Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
genofrust:
ich hatte gar nichts aufgerechnet. Wie gesagt, ich hatte ja die ganze Sache schon ad acta gelegt, gar nicht mehr an das Thema EGNW gedacht. Das war für mich abgeschlossen. Da bekomme ich plötzlich diesen Brief von RA Petersen, der auf sein Konto
* den Guthabensbetrag, den die EGNW mir errechnet hat
* Zinsen in unterschiedlichen Höhen
* seine Gebühren
* Auslagenüberwiesen haben will.
khh:
Hatte die EGNW dieses Guthaben überhaupt an Sie ausgezahlt und wie wird die ggf. "Rückforderung" begründet ?
Didakt:
Von @ genofrust:
--- Zitat ---...jetzt schreibt mir der EGNW-Terminator RA Petersen, dass ich den Betrag, den ich als Guthaben bei der EGNW habe, mit fetten Gebühren oben drauf an IHN zu zahlen hätte!
--- Ende Zitat ---
. Hervorhebung durch mich.
„Habe“ heißt nicht hatte! Also muss die Forderung an die EGNW doch noch bestehen, oder verstehe ich kein Deutsch mehr?
Aber warum legt man eine solche Sache ad acta? Das verstehe, wer will!
Daraus ergibt sich zwingend eine Antwort auf die zu recht von @ khh gestellte Frage:
--- Zitat von: khh am 22. März 2013, 09:58:46 ---Hatte die EGNW dieses Guthaben überhaupt an Sie ausgezahlt und wie wird die ggf. "Rückforderung" begründet ?
--- Ende Zitat ---
Eine verwirrende Angelegenheit! Passt aber zum ganzen Chaos! ;)
Christian Guhl:
Ich nehme mal an, RA Petersen bekommt die Höhe der angeblichen Forderungen, die er eintreiben soll, von der EGNW mitgeteilt. Ein Rechtsanwalt wird sich die Forderungshöhe doch nicht selbst ausdenken. Da muss er sich schon darauf verlassen, was ihm sein Mandant mitteilt. Und genau da liegt das Problem ! Bei der EGNW hat niemand mehr den Durchblick, was die Kunden überhaupt noch bezahlen müssen ! Die Forderungsaufstellungen, die die Kunden erhalten, kann man getrost vergessen. Da stimmt nichts ! Ich habe es selbst nachvollzogen, das von mehreren Hundert Euro Forderung, die die Kundin zahlen sollte, zum Schluss gerade einmal 10 € übrig blieben. Alles andere war nachweislich schon bezahlt. Und zwar nicht an die EGS oder FC, sondern direkt an die EGNW. Außerdem sind die ausgewiesenen Forderungen teilweise gar nicht fällig.
Abrechnungen mit falschen Zählerständen waren z.B. bei der EGNW an der Tagesordnung. Das kam daher, dass man die von den Kunden mitgeteilten Zählerstände nicht dem Netzbetreiber übermittelte, sondern mit Schätzwerten abrechnete. Wenn der Kunde dies bemängelte, dauerte es mehrere Monate, bis eine Korrektur erfolgte. Manchmal geschah auch überhaupt nichts.
Didakt:
Ja, Herr Guhl, schlimm, schlimm. Und was ist die Quintessenz daraus? Es zeigt sich, dass Weserschipper und Teichangler überfordert sind, sich in den Weltmeeren zu bewegen. Obwohl, für das Geschäft muss man doch nicht Höhere Mathematik studiert haben. :)
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