Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Gassperre trotz Guthaben
Energiesparer51:
oder gab es irgendeine Einigung?
berghaus:
--- Zitat ---Bei 15.000 kWh könnte (sollte?) es sich um einen Sondervertrag handeln.
--- Ende Zitat ---
Darf bei Sonderverträgen überhaupt mit einer Versorgungssperre (Einstellung der Lieferung) gedroht oder diese sogar durchgeführt werden?
Bei Betretungsverbot sogar mit Bagger?
Wie kann man (viva als Sondervertragskunde) sich dagegen wehren?
berghaus 07.04.13
ktown:
--- Zitat von: bolli am 04. April 2013, 07:51:55 --- Wenn dieses der Fall ist, dürfte der Einwand der Billigkeit nach § 315 flach fallen.
--- Ende Zitat ---
Wieso?
bolli:
--- Zitat von: ktown am 07. April 2013, 19:44:31 ---
--- Zitat von: bolli am 04. April 2013, 07:51:55 --- Wenn dieses der Fall ist, dürfte der Einwand der Billigkeit nach § 315 flach fallen.
--- Ende Zitat ---
Wieso?
--- Ende Zitat ---
Der Billigkeitseinwand gem. § 315 BGB ist nur bei einem bestehenden einseitigen Leistungsbestimmungsrecht zulässig. D.h. nur, wenn die Preise wie in der Grundversorgung durch den Versorger einseitig festgesetzt (bestimmt) werden. In den meisten Sonderverträgen gibt es aber Preisanpassungsklauseln und diese Klauseln sind vertraglich vereinbart, weshalb es keine einseitig bestimmten Preise sind und somit § 315 BGB nicht zum Zuge kommt. Statt dessen bestimmt sich die Zulässigkeit der Preisanpassung eher nach §§ 305, 307 BGB, die sich mit den AGB beschäftigen. Etwas anderes gilt nur, wenn im dem Sondervertrag ausdrücklich das gesetzliche Preisbestimmungsrecht aus § 5 Abs. 2 GasGVV als Preisanpassungsklausel wortwörtlich übernommen wurde. Hier ist dann auch noch die neuste EuGH-Rechtsprechung zu beachten. ( siehe hier: EuGH Urt. v. 21.03.13 C-92/11 (VZ NRW gegen RWE Vertrieb) - BGH VIII ZR 162/09 )
RR-E-ft:
Auch in einem Sondervertrag könnte eine Klausel wirksam einbezogen sein, wonach der Lieferant angemessene Abschläge festsetzen und fordern kann.
Dann unterläge die einseitige Festsetzung des Abschlags und dessen Höhe aufgrund dieses vertraglichen Bestimmungsrechts des Lieferanten der Billigkeitskontrolle.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln