Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
EGNW meldet unautorisiert Kunden um
Energiefachmann:
Wir sprechen über Rückabwicklungen zum 01.07.2012
khh:
--- Zitat von: masterflok am 06. Juni 2013, 11:36:23 ---... Die EGNW hat meines Wissens erst zu beginn des Jahres ein Energiepaket eingekauft, nämlich genau für diese "Rückholaktion". ...
--- Ende Zitat ---
Als (selbst ernannter?) 'PR-Sprecher' der EGNW geben Sie kein gutes Bild ab - zu viele "Eigentore" :
Mal wissen Sie angeblich nichts, mal wollen Sie über ein Wissen zu 'Interna' verfügen, was nur Insider haben können. Merkwürdig. :)
Halten wir mal fest:
Die laufende "Rückholaktion" war Ihres Wissens schon Ende 2012, also von 'langer Hand' geplant und vorbereitet.
Trotzdem soll es nicht möglich gewesen sein, von den betroffenen Verbrauchern das notwendige Einverständnis einzuholen?
Die Betroffenen werden das sicherlich registrieren und für ihre anstehenden Schadensersatzansprüche etc. gut verwerten können! ???
Netznutzer:
Dass die Regelenergiepreise seit Juli 2012 schon niedriger waren, als der Fahrplanstrombezug, gekauft in 2011 für das Jahr 2012 ist aber unstrittig. Der Regelenergiedurchschnittspreis in der Amprionregelzone lag von Juli bis Dezember bei 4,49ct/kWh, der Preis kommt erst mit der Anwendung der Mindermengen in Ihrem Netzgebiet im Jahr 2013 zur Anwendung, sofern die Bilanzierungsfässer der einzelnen Lieferanten nicht wieder geöffnet wurden, ansonsten triffts wohl erst den verantworlichen BKV im Rahmen der Bilanzkreiskorrektur. Wie dem auch sei, wo hier eine Schädigung der Genossen vorliegen soll, ist mir nicht ersichtlich. Eher im Gegenteil, wenn das Jahr 2012 mit einem Bezugspreis von 5,5 ct kalkuliert wurde. Da hat man einen schönen Ertrag plus Zinsgewinn.
Gruß
NN
masterflok:
--- Zitat von: khh am 06. Juni 2013, 13:07:05 ---Als (selbst ernannter?) 'PR-Sprecher' der EGNW geben Sie kein gutes Bild ab - zu viele "Eigentore" :
Mal wissen Sie angeblich nichts, mal wollen Sie über ein Wissen zu 'Interna' verfügen, was nur Insider haben können. Merkwürdig. :)
Halten wir mal fest:
Die laufende "Rückholaktion" war Ihres Wissens schon Ende 2012, also von 'langer Hand' geplant und vorbereitet.
Trotzdem soll es nicht möglich gewesen sein, von den betroffenen Verbrauchern das notwendige Einverständnis einzuholen?
Die Betroffenen werden das sicherlich registrieren und für ihre anstehenden Schadensersatzansprüche etc. gut verwerten können! ???
--- Ende Zitat ---
1. bin ich kein PR-Sprecher der EGNW. Was wollen Sie mit diesen andauernden Unterstellungen bewirken?
2. Ist der Sachverhalt "anfang des Jahres Energiepaket gekauft" vom Vorstand im internen Forum veröffentlich worden (da Sie kein Mitglied sind, können Sie das auch nicht wissen!)
3. Geschah die "Rückholaktion" (im Mitgliederbrief, den NUR Mitglieder bekommen, so bezeichnet!) unmittelbar danach
4. Habe ich nie behauptet, dass irgendetwas ende 2012 geplant wurde. Wieso unterstellen Sie mir zum wiederholten Mal so einen Unsinn?
--- Zitat von: Netznutzer am 06. Juni 2013, 13:15:25 ---Dass die Regelenergiepreise seit Juli 2012 schon niedriger waren, als der Fahrplanstrombezug, gekauft in 2011 für das Jahr 2012 ist aber unstrittig. Der Regelenergiedurchschnittspreis in der Amprionregelzone lag von Juli bis Dezember bei 4,49ct/kWh, der Preis kommt erst mit der Anwendung der Mindermengen in Ihrem Netzgebiet im Jahr 2013 zur Anwendung, sofern die Bilanzierungsfässer der einzelnen Lieferanten nicht wieder geöffnet wurden, ansonsten triffts wohl erst den verantworlichen BKV im Rahmen der Bilanzkreiskorrektur. Wie dem auch sei, wo hier eine Schädigung der Genossen vorliegen soll, ist mir nicht ersichtlich. Eher im Gegenteil, wenn das Jahr 2012 mit einem Bezugspreis von 5,5 ct kalkuliert wurde. Da hat man einen schönen Ertrag plus Zinsgewinn.
--- Ende Zitat ---
Danke für Ihre fachkundigen Beiträge :)
khh:
--- Zitat von: Netznutzer am 06. Juni 2013, 13:15:25 ---... Wie dem auch sei, wo hier eine Schädigung der Genossen vorliegen soll, ist mir nicht ersichtlich. Eher im Gegenteil, wenn das Jahr 2012 mit einem Bezugspreis von 5,5 ct kalkuliert wurde. Da hat man einen schönen Ertrag plus Zinsgewinn.
--- Ende Zitat ---
„Eine Schädigung der Genossen“ wird jedenfalls vorliegen, wenn sich jemand nach dem 1.7.12 bei einem Drittanbieter einen günstigeren Tarif mit ‚echter’ Preisgarantie und Bonus für 12 Monate eingekauft hat und dieser Vertrag mit dieser (unautorisierten!) „Rückholaktion“ jetzt vorzeitig ‚kaputt gemacht’ wird!
Fraglich ist zudem, ob die EGNW „einen (eventuellen) schönen Ertrag plus Zinsgewinn“ überhaupt an den jeweiligen Kunden weiterreicht!?
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