Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Energietourist:
Petersen, bei dem namen klingelts doch. Warum nochmal jemanden beauftragen? Diese Genossenschsft ist zu feige gleich mal einen Mahnbescheid zu schicken, wie oft denn noch drohen? Da sind die bei mir an der richtigen Stelle, die rechnen ja sogar noch Centbeträge
aus, um Verzugszinsen auf Mahngebühren , dessen Höhe rechtswidrig ist, zu kassieren. Für diese rund 100€, die sie angeblich von mir noch bekommen, geh ich gerne mal vor Gericht. Ich habe meine Energielieferungen als EGNW Mitglied bis auf den letzten Cent bezahlt, was ich leicht nachweisen kann. Wenn das Geld trotz Eizugsermächtigung bei der Energensüd und nicht bei der EGNW angekommen ist, ist das ja nun nicht meine Schuld. Wenn die EGNW meint, dass ich meine Energie doppelt bezahlen soll, haben sie sich mächtig geschnitten. Das will ich mir gern mal gerichtlich bestätigen lassen, dass ich Kunde der Energensüd und nicht der EGNW war. Wenn ich diese Bestätigung dann habe, werde ich mal leise nachfragen, wie die EnergenSüd an meine Daten gekommen ist. Da gibts dann aber ne fette Anzeige und Schadenersatz für doppelte Energiezahlungen darf die EGNW dann auch zahlen.
Christian Guhl:
Bei mir haben sich mehrere Kunden gemeldet, die Post von Näke&Petersen bekommen haben. Ich bin ja nun einiges von Eon gewohnt, aber durch diese Forderungsaufstellungen steigt wirklich kein Mensch mehr durch ! Da werden z.B. Abschlagsbeträge aufgeführt, die durch die Endabrechnung schon längst erledigt sind. Bei einem Kunden werden Beträge bis 2013 aufgeführt, obwohl er schon im Mai 2012 den Anbieter gewechselt hat. Gebühren für Rücklastschriften in Höhe von 5,50 € werden massenweise aufgeführt, obwohl es keine Rücklastschriften gegeben hat bzw. der EGNW die Einzugsermächtigung entzogen wurde. Ich kann mir nur vorstellen, dass die Zahlen aus der Chaosbuchhaltung der EGNW stammen und teilweise einfach geschätzt wurden. Rechnungen die aufgrund falscher Zählerstände nicht korrekt sind, sollen nun gerichtlich eingetrieben werden ! Auf den Einspruch der Kunden zu reagieren und korrigierte Rechnungen zu erstellen , hielt man ja seitens der EGNW nicht für notwendig.
Dann wird das Gericht eben feststellen müssen, dass die geltend gemachten Forderungen nicht begründet (oder nicht nachvollziehbar) sind. Die Gerichtskosten wird die EGNW ja noch überhaben.
@Energietourist
Vielleicht sollte man mit Widerklage wegen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz reagieren. Das könnte mehr an Bußgeld kosten, als die 100€, die die EGNW von Ihnen haben will !
khh:
--- Zitat von: Energietourist am 02. März 2013, 13:22:59 ---... Das will ich mir gern mal gerichtlich bestätigen lassen, dass ich Kunde der Energensüd und nicht der EGNW war. Wenn ich diese Bestätigung dann habe, werde ich mal leise nachfragen, wie die EnergenSüd an meine Daten gekommen ist. ...
--- Ende Zitat ---
Und wenn EnerGenSüd der Vertragspartner gewesen sein soll(te), dann vielleicht auch mal nachfragen (oder gleich per Widerklage klären lassen?), wie es denn bei den "Rückholaktionen" in 2011 (für Gas ab 1.10.11 und für Strom ab 1.1.12) zu Verträgen mit der EGNW, zu Zahlungsansprüchen der EGNW und zu Einzugsermächtigungen für die EGNW gekommen sein soll? Und das alles ohne Kündigung der angeblichen EnS-Verträge gegenüber den jeweiligen Kunden und ohne entsprechenden Auftrag oder Vollmacht durch jeden einzelnen Kunden !? ???
@Christian Guhl,
die Widerrufe der Einzugsermächtigungen usw. sind bei der EGNW wohl in den 1.xxx nicht gelesenen/unbearbeiteten Email-Eingängen etc. hängen geblieben. :(
Und wenn es sich vielfach um "Forderungen" wie von Ihnen beschrieben handeln sollte, dann bin ja mal gespannt, wie diese im Jahresabschluss 2012 bewertet werden?
masterflok:
Sich monate bzw. jahrelang von der EnergenSüd mit Strom zu spottbilligen Kondition beliefern lassen, und dann, als sie pleite gingen, wollte man plötzlich nichts mehr davon wissen von ihnen jemals beliefert worden zu sein? Die EnergenSüd hat im eigenen Namen zu beginn der Belieferung begrüßt, sie hat im eigenen Namen die Abschlagszahlungen abgebucht, sie hat sogar die Endabrechnungen im eigenen Namen durchgezogen, und auch beim Netzbetreiber war selbstverständlich die EnergenSüd als Lieferant angemeldet. Aber nein, davon habt ihr natürlich nie etwas gewusst. Viel Spaß dem Richter das glaubhaft zu machen ;D
Gehört ihr auch zu denjenigen, die meinten, sie müssten selbst ihren Genossenschaftsanteil von 100€ verrechnen? ... oh weih, solch eigenmächtige Tat, fern ab vom Genossenschaftsrecht, wird garantiert misslingen :)
--- Zitat ---die rechnen ja sogar noch Centbeträge aus
--- Ende Zitat ---
Wieso auch nicht, wenn es die EDV problemlos hergibt. Ihr seit doch sonst auch immer solche Pfennigfuchser!
--- Zitat --- Wenn das Geld trotz Eizugsermächtigung bei der Energensüd und nicht bei der EGNW angekommen ist, ist das ja nun nicht meine Schuld.
--- Ende Zitat ---
Ist es eben doch. Die EnergenSüd hat eingezogen, das steht so auch auf den Kontoauszügen. Du hattest 13 Monate Zeit diesen Missstand bei deiner Bank anzuzeigen. Wieso hast du das nicht getan? Nun ist es zu spät und du bleibst auf deinen Schaden sitzen!
khh:
@masterflok,
womöglich haben Sie nicht so ganz verstanden, um was es eigentlich geht ? :)
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln