Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
EGNW meldet unautorisiert Kunden um
khh:
--- Zitat von: masterflok am 06. Juni 2013, 13:35:13 ---1. bin ich kein PR-Sprecher der EGNW. Was wollen Sie mit diesen andauernden Unterstellungen bewirken?
2. Ist der Sachverhalt "anfang des Jahres Energiepaket gekauft" vom Vorstand im internen Forum veröffentlich worden ...
3. Geschah die "Rückholaktion" (im Mitgliederbrief, den NUR Mitglieder bekommen, so bezeichnet!) unmittelbar danach
4. Habe ich nie behauptet, dass irgendetwas ende 2012 geplant wurde. Wieso unterstellen Sie mir zum wiederholten Mal so einen Unsinn?
--- Ende Zitat ---
@ masterflok
zu 1.) So gerieren Sie sich aber regelmäßig ! ;D
zu 2.) Das weiß ich, weil ich es gelesen hab. Nur stand da nichts von einem Einkauf für eine solch groß angelegte „Rückholaktion“!
zu 3.) Lt. den Beiträgen in diesem Thread läuft die „Rückholaktion“ erst seit Ende März/Anfang April und lt. Energiefachmann in großem Stil erst jetzt!
Zu 4.) Selbstverständlich haben Sie das behauptet und selbst geschrieben „Die EGNW hat meines Wissens erst zu beginn des Jahres ein Energiepaket eingekauft, nämlich genau für diese Rückholaktion". Oder ist dieser Einkauf ohne vorherige Planung gelaufen?
Schon wieder „Eigentore“ ! :)
Christian Guhl:
--- Zitat von: masterflok am 05. Juni 2013, 08:50:23 ---Davon mal ab heißt es im Mitgliederbrief
--- Zitat ---.....Dies führt zwischenzeitlich dazu, dass die FirstCon GmbH die nicht bezahlten Rechnungen unserer Mitglieder der EGNW in Rechnung stellt.
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
Wie will die EGNW das eigentlich bezahlen ? Eine Weitergabe der Rechnungen an die (sogenannten) EGNW-Kunden ist ja wohl nicht möglich. Die EGNW war unbestritten niemals der Lieferant. Außerdem gibt es bei den meisten Kunden keine Verträge. Die ursprünglich unterschriebenen Unterlagen wurden von der EGNW nicht angenommen, sondern an die EGS weitergereicht. Die ist nun pleite und die EGNW beruft sich sogar noch darauf, keinen Vertrag mit den Kunden abgeschlossen zu haben um nicht schadenersatzpflichtig zu werden. Seit diesem Zeitpunkt bekommen die Kunden Strom (von wem auch immer) ohne irgendeinen Vertrag zu haben. Seit den Klagen der FC gegen die vermeintlichen Kunden wissen auch die Nichtjuristen, dass die Zahlung von Abschlägen keine Erklärung beinhaltet. Die EGNW ist also in genau der gleichen Situation wie die FC : Man möchte den Strom bezahlt haben - kann aber keine Vertragsbeziehung nachweisen. Dumm gelaufen :'( !
Ich würde jedenfalls die Rechnungen der EGNW mit genau der gleichen Begründung zurückweisen : Wir haben keinen Vertrag miteinander abgeschlossen ! Ich warte auf den Tag, an dem dieses Durcheinander von einem Gericht aufgelöst wird. Lange wird dies nicht mehr dauern. Ich weiss zumindest von einer Klage im Zusammenhang mit der Vertragsweitergabe an die EGS.
GPKE-Xperte:
Hallo zusammen,
ist bekannt, welche Netzbetreiber diesen rückwirkenden Umstellungen zum 30.06.2012 von FirstCon auf EGNW zugestimmt haben und dies abseits von GPKE oder MaBiS Vorgaben umgesetzt haben?
Ich meine die Stadtwerke Verden haben so verfahren.
Danke schon mal.
Gruß
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