Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
EGNW meldet unautorisiert Kunden um
Energiefachmann:
EGNW verschickt in jüngster Zeit zusammen mit elend langen Ausführungen ihres uns wohl bekannten Recchtsanwalts Listen mit Kunden an die Netzbetreiber mit Antrag auf Rückabwicklung per 01.07.2012! Dabei schrieb doch vor gar nicht allzu langer Zeit ein Aufsichtsrat der EGNW auf meinen Beitrag zu dem Thema „nicht autorisierte Ummeldungen seitens der EGNW“ im internen Forum: „…Ich denke, dass Szenario, dass dort beschrieben wird, ist für jeden, der auch nur einen Hauch von diesem Geschäft versteht, absolut aberwitzig. Energielieferungen können einfach nicht "rückabgewickelt" werden….“ (sorry, aber die falschen „dass“ waren im Originaltext so….)
Aha, da weiß also der Aufsichtsrat noch nicht einmal, was seine Ehefrau, die bekanntlich Vorstand ist, so alles anzettelt. Vielleicht hat da jemand anderes nicht den Hauch einer Ahnung vom Energiegeschäft? Oder wissen meine Chefs noch nicht, dass Rückabwicklungen unmöglich sind? Zumindest haben sie (meine Chefs) entschieden, die Rückabwicklungen durchzuführen.
Und nun? Die gelieferten Energiemengen werden ab Rückabwicklungsdatum, also auch für die Vergangenheit(!), der EGNW zugeordnet. Was bedeutet das?
Die EGNW hatte keine Energie für diese Lieferungen eingekauft. (Wie denn auch! Sie wussten ja damals gar nicht, für wen sie hätten einkaufen sollen und wie viel.) Deshalb rechnet der ÜNB dann die sauteuren Ausgleichs- und Regelenergiepreise mit der EGNW ab! Die sind so hoch, da kann man nur Verluste machen, so teuer kann man seine Energie gar nicht verkaufen – und schon mal gar nicht für die Vergangenheit! Das ist dann ein toller Erfolg für die EGNW: Kunden gewonnen und ordentlich zusätzliche Verluste realisiert!
Noch ein Skandal dabei: einige Kunden werden von der EGNW aus ihrem bestehenden Lieferverhältnis abgemeldet (ohen Antrag auf Rückabwicklung), aber die EGNW meldet sich selbst nicht als Lieferant an. Das bedeutet, diese Kunden fallen in die Ersatzversorgung - schön teuer mit ungewollter Abrechnung.
Kann mir jemand erklären, was das soll? Das ist doch eine Aktion, die ausschließlich auf die Schädigung der Vorlieferanten abzielt, mal wieder auf dem Rücken der Kunden ausgetragen!
Was ist also das Ergebnis dieser Abmelde- und Rückabwicklungsaktioneen?
- die Vorlieferanten sind ihre Kunden los und werden somit geschädigt.
- der Kunde wird ohne sein Wissen und meistens gegen seinen Willen zum Wechsel gezwungen und somit geschädigt.
- die EGNW macht garantierte Verluste und wird somit geschädigt.
Damit wären wir mal wieder beim Thema Mithaftung der Aufsichtsräte und Vorstände und wohl auch ihres so versierten Rechtsanwalts für die Vernichtung des Genossenschaftsvermögens (sofern überhaupt noch etwas davon vorhanden sein sollte….)!
masterflok:
Was sagt eigentlich Ihr Arbeitgeber dazu, dass Sie hier so offen über die EGNW sprechen?
Davon mal ab heißt es im Mitgliederbrief
--- Zitat ---Die positiven gerichtlichen Entscheidungen ermöglichen es der EGNW weiterhin bzw. wieder Energie zu liefern. Auch unsere Mitglieder die von der FirstCon GmbH auf Zahlung verklagt wurden, haben positive Urteile vor Gericht erzielt. Dies führt zwischenzeitlich dazu, dass die FirstCon GmbH die nicht bezahlten Rechnungen unserer Mitglieder der EGNW in Rechnung stellt. Damit hat die FirstCon GmbH verstanden wem die Energie¬lieferung zu berechnen ist, und dass die EGNW der alleinige berechtigte Zahlungsempfänger für die Zahlungen seiner Mitglieder ist.
--- Ende Zitat ---
Diese Aussage steht Ihrer Geschichte im kompletten Wiederspruch.
khh:
--- Zitat von: masterflok am 05. Juni 2013, 08:50:23 ---Diese Aussage steht Ihrer Geschichte im kompletten Wiederspruch.
--- Ende Zitat ---
@masterflok, Sie müssten schon begründen, wo Sie den "Wiederspruch" sehen, andernfalls ist Ihre pauschale Behauptung wertlos !
Netznutzer:
--- Zitat ---Oder wissen meine Chefs noch nicht, dass Rückabwicklungen unmöglich sind?
--- Ende Zitat ---
Dies würde ich so unterschreiben. Einfach mal die MaBis zum Durchlesen geben. Das einzig denkbare Szenario: der Bilanzkreis bleibt gleich und es ändert sich nur die Rechnungsadresse des netznutzenden Lieferanten, was hier evtl. vorlag. Ansonsten müssten sämtliche Lieferanten, die entspr. Kunden in der Zwischenzeit beliefert haben, inkl. ihrer BKV's, Zustimmungen zu so einem Vorgehen geben. Hinzu kommt noch die 7-Monats-Frist.
Gruß
NN
Energiefachmann:
@ Netznutzer
die MaBis ist im Hause eines VNB durchaus bekannt. Bei der nun vorgenommenen Rückabwicklung werden tatsächlich die Bilanzkreise geändert, und zwar auch nach Ablauf der 7-Monatsfrist. Die 7-Monatsfrist bezieht sich nur auf den Standardprozess und eine Rückabwicklung ist kein Standardprozess.
Nun sind die Energiemengen bei den Altlieferanten aus deren Bilanzkreisen wieder heraus gebucht worden und zu Regelenergiepreisen vergütet worden. Die EGNW hat die Energiemengen in ihren Bilanzkreis hinein gebucht erhalten und bekommt nun die teure Regel- und Ausgleichsenergieabrechnung dafür.
Damit macht die EGNW bereits für 2012 Verlust. Richtig heftig wird es für 2013. Da bekommt sie ja auch die Regelenergieabrechnung, aber zusätzlich die Umlagen und Netzentgelte für 2013 berechnet, die bekanntlich deutlich höher sind als 2012. Den Kunden kann die EGNW jedoch nur die Preise für 2012 berechnen, da sie den Kunden ja keine Preisanpassung zu 2013 zugesandt hatte (auch nicht zur Erhöhung der EEG-Umlage). Schließlich wusste die EGNW ja nicht im Jahr 2012 wer möglicherweise als Kunde wieder im Wege der Rückabwicklung bei der EGNW landen wird.
Deshalb sage ich ja, dass es sich hier um eine vorsätzliche Schädigung der Genossenschaft, des Genossenschaftsvermögens bzw. der Genossen handelt, für die die daran Beteiligten und ihre Berater haften müssen.
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