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Stadtwerke Lehrte

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2017672:
:shock:
Die Stadtwerke Lehrte haben zum 01.08.2005 alle Gaspreise
im Mittelwert zum 01.10.2004 um 10,33% erhöht. 8)  8)
Ich habe mit dem Musterschreiben Einspruch gegen die Preise vom 01.08.2005 eingelegt.
Die Stadtwerke haben wie ich erwartete mit einem Standardschreiben geantwortet.
Inhalt sinngemäß "der §315 BGB seie nicht Grundlage des Versorgungsvertrages sondern nur der §30 AVBGasV.
- Keine Verpflichtung die Billigkeit nachzuweisen.
- Einwände können meinerseits im Rückforderungprozeß geltend gemacht werden.
- Keine Berechtigung Teilbetrag zurückzuhalten
- Vollständige Zahlung des Rechnungsbetrages
- Liefervertrag nach AVBGasV nur zu veröffentlichten Tarifpreisen
- Ich könne einen anderen Anbieter auswählen, über die Netzpreise der Stadtwerke Lehrte.

Antwort von mir:
§30 AVGGasV schließt den §315 BGB nicht aus. (7U 140/04 Kammergericht)

- Es ist falsch, daß ich Einwände im Rückforderungprozeß geltend machen muss. BGH "Der Gaskunde darf sich gegenüber dem Zahlungsverlangen des Versorgers auf §315 BGB berufen. dieser führt im Klageverfahren des Versorgers zu einer Einwendung, die nur durch den Nachweis der Billigkeit beseitigt werden kann.

Die Beweislast liegt auch im Rückforderungsprozeß beim Versorger.
BGHZ 41,281 und LG Berlin 55S 369/00,in ZMR 2002, 120

Bis zum Nachweis erfolgen künftige Zahlungen nur zu alten Preisen auf die    Hauptfälligkeit.

Mann wird behandelt wie ein Verbrecher.
Sollte die Preiserhöhung billig sein werde ich Sie natürlich auch bezahlen!
Wer kommt aus Lehrte und möchte mit Einsteigen in den Protest?
Gruß
2017672 - Der Gaspapst

Wie wird es weitergehen? Hat jemand Erfahrungen auf was ich mich einstellen muss?

Cremer:
@2017672

lesen sie bitte mal alle Threads hier in den vergangenen Monaten.

Ist zugegebenermaßen viel Arbeit.

Sie gewinnen aber damit einen guten Überblick über die Situationen, insbesondere wie man sich weiter verhalten soll.

Sie haben ja schon den richtigen Ansatz für den Widerspruch gefunden.

Machen Sie sich auch mal den Geschäftsbericht der SW Lehrte zugänglich, da kann man auch viel rauslesen.

Wer hat alles Beteiligungen an den SW? Die Stadt Lehrte selbst auch?

2017672:
Hallo Herr Cremer,

was wären denn die Möglichkeiten der Stadtwerke?
- Einstellung der Versorgung oder Androhung solcher bie Nichtzahlung.
Wie sollte man sich daraufhin verhalten?
Welche Maßnahmen kann man vorbereiten?
Was kann weiter passieren?

Gruß
Der Gaspapst aus Lehrte

Cremer:
@2017672,

Einstellung der Versorgung nach Widerspruch §315 dürfen sie nicht.

Androhung einer konkreten Sperre (14 Tage Frist) mittels Mahnschreiben kann zu einem Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft führen.

stromdesigner:
Im Haushaltsplan der Stadtwerke Lehrte steht auf Seite 352 das die Stadt über 2Mio von den Stadtwerken bekommt. Ist doch was, oder? :o

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