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Autor Thema: Strom-Paket & Stromumlagenerhöhung 2013  (Gelesen 19251 mal)

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Offline happy bienchen

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Strom-Paket & Stromumlagenerhöhung 2013
« am: 01. März 2013, 12:16:04 »
Hallo
habe einen Aufklärungsbedarf im Bezug  Strompaket & Stromumlagenerhöhung 2013 und dessen Preiserhöhungsberechnung.

Fakten:
1. Belieferung Strompaket am 01. Juli 2012  bis 30. Juni 2013
2. Zählerstand übermittelt (nachweislich) an Netzbetreiber und Stromversorger am 01.07.12 und am 31.12.2012
3. Zählerstand natürlich nochmal am Belieferungsende an alle übermitteln


Fakten:
Im Kundencenter steht seit Mitte Januar ein um 56,64 € höherer Betrag - aber noch nicht eingefordert.
Kann jetzt rechnen wie ich will, es kommt kein vernünftiges verwertbares Ergebniss raus.

Berechnung:
56,64 € : 1132  = 5,00 ct. - (nichtverbrauchter Paketstrom in 2013)
56,64 € : 2400  = 2,36 ct. - (Strom-Paket)

Die 5,00 ct./KWh  wäre zu hoch für die Stromumlagenerhöhung.
Die 2,36 ct./KWh wären auf das Gesamtpaket umgerechnet.

Die Angaben bei der gesamten Stromumlagenerhöhung  schwanken zwischen 2,21-3,31 ct./KWh (Brutto)

Fragen:
1. Wie hoch ist die gesamte Stromumlagenerhöhung (Brutto) tätsächlich bzw. gesetzlich/rechtlich  zuläßlich?
2. Berechnung auf das gesamte Strom-Paket oder nur auf den nichtverbrauchten Strom des Paketes?
3. Was hat die Lastprofilkurve mit der Preisanpassung (Stromumlagenerhöhung 2013)  bei einem Pakettarif zu tun?

Kann jemand Licht ins Dunkle bringen?


Gruß
happy bienchen

 



Offline bolli

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Re: Strom-Paket & Stromumlagenerhöhung 2013
« Antwort #1 am: 01. März 2013, 13:13:27 »
Fragen:
1. Wie hoch ist die gesamte Stromumlagenerhöhung (Brutto) tätsächlich bzw. gesetzlich/rechtlich  zuläßlich?

EEG-Abgabe                  2,005
KWKG-Abgabe               0,148
§19 StromNEV Abgabe   0,212
Offshore   Umlage           0,30
Gesamt                         2,661 ct/kWh

Alles Brutto


2. Berechnung auf das gesamte Strom-Paket oder nur auf den nichtverbrauchten Strom des Paketes?
Gut ist schon mal, dass Sie den Zählerstand zum 31.12.12 gemeldet haben. Meiner Meinung nach dürfte nur der 2012 nicht verbrauchte Anteil mit den zusätzlichen Abgaben belegt werden. Aber ganz sicher bin ich mir nicht. Möglicherweise kommen da noch Spezialregelungen ins Spiel. Aber hier tummeln sich ja auch Juristen, die vielleicht dazu was sagen können.
ABER: Natürlich sollte vorher geklärt werden, ob eine bedingtes Preisanpassungsrecht überhaupt wirksam vereinbart wurde. Also, ob Sie die AGB rechtzeitig erhalten haben (VOR Vertragsabschluss) und ob die verwendeten Klauseln wirksam sind (von wegen Preisanpassungen in beide Richtungen und ggf. Einsparungen eingerechnet.

3. Was hat die Lastprofilkurve mit der Preisanpassung (Stromumlagenerhöhung 2013)  bei einem Pakettarif zu tun?
Das weiss ich auch nicht. Ggf. einfach mal den Versorger anrufen und fragen. Wenn Sie denn irgendwann mal ein Schreiben bekommen, sonst am  Ende eigene Rechnung mit altem Preis machen und letzten oder die letzten beiden Abschläge einbehalten.
« Letzte Änderung: 01. März 2013, 13:24:35 von bolli »

Offline PLUS

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Re: Strom-Paket & Stromumlagenerhöhung 2013
« Antwort #2 am: 01. März 2013, 14:53:09 »
3. Was hat die Lastprofilkurve mit der Preisanpassung (Stromumlagenerhöhung 2013)  bei einem Pakettarif zu tun?
Das weiss ich auch nicht. Ggf. einfach mal den Versorger anrufen und fragen. Wenn Sie denn irgendwann mal ein Schreiben bekommen, sonst am  Ende eigene Rechnung mit altem Preis machen und letzten oder die letzten beiden Abschläge einbehalten.
HIER MAL LESEN- BEISPIEL FlexStrom

Offline Didakt

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Re: Strom-Paket & Stromumlagenerhöhung 2013
« Antwort #3 am: 01. März 2013, 17:19:52 »
@ happy bienchen

Ihre Frage:
Zitat
3. Was hat die Lastprofilkurve mit der Preisanpassung (Stromumlagenerhöhung 2013) bei einem Pakettarif zu tun?

Konkret und detailliert wird Ihnen diese Frage nur Ihr Stromversorger beantworten können.

Es kann m. E. nur so sein, dass der Versorger die Daten seiner Lastprofilkurve benutzt, um die ab 01.01.2013 erhöhte Staatsquote von brutto 2,661 ct/kWh auf Ihren anteiligen Stromverbrauch/Paketeinkauf für das Jahr 2013 umzulegen. Der Ansatz von 56,64 € scheint mir insofern aber zu hoch zu sein.

Zunächst: Unterstellt werden kann, dass mit der verwendeten Lastprofilkurve niemals die genauen Verbrauchsdaten eines jeden einzelnen Verbrauchers für einen bestimmten Zeitabschnitt berechnet werden können.

Hier nun im Hinblick auf Ihre Paketdaten mein vereinfachtes Berechnungsbeispiel unter Verwendung meiner eigenen selbst aufgestellten Lastprofilkurve auf der Basis der prozentualen monatlichen Durchschnittsverbrauchswerte über einen Zeitraum von 10 Jahren:

Auf den Zeitraum Januar – Juni entfallen durchschnittlich 49,17 % des Jahresverbrauchs.

2400 kWh * 49,17 % = 1.180,08 kWh * 2,661 ct = 31,41 € anteilige Kostenerhöhung für 2013.

Wenn die AGB des Versorgers keine gegenteiligen Bedingungen enthalten, sollten Sie nur bereit sein, einen Erhöhungsbetrag von ca. 31,00 € +/- geringer Abweichung zu akzeptieren.

Offline khh

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Re: Strom-Paket & Stromumlagenerhöhung 2013
« Antwort #4 am: 01. März 2013, 18:15:29 »
Die Lastprofilkurve ist m.E. hier doch gar nicht relevant, schließlich hat @happy bienchen den Stromzählerstand 31.12.12 nachweislich an Netzbetreiber und Versorger übermittelt.  ;)

Viel interessanter ist doch, ob der Versorger die Umlagenerhöhungen überhaupt wirksam (1 : 1 bzw. sogar 5 ct/kWh?) weiterreichen kann. Wie lautet denn die diesbzgl. AGB-Preisanpassungsklausel, wurde die Preiserhöhung form- und fristgemäß incl. Info zum Sonderkündigungsrecht mitgeteilt, usw. ?

@happy bienchen, hilfreich könnte sein, wenn Sie hier offenlegen, um welchen Stromversorger es sich handelt.
« Letzte Änderung: 01. März 2013, 18:27:26 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Didakt

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Re: Strom-Paket & Stromumlagenerhöhung 2013
« Antwort #5 am: 01. März 2013, 18:31:39 »
Viel interessanter ist doch, ob der Versorger die Umlagenerhöhungen überhaupt wirksam bzw. 1 : 1 weiterreichen kann (wie lautet die diesbzgl. AGB-Preisanpassungsklausel, wurde die Preiserhöhung form- und fristgemäß incl. Info zum Sonderkündigungsrecht mitgeteilt, usw.) !

Ich wiederhole ungern bereits Gesagtes ( siehe weiter oben von @ bolli). Das sollten Sie auch nicht widerkauen! ;D

Aber es ist doch wohl gestattet, auch ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung auf eine gezielte Frage zu antworten. Woher wissen Sie denn, ob in den AGB nicht die Berechnung nach Lastprofilkurve vorbehalten ist.

Den Vorbehalt auf die AGB enthält mein Beitrag.
« Letzte Änderung: 02. März 2013, 11:10:37 von Didakt »

Offline khh

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Re: Strom-Paket & Stromumlagenerhöhung 2013
« Antwort #6 am: 01. März 2013, 18:52:50 »
Off-Topic

Ich wiederhole ungern bereits Gesagtes ...

Warum tun Sie es dann, Herr Oberlehrer ?   ;D   
Und meine Beiträge werden Sie auch künftig ganz sicher nicht vorab zu autorisieren haben !
« Letzte Änderung: 01. März 2013, 20:20:42 von khh »
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Offline Didakt

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Re: Strom-Paket & Stromumlagenerhöhung 2013
« Antwort #7 am: 02. März 2013, 11:09:58 »
Re Off-Topic

Na gut, khh, durch die nachträgliche Änderung Ihres Beitrags haben Sie ja noch mal die Kurve gekriegt. Dann erspare ich mir, eine entsprechende Erwiderung darauf zu setzen und passe auch meine vorherige Aussage in gleicher Richtung nach dem Motto an: „Was du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem anderen zu.“ ;)

Noch kurz zu unserer Kontroverse:

Off-Topic
Ich wiederhole ungern bereits Gesagtes ...
Warum tun Sie es dann... ?     

Weil ich Sie darauf hinweisen wollte, dass Sie nicht (immer) nachplappern sollten, was andere – in diesem Fall @ bolli ‒ vorher schon zur Sache ausgeführt haben.

Zum Vergleich:

Von @ bolli:
Zitat
ABER: Natürlich sollte vorher geklärt werden, ob eine bedingtes Preisanpassungsrecht überhaupt wirksam vereinbart wurde. Also, ob Sie die AGB rechtzeitig erhalten haben (VOR Vertragsabschluss) und ob die verwendeten Klauseln wirksam sind (von wegen Preisanpassungen in beide Richtungen und ggf. Einsparungen eingerechnet

Von Ihnen:
Zitat
Viel interessanter ist doch, ob der Versorger die Umlagenerhöhungen überhaupt wirksam (1 : 1 bzw. sogar 5 ct/kWh?) weiterreichen kann. Wie lautet denn die diesbzgl. AGB-Preisanpassungsklausel, wurde die Preiserhöhung form- und fristgemäß incl. Info zum Sonderkündigungsrecht mitgeteilt, usw.?

Wo ist denn nun der großartige Unterschied. Wenn schon, dann haben Sie jedenfalls versäumt, Ihr Steckenpferd zu bemühen, mit dem Sie sich umfänglich im Forum verewigt haben. :D

Von Ihnen:
Zitat
Aber wir haben die Binnenmarktrichtlinien der EU, § 41 (3) EnWG (explizit für Sonderverträge), das Urteil des OLG Düsseldorf v. 13.06.12 (für die Grundversorgung), die Einschätzung der Schlichtungsstelle Energie e.V. v. 16.05.12. (Ombudsmann ein BGH-Richter a.D.) und die Einschätzung der Verbraucherzentrale/n. Damit haben wir doch wesentlich mehr (Rechts)sicherheit als z.B. zu Beginn des Preiswiderstandes. Insofern kann ich auch das erneute „Herumgeeiere“ besonders des BdEV eher nicht nachvollziehen!

Schönes Wochenende!

Offline happy bienchen

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Re: Strom-Paket & Stromumlagenerhöhung 2013
« Antwort #8 am: 02. März 2013, 11:41:31 »
Hallo,
Danke für die Antworten!

Fragen:
1. Wie hoch ist die gesamte Stromumlagenerhöhung (Brutto) tätsächlich bzw. gesetzlich/rechtlich  zuläßlich?
@bolli
Mit den 2,661 ct/kWh hast Du mir die  Frage 1 geklärt!

Zitat
Das weiss ich auch nicht. Ggf. einfach mal den Versorger anrufen und fragen.
@PLUS
Auf meine Anfrage, wie sich die 56,64 € im Bezug Paketpreis &  Stromumlagenerhöhung zusammensetzen, hat man so beantwortet, der Rest war völlig Sinnfreies blabla:
Zitat "Der Anteil der Preisanpassung wird bei einem Pakettarif nach Lastprofilkurve berechnet."

Mit dem auf  http://www.flexstrom.de/profil.php stehende kann ich nicht wirklich was  anfangen.

Zitat
Wenn die AGB des Versorgers keine gegenteiligen Bedingungen enthalten, sollten Sie nur bereit sein, einen Erhöhungsbetrag von ca. 31,00 € +/- geringer Abweichung zu akzeptieren.

@ Didakt
das mit den ca. 31 € sehe ich auch so! FS hat keine gegenteilige Bedingen in der AGB. Kann auch in der FS-AGB nirgens was im Bezug  "Berechnung nach Lastprofilkurve" ect. ersehen.


Zitat
@happy bienchen, hilfreich könnte sein, wenn Sie hier offenlegen, um welchen Stromversorger es sich handelt.
Wie lautet denn die diesbzgl. AGB-Preisanpassungsklausel.
..
Die Lastprofilkurve ist m.E. hier doch gar nicht relevant, schließlich hat @happy bienchen den Stromzählerstand 31.12.12 nachweislich an Netzbetreiber und Versorger übermittelt.
Es handelt sich um Flexstrom: http://www.flexstrom.de/agb.php
Das mit der Lastprofilkurve sehe ich auch so. Diese Kurve war bereits Bestandteil für die Höhe des Paketes und hat sich mit der Preisanpassung (Stromumlagenerhöhung) nicht geändert oder so minimal das es nicht ins Gewicht fallen kann.
Die Mail für die preisanpassung kamm am 02.11.2012.


 
1. Wie hoch ist die gesamte Stromumlagenerhöhung (Brutto) tätsächlich bzw. gesetzlich/rechtlich  zuläßlich? - ist geklärt mit den 2,661 ct./kWh

2. Berechnung auf das gesamte Strom-Paket oder nur auf den nichtverbrauchten Strom des Paketes? - Rechtlich gesehen noch fraglich und offen.
 
3. Was hat die Lastprofilkurve mit der Preisanpassung (Stromumlagenerhöhung 2013)  bei einem Pakettarif zu tun? - auch wenn nichts darüber in der FS-AGB steht könnte z.B. bei einer Klage/Zahlungsweigerung der Schuß nach hinten los gehen.

Nachwort:
Wenn FS noch bis 30.06.2013 durchhält, dann war die Zeit bei FS schön, aber nur  im Bezug 18 ct./KWh & 5,00 € Grundgebühr/montl.  Wegen dem Bonus hatte ich nie vor zu klagen, mußt erst mal einen RA dafür finden - Lukrativ ist dat net für den RA.

Was anderes wäre es wenn ich durch FS im Juli 2013 nicht Wechseln könnte und in die Grundversorgung fallen würde, dann würde ich jeden Fall auf Schadenersatz und dann auch wegen dem Bonus von 100 € klagen.

Die Kündigung (Einschreiben/Rückschein) an FS ist bereits seit 02.02.13 raus , bisher keinerlei  Kündigungsbestätigung seitens Flexstrom.

Gruß
happy bienchen







Offline khh

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Re: Strom-Paket & Stromumlagenerhöhung 2013
« Antwort #9 am: 02. März 2013, 11:57:05 »
Re Re: Off-Topic

@Didakt,

Ihren heutigen Beitrag lass ich mal unkommentiert, damit Sie das letzte Wort behalten, was ja nicht unwichtig für Sie zu sein scheint !  ;)
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline bolli

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Re: Strom-Paket & Stromumlagenerhöhung 2013
« Antwort #10 am: 04. März 2013, 09:49:02 »
Wenn FS noch bis 30.06.2013 durchhält, dann war die Zeit bei FS schön, aber nur  im Bezug 18 ct./KWh & 5,00 € Grundgebühr/montl.  Wegen dem Bonus hatte ich nie vor zu klagen, mußt erst mal einen RA dafür finden - Lukrativ ist dat net für den RA.

Was anderes wäre es wenn ich durch FS im Juli 2013 nicht Wechseln könnte und in die Grundversorgung fallen würde, dann würde ich jeden Fall auf Schadenersatz und dann auch wegen dem Bonus von 100 € klagen.

Die Kündigung (Einschreiben/Rückschein) an FS ist bereits seit 02.02.13 raus , bisher keinerlei  Kündigungsbestätigung seitens Flexstrom.

Gruß
happy bienchen
Hallo @happy bienchen,

wenn Sie bis Ende März bezgl. Kündigung nichts gehört haben, empfehle ich, da mal nachzuhaken. Ein Wechselprozess ist heutzutage immer noch mit ca. 6 Wochen minimum zu kalkulieren, auch wenn die Politik was anderes verspricht. Bei den meisten Versorgern können Sie bis 3 Monate im voraus zu gleichbleibenden Bedingungen einen Vertrag abschließen, in Ihrem Fall also ab Anfang April zum 01.07. . Da es nach meinem Wissen in den letzten Jahren keine Preissenkungen mehr gegeben hat, lohnt es sich wahrscheinlich auch nicht, auf sowas zu warten.  ;) Die Preise gehen wohl nur noch in eine Richtung, egal ob Sommer oder Winter, und das ist nach oben.

Wenn die Kündigung durch ist (und Sie sich vielleicht schon für einen neuen Versorger entschieden haben) können Sie ja der FS die Einzugsermächtigung entziehen (falls das nicht eh schon passiert ist) und überlegen, die letzten beiden Abschläge einzubehalten (länger macht keinen Sinn, da dann zu früh die Mahn-/Sperrkulisse aufgebaut wird  ;)). Damit können Sie vielleicht noch ein wenig Überzahlungen reduzieren oder ggf. sogar den Bonus in Abzug bringen.

Offline happy bienchen

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Re: Strom-Paket & Stromumlagenerhöhung 2013
« Antwort #11 am: 04. März 2013, 11:36:29 »
Hallo bolli
werde bis Ende März bzw. Anfang April den Wechsel durchziehen.
 
Im Auge habe ich zur Zeit :
1. Rhönstrom  - Negativ: nur Preisgarantie bis 31.12.13 - Postiv: 30 € Bonus
2. team energie - Negativ: Vertragslaufzeit 6 Monate


Bin aber noch weiter auf  Suche und für jeden Tipp/Hinweise im Bezug 2400KWh & PLZ 87769 DANKBAR

Einzugsermächtigung hatte FS noch nie, am Ende hat FS etwa 31 € + xx ct. von mir noch zu bekommen.

Offline Energiesparer51

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Re: Strom-Paket & Stromumlagenerhöhung 2013
« Antwort #12 am: 04. März 2013, 13:40:14 »
Was soll denn an 6 (oder auch 12) Monaten Vertragslaufzeit und auch an etwas längeren Kündigungsfristen so nachteilig sein? Bei Preisänderungen gibt es ein Sonderkündigungsrecht und man kann auch früher aus dem Verrtrag. Wer will schon noch öfter als jährlich wechseln? Eine Preisgarantie, insbesondere eine eingeschränkte, ist bei fallenden Strompreisen (an der Börse) wohl eher eine Absicherung für den Lieferanten. 

Incl. Bonus sind lt. Verivox ESWE und Vattenfall (Preisgarantie ist auch nicht uneingeschränkt, obwohl das sich bei Verivox anders liest) am günstigsten, aufgrund hoher Prämien aber nur für ein Jahr.

Ohne Bonus sind WEMAG und SW Güstrow am billigsten.
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline bolli

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Re: Strom-Paket & Stromumlagenerhöhung 2013
« Antwort #13 am: 04. März 2013, 14:18:15 »
Eine Preisgarantie, insbesondere eine eingeschränkte, ist bei fallenden Strompreisen (an der Börse) wohl eher eine Absicherung für den Lieferanten. 
Na ja, ich weiss ja nicht, wann Sie in den letzten Jahren in den Genuss einer Preissenkung gekommen sind oder davon gehört haben. Selbst bei Leuten, die keine Preisgarantie haben (wie ich), kenne ich keinen einzigen, bei dem die Energiepreise gesenkt wurden. Trotz sinkender Börsenpreise für Strom und Gas. Aber besonders bei Sonderverträgen erhöht das einfach nur den Gewinn der Konzerne, ist doch praktisch. Und wenn alle erhöhen, gibt's auch weiter nur eingeschränkte Wahl.
Insofern ist eine Preisgarantie durchaus auch eine Garantie für den Verbraucher. Denn nach Ausübung meines Sonderkündigungsrechts finde ich meist auch keinen ähnlich günstigen Versorger mehr, da alle erhöht (und zwar gilt dieses nicht nur bei Umlagenerhöhungen, die ja tatsächlich meist gleichzeitig in Kraft treten.)haben. Das geschieht bei denen mittels Gedankenübertragung/Telepathie.  ;)

Offline happy bienchen

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Re: Strom-Paket & Stromumlagenerhöhung 2013
« Antwort #14 am: 04. März 2013, 14:32:41 »
Hallo Energiesparer51
Sorry das mit den 6 Monate Mindestvertragslaufzeit bei  team energie habe ich "Mistverstanden" ;-)
Habe es gerade gefunden: Mindestvertragslaufzeit 6 Monate, danach monatlich kündbar.


So jetzt hab ich bereits 6 Alternativen für meinen Wechsel im Juli. Danke für die Hinweise Energiesparer51 !!

Der günstigste Tarif - unter dem Strich -  wäre der von Vattenfall mit 591,60 € (inkl. Bonus). Gibt es Probleme bei Vattenfall mit der  Bonusverrechnung im ersten Jahr??

Ok, nicht zu vergleichen mit meinen bisherigen 405 € bei FS, aber ich bin am "Zittern" ob das bis zum 30.06.13 noch  gut geht. Nochmal TRAUEN würd ich mich jetzt net mehr!

Gruß
 happy bienchen


 

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