Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
EGNW meldet unautorisiert Kunden um
khh:
Wo bleiben denn die sonst so schreibfreudigen "Schönredner" der EGNW und deren unmittelbarem Umfeld ?
Oder hat es allen die Sprache verschlagen ob dieser, wie es scheint, skandalösen "Kunden-Kaperung" ? :(
masterflok:
Von welcher Kunden-Kaperung sprichst du? Die EGNW hat die FirstCon aufgefordert, alle noch verbleibenden Genossen "freizugeben". Dieser Aufforderung kam man jedoch nicht nach. Und so sah sich der EGNW-Vorstand gezwungen die im Juni 2012 vollzogenen Ummeldungen bei den Netzbetriebern zu wiedersprechen. Aufgrund des rechtsgültigen Urteils am Landgericht Hannover haben sich die Netzbetreiber dazu entschieden dem Wiederspruch statt zu geben.
Und das hälst du für ein skandalöses oder, wie jemand anderes sagte, kriminelles Handeln? Was hätte man denn sonst machen sollen? Nichts? Wozu dann der Rechtsstreit mit der FirstCon? Als nächstes wird bestimmt eine Schadensersatzforderung folgen. Ob allerdings die, die zum Jahresende ausscheiden, noch davon profitieren, bezweifel ich ;)
Wer übrigens im Zuge des Wiederspruchs auf die EGNW zurückgemeldet wird, dies jedoch nicht möchte, der soll dies dem Vorstand melden und wird umgehend stoniert. So das Statement eines EGNW-Verantwortlichen.
khh:
--- Zitat von: masterflok am 07. April 2013, 12:59:37 ---Von welcher Kunden-Kaperung sprichst du? ... sah sich der EGNW-Vorstand gezwungen die im Juni 2012 vollzogenen Ummeldungen bei den Netzbetreibern zu wiedersprechen. Aufgrund des rechtsgültigen Urteils am Landgericht Hannover haben sich die Netzbetreiber dazu entschieden, dem Wiederspruch statt zu geben. Und das hältst du für ein skandalöses ... Handeln?
--- Ende Zitat ---
Ja, für mich ist es eine „Kunden-Kaperung“ und ein skandalöses Handeln, wenn eine solche „Rückholung“ ohne Rücksicht auf Verluste, d.h., anscheinend ohne vorherige lückenlose Prüfung erfolgt, welche Verträge längst ordnungsgemäß beendet wurden bzw. welche Verbraucher überhaupt noch von FirstCon beliefert werden. Und die Rechtmäßigkeit dieser „Rückholung“, ohne ausdrückliche Zustimmung jedes einzelnen Betroffenen, ist m.E. auch höchst zweifelhaft.
Wenn Verbraucherschutz überhaupt noch einen Stellenwert behalten soll, dann bleibt nur zu hoffen, dass solche abenteuerlichen Geschäftsgebaren endlich mal zu spürbaren Konsequenzen führen und eine deutliche Warnung für potentielle Neukunden sind!
--- Zitat von: masterflok am 07. April 2013, 12:59:37 ---Als nächstes wird bestimmt eine Schadensersatzforderung folgen. ... Wer übrigens im Zuge des Wiederspruchs auf die EGNW zurückgemeldet wird, dies jedoch nicht möchte, der soll dies dem Vorstand melden und wird umgehend storniert. So das Statement eines EGNW-Verantwortlichen.
--- Ende Zitat ---
Sie scheinen ja bestens über alle Internas informiert zu sein. Schon merkwürdig für einen „gewöhnlichen Genossen“! Jedenfalls ist zu „was folgen wird“ und zu dem angeblichen „Statement“ nirgendwo etwas zu lesen. ;D
Energiefachmann:
--- Zitat von: masterflok am 07. April 2013, 12:59:37 ---Von welcher Kunden-Kaperung sprichst du? Die EGNW hat ... aufgefordert, alle noch verbleibenden Genossen "freizugeben".
--- Ende Zitat ---
Die GPKE sieht keinen Prozess einer "Freigabe" vor. Ein solches Ansinnen kann also nicht funktionieren. Aber damit hat die EGNW ja Erfahrung.... ::)
--- Zitat von: masterflok am 07. April 2013, 12:59:37 ---Und so sah sich der EGNW-Vorstand gezwungen die im Juni 2012 vollzogenen Ummeldungen bei den Netzbetriebern zu wiedersprechen.
--- Ende Zitat ---
... so nach einem Dreiviertel Jahr, doch, doch, sehr zeitnah.... ::) , entspricht auch nicht der GPKE, aber ....(s.o.)
--- Zitat von: masterflok am 07. April 2013, 12:59:37 ---Aufgrund des rechtsgültigen Urteils am Landgericht Hannover haben sich die Netzbetreiber dazu entschieden dem Wiederspruch statt zu geben.
--- Ende Zitat ---
Da sollten Sie mal nicht so verallgemeinern! Bekanntlich ist mein Arbeitgeber ein Netzbetreiber und wir haben auch die ominösen Anmeldeanfragen der EGNW erhalten, die wir an die aktuellen Lieferanten als Abmeldeanfragen weitergegeben haben. Tatsächlich haben wir auch einige Tage später noch das Urteil des LG Hannover bezüglich der Feststellungsklage von der EGNW postalisch zugesandt bekommen. Da waren die UTILMDs (elektronische Nachrichten zu Ummeldevorgängen) allerdings längst raus, da dessen Versand eine Aufgabe der Netzbetreiber ist. Das ist aber nicht gleichzusetzen mit einem Stattgeben eines Widerspruchs! Der Netzbetreiber stimmt nicht zu oder lehnt ab, sondern übermittelt nur die Anfragen und die Antworten darauf. Wir geben mit Sicherheit keinem Widerspruch nach 9 Monaten statt, da die Energiemengen ja längst bilanziert und die Netzentgelte bezahlt sind. Andere Netzbetreiber werden das wohl auch nicht tun.
Also - bitte bei den Fakten bleiben!
...und interessant, dass für solche Aktionen bei der EGNW doch noch Geld übrig ist....
--- Zitat von: masterflok am 07. April 2013, 12:59:37 ---Und das hälst du für ein skandalöses oder, wie jemand anderes sagte, kriminelles Handeln?
--- Ende Zitat ---
Allerdings! Und diese Einschätzung teile nicht nur ich mit khh!!!
--- Zitat von: masterflok am 07. April 2013, 12:59:37 ---Wer übrigens im Zuge des Wiederspruchs auf die EGNW zurückgemeldet wird, dies jedoch nicht möchte, der soll dies dem Vorstand melden und wird umgehend stoniert. So das Statement eines EGNW-Verantwortlichen.
--- Ende Zitat ---
Ah ja, ein sehr aufschlussreiches Rechtsverständnis: erst einmal werden die Kunden ungewollt umgemeldet und dann können sie ja immer noch widersprechen..... ::)
Anders herum wäre es seriös gewesen: erst einmal die Kunden befragen, ob sie überhaupt wieder von der EGNW beliefert werden wollen und dann aufgrund eines ggf. erteilten Auftrags die Ummeldung vornehmen!
Didakt:
--- Zitat ---Anders herum wäre es seriös gewesen...
--- Ende Zitat ---
Und gerade Sie verwenden die Vokabel "seriös". Da streuben sich einem die Haare! >:(
Es ist ungeheuerlich, welcher Schmutz in dieser Sache zu Tage kommt und auf dem Rücken der Kunden/Verbraucher ausgetragen wird.
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