Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Hans Hans:
@ genofrust
In Ihrem letzten Beitrag - unter @ der Gebannte (?) - offenbarten Sie einen aufklärenden Sachverhalt.
Leider ist dieser Beitrag nicht mehr nachvollziehbar (??). Er sagte aber etwas darüber aus, dass ähnlich, von @ Christian Guhl beschrieben, eine „vernünftige“ Klärung der Angelegenheit – bei aller Beschwernis (?!) - durchaus möglich schien.
Ansonsten ist weiterer Kommentar zu Ihren vorherigen Beiträgen zwecklos.
Fahrdraht:
--- Zitat von: genofrust am 21. März 2013, 13:26:41 ---
--- Zitat von: masterflok am 21. März 2013, 12:32:09 ---Und wieder mal eine unwahre Behauptung. Im Impressum ist schon seit geraumer Zeit die neue Anschrift hinterlegt. ::)
http://www.egnw.de/Impressum/impressum.html
--- Ende Zitat ---
...
Hier sind doch so einige Experten in Sachen Jura aktiv. Das würde mich echt mal interessieren.
...
Also - wer stellt hier unwahre Behauptungen auf????
--- Ende Zitat ---
Firefox sagt die EGNW:
https://www.egnw.de/Impressum/impressum.html
https://www.egnw.de/egnwmb/html/an-_-_abmelden.php
https://www.egnw.de/Kontakt/kontakt.html
--- Zitat ---The certificate is not trusted because it is self-signed.
The certificate is only valid for webserver.ispgateway.de
--- Ende Zitat ---
Vielleicht sollten die lieber IT- "Experten" bezahlen anstatt Inkassoanwälte bevor die ins e-Commerce- Geschäft einsteigen? ;D
Auf der Webseite würde ich lieber keine Bestellung eingeben oder Mails hinschicken, noch nichtmal der Zugang zum "Mitgliederbereich" ist soweit ersichtlich gesichert (Gegen offene WLAN- Hotspots, Mobilfunk- Internetzugang oder den eigenen "Digital Native" Sohn, der auf der Familien- Fritzbox den Verkehr mitliest, z.B.)
und der rege Gebrauch des IT- Steinzeitlichen "Spam"- [at] in Mailadressen ist wohl ein Hinweis darauf, dass der Spamfilter nicht funktioniert und die Sachbearbeitung schon mit dem manuellen Herausfiltern der Kunden aus ~1000 Spams pro Tag gut ausgelastet ist.
http://www.egnw.de/Kontakt/kontakt.html
--- Zitat ---ACHTUNG, Zählerstände müssen auch an Ihren zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden.
--- Ende Zitat ---
Interessant. Nach welchem Recht? Wofür bezahl ich den dann mit Netzentgelten wenn der noch nichtmal diese ureigenste Aufgabe eines Netzbetreibers seit 1870 erfüllt?
Neu-Genosse:
Hallo Fahrdraht,
auf diesen Seiten wird kein eCommerce betrieben, es werden lediglich Formulare zum Dowload angeboten. eCommerce würde mit dieser Sicherheitsstufe bestimmt niemand betreiben. Die Übertragung von Daten über die Kontaktseite ist auch bei anderen Anbietern nicht verschlüsselt.
Betreiben Sie hier Erbsenzählerei?
--- Zitat ---Interessant. Nach welchem Recht? Wofür bezahl ich den dann mit Netzentgelten wenn der noch nichtmal diese ureigenste Aufgabe eines Netzbetreibers seit 1870 erfüllt?
--- Ende Zitat ---
Der Netzbetreiber liest einmal jährlich die Zähler ab. Z. B. beim Lieferantenwechsel ist das Aufgabe des Kunden. Da die Schnittstelle für die Zählerstände beim Netzbetreiber liegt (sonst müsste beim Lieferantenwechsel ja beim neuen und beim alten Lieferanten der Zählerstand gemeldet werden) ist es nur sinnvoll die Meldung an den Netzbetreiber zu steuern. Daneben steht ja auch noch die Möglichkeit offen dem aktuellen Lieferanten die Zählerstände zu übermitteln. Auch dafür bietet die Seite der EGNW eine Möglichkeit.
Wenn Sie hier im Forum stöbern werden Sie feststellen, dass an dieser Stelle bei vielen Anbietern eine Fehlerquelle liegt. Für mich ist jedenfalls die Meldung an den Netzbetreiber der sinnvollere Weg.
Insgesamt betrachtet ist ihr ganzer Beitrag wohl eher entbehrlich.
Netznutzer:
--- Zitat ---Der Netzbetreiber liest einmal jährlich die Zähler ab. Z. B. beim Lieferantenwechsel ist das Aufgabe des Kunden.
--- Ende Zitat ---
DAS IST FALSCH!
Der Kunde teilt (wenn er freundlich ist) seinen Zählerstand dem Lieferanten mit, und dieser übermittelt elektronisch per MSCONS an den Netzbetreiber! Wenn der Netzberteiber die Zählerstände des Kunden direkt aufnimmt und in die EDV einpflegt, so ist das Freundlichkeit. Liest der Kunde nicht ab so ist es Aufgabe des Netzbetreibers/MDL's, die Stände zu ermitteln, auf welchem Weg auch immer. Dafür erhält er schliesslich das Ableseentgelt. Ist der Netzbetreiber nicht mehr MDL so muss dies durch den aktuellen Messdienstleister erfolgen. Dafür erhält dieser sein Geld. Aufgabe des Kunden kann es höchstens sein, dem MDL den Zugang zum Zähler zu ermöglichen, oder, denn der MDL ihn beauftragt hat, für den MDL seinen Job zu tun. Hieraus ergibt sich für den Kunden keine Pflicht zur Ablesung und Mitteilung statt des MDL's. Es ist Freundlichkeit.
Gruß
NN
Didakt:
@ Neu-Genosse
Wenn Sie im Chaosklub an verantwortlicher Stelle tätig sind und dort nach der von Ihnen geäußerten Devise gehandelt wird, dann ist es doch nicht verwunderlich, dass im Ergebnis die Missstände an der Tagesordnung sind/waren, die @ Christian Guhl weiter oben wie folgt glaubhaft und nachvollziehbar geschildet hat:
--- Zitat ---Abrechnungen mit falschen Zählerständen waren z.B. bei der EGNW an der Tagesordnung. Das kam daher, dass man die von den Kunden mitgeteilten Zählerstände nicht dem Netzbetreiber übermittelte, sondern mit Schätzwerten abrechnete. Wenn der Kunde dies bemängelte, dauerte es mehrere Monate, bis eine Korrektur erfolgte. Manchmal geschah auch überhaupt nichts.
--- Ende Zitat ---
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