sie müssten schon begründen, wo Sie den "Wiederspruch" sehen, andernfalls ist Ihre pauschale Behauptung wertlos !

--- Ende Zitat ---
Überhaupt die entsprechenden Ausführungen gelesen und verstanden?  ::)

Energiefachmann behauptet:
Der beim Netzbetreiber hinterlegte Anbieter ändert sich rückwirkend von FirstCon auf EGNW. Da die EGNW für diesen Zeitraum nicht genügend Energie eingekauft hat, muss sie diese sehr teuer zum Regel-/Ausgleichsenergiepreis einkaufen.

Im Mitgliederbrief heißt es:
FirstCon rechnet nun mit der EGNW die Energielieferungen der Genossen ab. Die EGNW wiederum rechnet auf der Base dessen mit den Genossen ab.

Den Wiederspruch nun verstanden, khh?

Energiefachmann:
@ masterflok
Bleiben Sie doch bitte bei der Wahrheit! Ich habe überhaupt nicht von FC geschrieben sondern von "den Vorlieferanten". Es betrifft nämlich mehrere Lieferanten, die von der EGNW geschädigt wurden.

Und das, was Sie aus dem Mitgliederbrief zitieren, habe ich ja nur etwas genauer beschrieben. Was FC berechnet, weiß ich nicht und interessiert hier auch gar nicht. Entscheidend ist Ihr 2. Zitat: EGNW rechnet den Verbrauch mit den Kunden ab.

Und zu welchem Preis? Natürlich zu dem vereinbarten Preis - und der ist völlig veraltet und daher defizitär.
Parallel dazu bekommt die EGNW für die rückabgewickelten Kunden die hohen Regelenergiepreise für diesen Energiebezug berechnet.
Bei den Kunden, für die FC - nunmehr als Vorlieferant, Dienstleister, Erfüllungsgehilfe oder was auch immer - die Rechnungen stellt, steht sich die EGNW besser, da die Regelenergiepreise deutlich höher sein dürften.

Aber egal, welche Situation wir betrachten, in jedem Fall wurden durch die EGNW sowohl die Kunden, als auch die Genossenschaft selbst geschädigt, da bewusst und ohne Not defizitär Geschäfte gemacht werden. Und das auch noch vorsätzlich. Die EGNW bezeichnet die Sache in ihrem Mitgliederbrief als "Rückholaktion" und schreibt wörtlich:
"Das hier zu verwendende Verfahren lässt keine Vorabprüfung des bestehenden Lieferanten zu. Dies führte bei einigen wenigen Mitgliedern zu Unannehmlichkeiten. Dafür möchten wir uns auf diesem Wege entschuldigen."

Ob es sich wirklich um "einige wenige Kunden" handelt, bezweifele ich. Zumindest von den Kunden unseres Netzgebietes ist kein einziger vorab über diese Nacht- und Nebelaktion informiert worden und keiner, der sich hier gemeldet hatte, war mit ihr einverstanden.
Es ist schon ein starkes Stück, den Ärger und Schäden, den man hier den Kunden zufügt als "Unannehmlichkeiten" abzutun. Aber immerhin liegt nun durch diesen Mitgliederbrief ein Schuldanerkenntnis vor. Das dürfte die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtern.

Mal sehen, was bei der GV am kommenden Samstag im "Grünen Jäger", Verden, ab 14 Uhr dazu gesagt wird.

Netznutzer:

--- Zitat ---die MaBis ist im Hause eines VNB durchaus bekannt.
--- Ende Zitat ---

Wenn dem so sein sollte, ist es mir absolut nicht verständlich, dass man als Netzbetreiber auf so einen Quatsch eingeht und (rück)abwickelt. Entweder hat man hier als Netzbetreiber im verg. Jahr einen tierischen Bock geschossen oder man hat sich irgendetwas mit dem assozierten Vertrieb ausgerechnet. Als Netzbetreiber gäbe es absolut keine Veranlassung, so ein Fass zu öffnen. Massgeblich für die Belieferung und Bilanzierung sind ausschliesslich die Kundenlisten des 16. Werktags. Wie will man so ein Vorgehen dem eigenen Wirtschaftsprüfer im Rahmen des Jahresabschlusses erklären, ggar nicht zu reden von den EEG-Testaten der betroffenen Vertriebe.

Gruß

NN

Energiefachmann:
Ich will hier die Entscheidungen meiner Chefs hier nicht kommentieren, aber ich weiß, dass sie sich auch mit Kollegen anderer VNBs besprochen haben. Einige VNBs haben auch rückangewickelt, aber die meisten angeblich nicht. Das soll aber nicht unser Thema sein.

Jeder rückabgewickelten Kunde ist eine Schädigung der Genossenschaft, die von der EGNW bewusst und vorsätzlich herbeigeführt wurde. Darauf kommt es in diesem Thread an.

masterflok:

--- Zitat von: Energiefachmann am 06. Juni 2013, 00:37:39 ---@ masterflok
Bleiben Sie doch bitte bei der Wahrheit! Ich habe überhaupt nicht von FC geschrieben sondern von "den Vorlieferanten". Es betrifft nämlich mehrere Lieferanten, die von der EGNW geschädigt wurden.

--- Ende Zitat ---
Nur zum Verständnis, sprechen wir über eine Rückabwicklung zum 01.07.2012 oder irgendeinem Datum in 2013? Wenn letzteres der Fall sein sollte, verstehe ich die Aufregung bezüglich des Energiepreises nicht. Die EGNW hat meines Wissens erst zu beginn des Jahres ein Energiepaket eingekauft, nämlich genau für diese "Rückholaktion". Wieso sollte daher Regel-/Ausgleichsenergie nötig sein?

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