Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG

EGNW meldet unautorisiert Kunden um

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khh:

--- Zitat von: Didakt am 07. April 2013, 18:04:41 ---... Da streuben sich einem die Haare!  >:(  Es ist ungeheuerlich, welcher Schmutz in dieser Sache zu Tage kommt und auf dem Rücken der Kunden/Verbraucher ausgetragen wird.
--- Ende Zitat ---

SO ist es !  :o  Mit diesem Vertrags-Chaos EGNW > EnerGenSüd > EGNW > FirstCon und/oder XY > EGNW wird alles überboten, was andere Versorger jemals verzapft haben !!!  >:(

masterflok:

--- Zitat von: khh am 07. April 2013, 14:02:12 ---Sie scheinen ja bestens über alle Internas informiert zu sein. Schon merkwürdig für einen „gewöhnlichen Genossen“! Jedenfalls ist zu „was folgen wird“ und zu dem angeblichen „Statement“ nirgendwo etwas zu lesen.  ;D
--- Ende Zitat ---
Wer freundlich fragt, der bekommt auch eine Antwort.  :)


--- Zitat von: khh am 07. April 2013, 14:02:12 ---Ja, für mich ist es eine „Kunden-Kaperung“ und ein skandalöses Handeln, wenn eine solche „Rückholung“ ohne Rücksicht auf Verluste, d.h., anscheinend ohne vorherige lückenlose Prüfung erfolgt, welche Verträge längst ordnungsgemäß beendet wurden bzw. welche Verbraucher überhaupt noch von FirstCon beliefert werden. Und die Rechtmäßigkeit dieser „Rückholung“, ohne ausdrückliche Zustimmung jedes einzelnen Betroffenen, ist m.E. auch höchst zweifelhaft.

--- Ende Zitat ---
Von der EGNW heißt es dazu:

--- Zitat von: EGNW ---Zu den – nicht unerwarteten – Misshelligkeiten ist es gekommen, weil nicht bei allen Kunden bekannt sein kann, ob diese nicht z.B. nach dem 30.6.2012 freiwillig von FC abgemeldet wurden und schon längst einen dritten Versorgen hatten, von dem  die EGNW ja nichts wissen kann. Es bestand aus nachvollziehbaren Gründen jedoch keine Möglichkeit, alle Kunden vorher zu befragen, bevor die FC hiervon Kenntnis erhalten hätte. So war klar, dass nicht alle wieder willentlich zurückgeführt werden können. Im Gegensatz zur FC wird die EGNW aber alle Kunden, die nicht mehr von ihr beliefert werden wollen sofort und selbstverständlich frei geben für andere Versorger, wenn die Kunden dies wünschen.
--- Ende Zitat ---


--- Zitat von: Energiefachmann am 07. April 2013, 16:23:06 ---Bekanntlich ist mein Arbeitgeber ein Netzbetreiber

--- Ende Zitat ---
Und was haben Sie sonst so gemacht die letzten Monate bzw. Jahre?  ;D

khh:
Die vorstehend zitierte angebliche Aussage der EGNW ist geistiger „Dünnpfiff“:
 
Niemand, der Kunde eines dritten Versorger ist, hat gegenüber EGNW den „Wunsch“ zu äußern, dass er/sie nicht von der Genossenschaft beliefert werden will. Vielmehr hat EGNW für jede einzelne ihrer Anmeldungen bei Netzbetreibern (auf deren Anforderung) den Nachweis zu erbringen, dass der jeweilige Kunde von ihr beliefert werden will.
Den Netzbetreibern und der Bundesnetzagentur werden die fehlenden Aufträge nicht verborgen bleiben – versprochen !

Aus der zitierten Aussage wird zudem deutlich, dass die EGNW bei dieser ‚wilden' Anmeldeaktion bewusst in Kauf genommen hat, die mit dritten Versorgern bestehenden (und ggf. sehr günstigen) Vertragsverhältnisse kaputt zu machen.
Das könnte neben zwangsläufigen zivilrechtlichen womöglich sogar strafrechtliche Folgen haben!? Soll EGNW doch anfangen zu liefern, als Betroffener würde ich dafür keinen Cent bezahlen.

Diese Möchtegern-Genossenschaft ‚hat fertig’ !  :)   

masterflok:
Soweit mir bekannt ist, wurden nur jene umgemeldet, die sich noch in einem ungekündigten Lieferverhältnis mit der EGNW befinden, was jedoch seit dem 01.07.2012 geruht hat.

khh:
@masterflok,
was reden Sie hier dauernd für einen Unsinn? Thema dieses Threads ist, dass offensichtlich auch Lieferverhältnisse, die längst ordnungsgemäß beendet sind und wo seit längerer Zeit nicht FirstCon sondern dritte Versorger liefern, umgemeldet wurden! 

Und Lieferverhältnisse mit der EGNW die seit dem 01.07.2012 „ruhen“  –  was soll das denn sein? Für mich waren das Nichterfüllungen vertraglicher Lieferverpflichtungen, verursacht durch vorsätzliches Fehlverhalten des damaligen EGNW-Vorstandes, wodurch die Lieferverhältnisse beendet wurden  –  allerdings keineswegs ordnungsgemäß.

Für die der Genossenschaft entstandene Schäden hätte die EGNW spätestens nach den LG-Urteilen alle Verursacher unverzüglich in Regress nehmen müssen, nötigenfalls auf dem Rechtsweg. Andernfalls könnten die jetzt Verantwortlichen womöglich selbst gegenüber der Genossenschaft/den Mitgliedern schadensersatzpflichtig werden!?

Sofern EGNW die Mitglieder, welche nach wie vor von FirstCon beliefert werden, selbst wieder beliefern möchte, hätte man nach den LG-Urteilen unverzüglich FirstCon auf Herausgabe der Kundendaten etc. verklagen müssen. Außerdem hätte man die betreffenden Mitglieder fragen müssen, ob eine solche Belieferung durch EGNW überhaupt gewünscht wird.

Wenn die LG-Urteile auch gegenüber den bis 30.06.2012 belieferten Mitgliedern eine Wirkung entfalten und die EGNW zu solch wilden Aktionen wie die jetzt erfolgten Ummeldungen berechtigen sollen, dann müssen die Initiatoren mal erklären, wo sie das aus den Urteilen herauslesen. 

Spätestens in der anstehenden Generalversammlung sollten diese Fragen gestellt werden !!!

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