Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG

EGNW meldet unautorisiert Kunden um

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Hans Hans:
Off Topic

@ Didakt,

ich glaube der Mitwirkende den Sie meinen war nicht sehr amüsiert und hat mich
"richtig" verstanden - nur Sie eben leider nicht.
Das war eine Platzpatrone von Ihnen; aber lassen wir das- ich bin nicht so empfindlich.

Christian Guhl:
Und weiter geht´s : Ein Kunde teilt mir mit, dass er nach der Kaperung durch FC den Vertrag gekündigt hat und sich einen neuen Anbieter suchte. Günstiger Preis und Bonus nach einem Jahr. Auf einmal begrüßt ihn die EGNW als neuen Kunden. Günstiger Preis und Bonus - futsch ! Jetzt plötzlich Mitteilung vom Grundversorger - Herzlich willkommen in der Grundversorgung !  :o  Merkt da eigentlich noch einer was ???? Wenn dieser Kunde sich nun einen anderen Anbieter sucht und beim Grundversorger kündigt - wie lange dauert es wohl, bis die EGNW ihn wiederum als Kunden beschlagnahmt ? Wenn die EGNW liefern soll, tut sie es nicht, sondern gibt die Verträge unberechtigterweise an EGS oder FC weiter, wünscht der Kunde keine Belieferung mehr durch die EGNW, wird man sie nicht los. Das kann doch kein unbeabsichtigter Fehler sein - da steckt doch System (oder völlige Unfähigkeit) dahinter ! Ich habe dem Kunden geraten, den entgangenen Bonus bei der EGNW anzufordern. Wenn das nicht klappt, wird mit Sicherheit eine Schadenersatzklage folgen. Ach ja, fällt mir gerade noch ein : Für den einen Monat, den die EGNW zwischen Drittanbieter und Grundversorgung angeblich geliefert haben will, wird ja eine Rechnung kommen. Da kein Vertrag bestand, würde ich diese selbstverständlich nicht bezahlen. Wenn die EGNW dann klagt, bitte den Termin hier bekanntgeben. Ich möchte mir das Gesicht des Richters nicht entgehen lassen, wenn die vertraglichen Beziehungen erläutert werden  ;D.

masterflok:
Man darf gespannt sein wie dieses Verfahren entscheiden wird. Die EGNW hat zumindest vom Kunden einen unterschriebenen Auftrag zur Energielieferung, der, so nehme ich an, nicht gekündigt war.

Wieso wenden sich eigentlich "Kunden" bei Ihnen? Welche Funktion haben Sie denn? Wieso haben Sie ihren "Kunden" denn nicht dazu geraten den, seit der FC übernahme ruhenden, Vertrag mit der EGNW zu kündigen? Oder haben Sie als "was auch immer" geschlafen?  ;)

Ich habe dies übrigens getan und wurde logischerweise nicht wieder zurück auf die EGNW gemeldet.  ;)

khh:

--- Zitat von: masterflok am 12. Mai 2013, 19:04:38 ---... Die EGNW hat zumindest vom Kunden einen unterschriebenen Auftrag zur Energielieferung, der, so nehme ich an, nicht gekündigt war. ...
--- Ende Zitat ---


--- Zitat ---BGB § 146 Erlöschen des Antrags
Der Antrag erlischt, wenn er dem Antragenden gegenüber abgelehnt oder wenn er nicht diesem gegenüber nach den §§ 147 bis 149 rechtzeitig angenommen wird.

BGB § 147 Annahmefrist
(1) ...
(2) Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.
--- Ende Zitat ---

Die Annahme eines Antrags 1 ½ Jahre und mehr nach Auftragserteilung entspricht wohl kaum der Annahmefrist gemäß § 147 (2) BGB. Insofern sind die Aufträge aus 2010 / 2011 längst erloschen!  :)

Energiefachmann:
Ich kann den Bericht von Herrn Guhl bestätigen – es geht tatsächlich weiter: die Energiegenossenschaft NordWest eG scheint den Hals an Regelverstößen nicht voll zu kriegen! In regelmäßigen Abständen kommen erneut Ummeldungsanfragen der EGNW herein, ohne dass die Kunden auch nur einmal informiert worden wären! Die beschweren sich nämlich bei uns, wenn ein Lieferant mal nicht dem Ansinnen der EGNW widerspricht und so der Kunde tatsächlich bei der EGNW landet, weil wir dann die Aufforderung zur Zählerablesung versenden.

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