Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
EGNW meldet unautorisiert Kunden um
Christian Guhl:
--- Zitat von: masterflok am 03. April 2013, 12:06:51 ---
--- Zitat von: Christian Guhl am 03. April 2013, 11:31:15 ---Ich habe nämlich einen Anruf erhalten, von jemand, der als neuer Kunde der EGNW begrüßt wurde, ohne dass er dahin gewechselt hat.
--- Ende Zitat ---
Und wieso ruft dieser jemand nicht bei der EGNW an? Wieso ausgerechnet bei dir? Ist dieser jemand möglicherweise zum 01.07. aus der Energielieferung gefallen ohne jemals das Vertragsverhältnis mit der EGNW beendet zu haben?
--- Ende Zitat ---
Wieso ruft dieser jemand nicht bei der EGNW an ? Ist das jetzt ein Scherz ? Schon mal versucht ? Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr, als bei der EGNW jemand ans Telefon. Ich habe leider den Fehler gemacht in meiner früheren Tätigkeit bei IGEL viele Kunden dahin zu vermitteln. Das hängt mir immer noch an. Wieso sollte jemand zum 01.07. aus der Lieferung fallen ? Die Begrüßung lautet auf den 05.04.2013, das kann also damit nicht zusammenhängen.
Netznutzer:
Man kann immer wieder nur wiederholen, was auch schon u.a. bei Teldafax gesagt wurde; Widerruft die erteilten Vollmachten wenn ihr den Lieferanten wechselt!!! Eine Vollmacht hat Bestand, bis diese widerrufen wird.
Gruß
NN
genofrust:
--- Zitat von: Netznutzer am 03. April 2013, 20:14:50 ---Man kann immer wieder nur wiederholen, was auch schon u.a. bei Teldafax gesagt wurde; Widerruft die erteilten Vollmachten wenn ihr den Lieferanten wechselt!!! Eine Vollmacht hat Bestand, bis diese widerrufen wird.
--- Ende Zitat ---
Sie meinen, die Spaßvögel von der EGNW wollen sich etwa auf die uralten und bereits schlussgerechneten Lieferverträge aus 2010 / 2011 berufen?
Das kann doch nicht rechtens sein!
khh:
--- Zitat von: Netznutzer am 03. April 2013, 20:14:50 ---Man kann immer wieder nur wiederholen, ...; Widerruft die erteilten Vollmachten wenn ihr den Lieferanten wechselt!!! Eine Vollmacht hat Bestand, bis diese widerrufen wird.
--- Ende Zitat ---
Die inhaltlich eines Lieferauftrags (ggf. vor Jahren) erteilte Vollmacht
„...zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Strom-/Gasversorgers erforderlich werden (Kündigung des bisherigen Strom-/Gasliefervertrages)“
soll quasi zeitlich unbegrenzt Bestand haben bis zum Widerruf dieser Vollmacht ??
Das möchte ich aber doch stark bezweifeln, da es sich m.E. um eine Vollmacht für ein einmaliges Grundgeschäft handelt (vgl. § 168 BGB) !?
genofrust:
...aber wenn die Vollmacht nicht bis in die Unendlichkeit gilt, dann war das doch ein krimineller Datenmißbrauch von der EGNW!
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln