Energiepreis-Protest > Stadtwerke Lehrte
Stadtwerke Lehrte
Schwalmtaler:
Wenn Sie noch keinen Anwalt haben, nun schleunigst einen suchen. Vor Gericht sollte man nie ohne Anwalt auftreten, es sei denn, man ist selber einer!!!
Anwälte findet ma u.a. hier:
http://www.energieverbraucher.de/de/energiepreise_runter/Rechtsanwaelte/site__1713/
GGf. dem Anwalt dieses Forum zeigen!
Viel Erfolg!!!
Rotam:
Hey 2017672 ,
habe heute auch das Klageschreiben von den Stadtwerken erhalten. War aber irgendwo klar das die reagieren bevor die 3 Jahre um sind.
Jetzt müssen die Anwälte ran.
Gleichzeitig lasse ich in dem zuge prüfen ob eine Strafanzeige erfolgen kann weil mir in der Klageschrift, von der Rechtsanwaltskanzlei, noch weitere Daten von anderen Personen mit deren Name Adresse und die angebliche Schuldenhöhe zugesandt wurde so wie sämtliche Verbrauchsdaten und Kontonummern.. Umgekehrt müßten diese Personen eventuell auch meine Daten erhalten haben, wenn dem so ist, ist dieses aus meiner Sicht ein klarer Verstoß gegen den Datenschutz.
Auch habe ich bei der Klageschrift im Bezug auf meinem Fall schon einige Fehler gesehen.
Die Frage stellt sich ob es hier gut ist, wenn wir einen Anwalt nehmen oder getrennte Anwälte die sich eventuell unterstützen. Vielleicht hat ja jemand einen Tip. Man bezieht sich in der Klageschrift auf das Urteil vom Dez. 2008.
Angesprochene Personen werde ich Anschreiben.
Übrigens der,der alles nett bezeugen kann ist Herr XXX von den Stadtwerken.
Black:
Welche Kanzlei vertritt die Stadtwerke?
nomos:
--- Zitat ---Original von Rotam
Gleichzeitig lasse ich in dem zuge prüfen ob eine Strafanzeige erfolgen kann weil mir in der Klageschrift, von der Rechtsanwaltskanzlei, noch weitere Daten von anderen Personen mit deren Name Adresse und die angebliche Schuldenhöhe zugesandt wurde so wie sämtliche Verbrauchsdaten und Kontonummern.. Umgekehrt müßten diese Personen eventuell auch meine Daten erhalten haben, wenn dem so ist, ist dieses aus meiner Sicht ein klarer Verstoß gegen den Datenschutz.
--- Ende Zitat ---
Unglaublich! Das kann man nicht stehen lassen. Unbedingt mit Anwalt sprechen und auch zivilrechtliche Ansprüche abklären:
§ 7 BDSG. Schadensersatz
Fügt eine verantwortliche Stelle dem Betroffenen durch eine nach diesem Gesetz oder nach anderen Vorschriften über den Datenschutz unzulässige oder unrichtige Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten einen Schaden zu, ist sie oder ihr Träger dem Betroffenen zum Schadensersatz verpflichtet. Die Ersatzpflicht entfällt, soweit die verantwortliche Stelle die nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beachtet hat.[/list]
RuRo:
--- Zitat ---Original von nomos
§ 7 BDSG. Schadensersatz
Fügt eine verantwortliche Stelle dem Betroffenen durch eine nach diesem Gesetz oder nach anderen Vorschriften über den Datenschutz unzulässige oder unrichtige Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten einen Schaden zu, ist sie oder ihr Träger dem Betroffenen zum Schadensersatz verpflichtet. Die Ersatzpflicht entfällt, soweit die verantwortliche Stelle die nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beachtet hat.
--- Ende Zitat ---
Noch unglaublicher - beziffern Sie mal den dadurch entstandenen Schaden :rolleyes:
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