Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG

EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben

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genofrust:

--- Zitat von: masterflok am 21. März 2013, 14:10:01 ---
--- Zitat von: genofrust am 21. März 2013, 13:26:41 ---Aber mal zurück zu meiner Frage: Ist das juristisch überhaupt korrekt, dass eine Genossenschaft unter ihrem Sitz und ihrer Registeranschrift gar nicht erreichbar ist bzw. diese Registeranschrift insofern falsch ist, als dass die Genossenschaft diese Räume gar nicht mehr besitzt?

--- Ende Zitat ---
Gegenfrage: Darf eine Genossenschaft ihre Anschrift ändern? So wie am 20.11.2012 bei der EGNW geschehen?  ::)

Edit:
Dann ist die Adresse ganz unten auf der Seite noch nicht korrigiert, mein Gott, wo ist denn das Problem? Im Register ist die Änderung jedoch korrekt durchgeführt worden  ::)

Wer hier wohl den Lack gesoffen hat ...  ;D
Zwischen dem 01.07.2012 und 10.08.2012 liegen 41 Tage, ergibt 5,86 Wochen.

Eure Anti-EGNW-Aktionen werden immer schlechter :)

--- Ende Zitat ---

o.k., das haben sie also doch hinbekommen, geschenkt! Hab ich falsch überlegt, bin von der Kündigungsbestätigung ausgegangen, sorry.
Mein Ärger bezieht sich ja auch nicht auf diese Frist, das ist Nebensache. Sondern darauf, dass dieser angebliche Energielieferant gegen mich prozessieren will, damit ich den Guthabensbetrag, der mir zusteht, zusammen mit fetten Gebühren an den Anwalt Petersen zahle!
Das ist alles so o.k., ja?
Aber Ihre Meinung über die EGNW ändert sich wohl auch recht häufig:


--- Zitat von: masterflok am 22. August 2012, 23:33:22 ---Wie schon gesagt, die EGNW ist schon seit Monaten faktisch handlungsunfähig. Ein professioneller Lieferant würde das für den Kunden übernehmen, richtig, aber das trifft nicht auf die EGNW zu.  ;)

--- Ende Zitat ---

Wie auch immer: im Register ist die Adresse geändert worden? Die EGNW hat also ihren Sitz verlegt? Ist das richtig?

khh:
@genofrust,
mit den Beiträgen von @masterflok müssen Sie sich nicht großartig befassen. Dessen/Deren vertretene Meinung hat mit den Fakten und mit deutschem Recht/deutscher Rechtsprechung wenig bis nichts gemeinsam !  ;D

uli07:
@ genofrust

Ich würde meine Kündigungsbestätigung und die Schlußrechnung per Einschreiben an die EGNW schicken und eine Frist setzen bis wann das Guthaben an Sie bezahlt werden muß.

Gruß  Uli07

masterflok:

--- Zitat von: genofrust am 21. März 2013, 14:45:13 ---Mein Ärger bezieht sich ja auch nicht auf diese Frist, das ist Nebensache. Sondern darauf, dass dieser angebliche Energielieferant gegen mich prozessieren will, damit ich den Guthabensbetrag, der mir zusteht, zusammen mit fetten Gebühren an den Anwalt Petersen zahle!
Das ist alles so o.k., ja?

--- Ende Zitat ---
So wie du es schilderst, ist das gewiss nicht in Ordnung. Ruf doch den Herrn Petersen mal persönlich an. Wenn es sich tatsächlich um ein Missverständnis handelt, dann wird sich das schnell aus der Welt schaffen lassen.


Zum August 2012 hat sich meine Meinung nicht grundlegend geändert. Das die EGNW nicht professionell aggiert bzw. aggiert hat, bestreite ich noch immer nicht.
Das ich kurzzeitig gegen die EGNW argumentiert habe, lag schlicht und ergreifend an der Tatsache, dass ich mich zuvor nicht mit der Thematik befasst und somit die feindliche Übernahme seitens der FirstCon erkannt habe.

Neu-Genosse:
@ genofrust
Vielleicht kann ich zur Klärung ein wenig beitragen, hoffentlich stifte ich nicht noch mehr Verwirrung.
Die "Kündigungsbestätigung" haben alle mehrere Tausend Genossen erhalten. Auslöser war die unrechtmässige Ummeldung zur Firstcon. Noch am gleichen Tage hat der damalige Vorstand Mücke diesen Schrieb für ein Versehen erklärt, für das der damalige Vorstand natürlich nicht verantwortlich war. Zu diesen Vorgängen gab es damals hier im Forum schon etliche Beiträge.
Ich gehe davon aus, dass Sie wie alle anderen gar nicht gekündigt haben, eine Kündigung bestätigt wurde die nie erfolgt ist. Also reiner Quatsch, der bestenfalls in den Papierkorb gehört. Wenn Sie seinerzeit von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht haben besteht keine Liefervertrag mehr, wenn Sie allerdings nie selbst gekündigt haben bestätigen die Gerichte, dass bis heute ein Liefervertrag mit der EGNW besteht.

Nach meiner Erinnerung hat die EGNW Mitte August noch keine Abrechnungen versendet. Ich vermute, das es sich bei der von Ihnen angesprochenen Abrechnung um die Abrechnung der Energen Süd zum 30.12.11 handelt. Hier ist aber nicht die EGNW der Absender sondern der Insolvenzverwalter Pluta. Auch dazu gibt es hier im Forum massig zum lesen. Ebenfalls bis zur Erschöpfung wurde hier diskutiert ob die Gutschriften der Energen Süd mit Forderungen der EGNW verrechnet werden können. Als Fazit kam vor kurzem heraus, dass diese Frage wohl die Gerichte entscheiden müssen.

Sollte es aber tatsächlich eine Abrechnung der EGNW sein, faxen oder Mailen Sie doch einfach eine Kopie der Abrechnung an RA Petersen mit ein paar freundlicehn erklärenden Worten. So sollte sich am schnellsten eine Klärung herbeiführen lassen.

@ all
Die von der Firstcon behaupteten Urteile kann niemand nachvollziehen, erst mit Aktenzeichen wäre prüfbar ob sich die Gerichte dort überhaupt mit Dingen der EGNW beschäftigt hat. Bis heute hat nach meiner Kenntnis von der FC niemand zu den behaupteten Verfahren ein AZ erhalten. Vielleicht fragt mal jemand nach.

Hingegen sind die Entscheidungen zu Gunsten der EGNW einschl. Aktenzeichen und Zusammenfassung für die Mitglieder zugänglich und nachvollziehbar.

Die FC hat zum Kooperationsvertrag die Berufung zurückgezogen und damit die Ungültigkeit eingestanden. Wenn Verträge ungültig sind und daraus bereits Handlungen vollzogen wurden, ist nach meinem Rechtsverständnis eine Rückabwicklung fällig. Schließlich fehlt für die vorgenommenn Handlungen jede Grundlage.

Sitz einer Genossenschaft und deren Büroanschrift müssen übrigens nicht zwingend einheitlich sein.

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