Energiebezug > Vergleichsportale

Hab genug von Billigheimer & Co

<< < (6/9) > >>

Stromfraß:
Wenn die Ausführungen von happy bienchen so in den AGB von Vattenfall stehen -und es scheint so- dann handelt es sich auch nur um eine eingeschränkte Preisgarantie.

Dann wäre es interessant zu wissen, was ist nach Meinung von Verivox eine "Preisgarantie" und was eine "eingschränkte Preisgarantie"?

khh:

--- Zitat von: Stromfraß am 02. April 2013, 12:23:30 ---Wenn die Ausführungen von happy bienchen so in den AGB von Vattenfall stehen -und es scheint so- dann handelt es sich auch nur um eine eingeschränkte Preisgarantie.
--- Ende Zitat ---

Die Ausführungen von @happy bienchen stehen so NICHT in der AGB von Vattenfall und es scheint auch nicht so !

§ 3 (3) Strompreis der AGB / Stand: Januar 2013 lautet - Auszug:
Soweit künftig für die Beschaffung, die Übertragung, die Verteilung oder die Lieferung elektrischer Energie belastende neue Steuern oder Abgaben irgendwelcher Art eingeführt werden sollten, trägt diese der Kunde, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.

Wer AGB's und Aufträge nicht richtig lesen kann, sollte sich besser etwas mehr zurückhalten !  >:(

happy bienchen:

--- Zitat von: khh am 02. April 2013, 12:45:07 ---Wer AGB's und Aufträge nicht richtig lesen kann, sollte sich besser etwas mehr zurückhalten !

--- Ende Zitat ---

...und ich lese so:
http://www.vattenfall.de/de/easy-privatstrom.htm

..oben groß stehend:
"12 Monate Preisgarantie² ab Lieferbeginn"

..ganz unten klein stehend unter 2)
2) Hiervon ausgeschlossen sind gesetzliche Preisänderungen gemäß § 3 der AGB.

und in der Vattenfall  AGB das mit §3 und §5 (Allgemeine Geschäftsbedingungen (PDF 100 kB)

Mir ist schon lange aufgefallen das du hier alle für blöd hälst.

khh:

--- Zitat von: happy bienchen am 02. April 2013, 13:31:20 ---
--- Zitat von: khh am 02. April 2013, 12:45:07 ---Wer AGB's und Aufträge nicht richtig lesen kann, sollte sich besser etwas mehr zurückhalten !

--- Ende Zitat ---
... oben groß stehend:
"12 Monate Preisgarantie² ab Lieferbeginn"

..ganz unten klein stehend unter 2)
2) Hiervon ausgeschlossen sind gesetzliche Preisänderungen gemäß § 3 der AGB.
--- Ende Zitat ---

Genau, DAS steht dort  -  und WAS steht in § 3 (3) der AGB ??   ::)


--- Zitat von: happy bienchen am 02. April 2013, 13:31:20 ---Mir ist schon lange aufgefallen das du hier alle für blöd hälst.
--- Ende Zitat ---

Für möglicherweise etwas "blöd" halte ich diejenigen, die sich hier wiederholt ausgesprochen "blöd" geben !  ;D

Stromfraß:
Lassen wir mal die jeweiligen "Intelligenzeinstufungen" außer Betracht und betrachten wir die tatsächlichen Gegebennheiten.
Was bei Vervox steht, muss nicht verbindlich sein.

Bei Vattenfall steht unter "Easy Privatstrom":


--- Zitat ---12 Monate Preisgarantie² ab Lieferbeginn
--- Ende Zitat ---

und im Kleingedruckten:


--- Zitat ---2) Hiervon ausgeschlossen sind gesetzliche Preisänderungen gemäß § 3 der AGB.

--- Ende Zitat ---

Die Preisgarantie gilt also nicht vollumfänglich, sondern eingeschränkt.
Die Preisgarantie ist also ausgeschlossen für gesetzliche Preisänderungen gemäß § 3 der AGB.

Hier der vollständige § 3 der AGB:

--- Zitat ---
§ 3 Strompreis
(1) Der Kunde verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellte und abgenommene elektrische Energie zu bezahlen. Der vom Kunden für den von ihm jeweils gewählten Tarif zu zahlende Strompreis ergibt sich zunächst aus den bei Vertragsschluss vereinbarten Preisen. Kommt es nach Vertragsschluss zu einer auf § 5 gestützten Preisänderung, so tritt die Mitteilung über die zukünftig geltenden Preise an die Stelle des zuvor vereinbarten Preises. Der Kunde kann darüber hinaus die jeweils aktuellen Preise im Internet unter www.vattenfall.de einsehen oder telefonisch beim Lieferanten erfragen.
(2) Die Preise für private Kunden verstehen sich einschließlich Abgaben (Entgelte für den Netzzugang, Konzessionsabgabe, Entgelte aufgrund der Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, Entgelte aufgrund der Umlage für Offshore-Anbindungen, Entgelte aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes) sowie Steuern (Strom- und Umsatzsteuer). Die Preise für gewerblich tätige Kunden verstehen sich einschließlich Abgaben (Entgelte für den Netzzugang, Konzessionsabgabe, Entgelte aufgrund der Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, Entgelte aufgrund der Umlage für Offshore-Anbindungen, Entgelte aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes) und zuzüglich Steuern. Dabei werden Strom- und Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe berechnet.
(3) Soweit künftig für die Beschaffung, die Übertragung, die Verteilung oder die Lieferung elektrischer Energie belastende neue Steuern oder Abgaben irgendwelcher Art eingeführt werden sollten, trägt diese der Kunde, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Der Lieferant wird den Kunden mindestens sechs Wochen vor dem Zeitpunkt, zu dem sich die Preise aufgrund der Einführung der neuen Steuer oder Abgabe erhöhen werden, hierüber in Textform informieren. Entfällt künftig eine bisher vom Kunden getragene Steuer oder Abgabe, ist der Lieferant verpflichtet, den Preis ab dem Zeitpunkt des Entfallens um den Betrag dieser Steuer oder Abgabe zu senken.
--- Ende Zitat ---

Nun kann man sich darüber streiten, was davon gesetzliche Preisänderungen sind oder nicht, aber soweit ich es überblicke, ist es genau das, was bei anderen Anbietern unter "eingeschränkte Preisgarantie" zählt.
Oder sieht das jemand anders?

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln