Hallo,
Danke für die Antworten!
Fragen:
1. Wie hoch ist die gesamte Stromumlagenerhöhung (Brutto) tätsächlich bzw. gesetzlich/rechtlich zuläßlich?
@bolli
Mit den 2,661 ct/kWh hast Du mir die Frage 1 geklärt!
Das weiss ich auch nicht. Ggf. einfach mal den Versorger anrufen und fragen.
@PLUS
Auf meine Anfrage, wie sich die 56,64 € im Bezug Paketpreis & Stromumlagenerhöhung zusammensetzen, hat man so beantwortet, der Rest war völlig Sinnfreies blabla:
Zitat "Der Anteil der Preisanpassung wird bei einem Pakettarif nach Lastprofilkurve berechnet."
Mit dem auf
http://www.flexstrom.de/profil.php stehende kann ich nicht wirklich was anfangen.
Wenn die AGB des Versorgers keine gegenteiligen Bedingungen enthalten, sollten Sie nur bereit sein, einen Erhöhungsbetrag von ca. 31,00 € +/- geringer Abweichung zu akzeptieren.
@ Didakt
das mit den ca. 31 € sehe ich auch so! FS hat keine gegenteilige Bedingen in der AGB. Kann auch in der FS-AGB nirgens was im Bezug "Berechnung nach Lastprofilkurve" ect. ersehen.
@happy bienchen, hilfreich könnte sein, wenn Sie hier offenlegen, um welchen Stromversorger es sich handelt.
Wie lautet denn die diesbzgl. AGB-Preisanpassungsklausel.
..
Die Lastprofilkurve ist m.E. hier doch gar nicht relevant, schließlich hat @happy bienchen den Stromzählerstand 31.12.12 nachweislich an Netzbetreiber und Versorger übermittelt.
Es handelt sich um Flexstrom:
http://www.flexstrom.de/agb.phpDas mit der Lastprofilkurve sehe ich auch so. Diese Kurve war bereits Bestandteil für die Höhe des Paketes und hat sich mit der Preisanpassung (Stromumlagenerhöhung) nicht geändert oder so minimal das es nicht ins Gewicht fallen kann.
Die Mail für die preisanpassung kamm am 02.11.2012.
1. Wie hoch ist die gesamte Stromumlagenerhöhung (Brutto) tätsächlich bzw. gesetzlich/rechtlich zuläßlich? - ist geklärt mit den 2,661 ct./kWh
2. Berechnung auf das gesamte Strom-Paket oder nur auf den nichtverbrauchten Strom des Paketes? - Rechtlich gesehen noch fraglich und offen.
3. Was hat die Lastprofilkurve mit der Preisanpassung (Stromumlagenerhöhung 2013) bei einem Pakettarif zu tun? - auch wenn nichts darüber in der FS-AGB steht könnte z.B. bei einer Klage/Zahlungsweigerung der Schuß nach hinten los gehen.
Nachwort:
Wenn FS noch bis 30.06.2013 durchhält, dann war die Zeit bei FS schön, aber nur im Bezug 18 ct./KWh & 5,00 € Grundgebühr/montl. Wegen dem Bonus hatte ich nie vor zu klagen, mußt erst mal einen RA dafür finden - Lukrativ ist dat net für den RA.
Was anderes wäre es wenn ich durch FS im Juli 2013 nicht Wechseln könnte und in die Grundversorgung fallen würde, dann würde ich jeden Fall auf Schadenersatz und dann auch wegen dem Bonus von 100 € klagen.
Die Kündigung (Einschreiben/Rückschein) an FS ist bereits seit 02.02.13 raus , bisher keinerlei Kündigungsbestätigung seitens Flexstrom.
Gruß
happy bienchen