Energiepreis-Protest > Stadtwerke Duisburg
166.- euro monatlichen abschlag
khh:
--- Zitat von: FtkH am 11. März 2013, 13:32:12 ---hallo, also... ich habe eine antwort von rheinpower erhalten:
Sehr geehrter Herr H,
...
Bitte beachten Sie, dass es zum Jahreswechsel eine durch den Gesetzgeber vorgegebene Preisanpassung gegeben hat und Ihr Arbeitspreis nun höher ist als im Vorjahr. ...
--- Ende Zitat ---
Eine "durch den Gesetzgeber vorgegebene Preisanpassung", oder von welchem Dritten auch immer, gibt es NICHT (ausgenommen der Bruttopreise bei Änderung der MwSt.). Einen Versorger, der eine solche Argumentation absondert, sollte man sich merken. Speziell R(h)einpower arbeitet heftig daran, auf meine persönliche "Anbieter-Ausschlussliste" zu kommen! >:(
Zum Thema "Weiterreichung der EEG-Umlage etc." ist ansonsten vorstehend bzw. in verschiedenen Threads unter "Grundsatzfragen" alles gesagt.
@FtkH,
wenn Sie "mutig" genug sind, dann könnten Sie der Preiserhöhung ab 1.1.13 widersprechen (Wirksamkeit der verwendeten Preisänderungsklausel bestreiten) und den Abschlag (insges. 11 Zahlungen) mit den alten Preisen und dem Ihrer Ansicht nach zutreffenden Verbrauch selbst errechnen (für die bereits gezahlten Abschläge dann ggf. eine Nachzahlung leisten).
berghaus:
Ich war 2010 und 2011 bei rheinpower.
Die Abrechnung mit Bonus (80,-- EUR) für das Jahr 2010 war in Ordnung.
17 Tage vor Beginn des zweiten Jahres kam eine Mitteilung über die "Änderung von Steuern, Abgaben und Belastungen", der ich natürlich widersprochen habe.
Eine Antwort gab's nicht, dafür aber am 18.11.12 eine Preiserhöhung ab 01.01.12, "Neue Preisgarantie" genannt. Da habe ich dann gekündigt.
Die damals schon undurchsichtigen AGB's hatte ich hier im Forum unter rheinpower zur Diskussion gestellt.
Die Jahresrechnung für 2011(ohne Bonus) war bei 8.000 kWh mit erklärbaren und nicht erklärbaren Erhöhungen um 205,-- EUR zu hoch.
Es entstand ein unglaublicher Schriftverkehr über E-Mails und das Kontaktformular, der mit dem Verbesserungsvorschlag "Hier sollten Sie nur Mitarbeiter einsetzen, die wissen, was tun!" endete, nachdem in einem zweiten Ansatz die Jahresrechnung für 2011 die Preise des ersten Jahres enthielt (Geht doch!).
Ich hatte allerdings die Einzugsermächtigung vor dem letzten Abschlag im Dezember 2011 zurückgezogen und nach der Jahresendablesung für 2011 den Restbetrag im Januar 2012 selbt überwiesen, so dass ich nichts zurückfordern musste.
berghaus 11.03.13
FtkH:
hallo,
--- Zitat ---wenn Sie "mutig" genug sind, dann könnten Sie der Preiserhöhung ab 1.1.13 widersprechen (Wirksamkeit der verwendeten Preisänderungsklausel bestreiten) und den Abschlag (insges. 11 Zahlungen) mit den alten Preisen und dem Ihrer Ansicht nach zutreffenden Verbrauch selbst errechnen (für die bereits gezahlten Abschläge dann ggf. eine Nachzahlung leisten).
--- Ende Zitat ---
mutig genug wäre ich schon, aber ich habe das gefühl, dass es einfach nichts bringen wird. ich will einfach nur noch da raus (kündigung wurde ja nicht anerkannt, man zwingt mich, bei diesem laden zu bleiben). daher will ich einfach nur noch eine angemessene abschlagszahlung und bei der nächsten gelegenheit den vertrag auflösen, damit ich da rauskomme.
lieber geh ich wieder zu vattenfall, als mich nochmal auf so einen saftladen einzulassen!
ich kenne mich leider nicht mit der materie aus. ich denke, ich werde wohl das geld ans bein binden und mich an die verbraucherzentrale wenden.
khh:
--- Zitat von: FtkH am 11. März 2013, 17:51:55 ---mutig genug wäre ich schon, aber ich habe das gefühl, dass es einfach nichts bringen wird. ...
ich kenne mich leider nicht mit der materie aus. ich denke, ich werde ... mich an die verbraucherzentrale wenden.
--- Ende Zitat ---
Die Chancen, dass ein Preiswiderspruch etwas bringt, stehen gar nicht so schlecht. Wenden Sie sich doch endlich an die VZ ! ::)
Nachtrag:
Bzgl. der Unwirksamkeit der Preisanpassungsklausel (AGB Ziff. 6) und damit der Preiserhöhung durch Rheinpower lesen Sie mal nach in dem von @berghaus eröffneten Thread "Preiserhöhung durch 'Ökosteuer'?", insbesondere die Beiträge der Experten @tangocharly am 22.9.11 und RR-E-ft am 23.1.12 (ausdrucken u. zur VZ mitnehmen). Auch unter "Grundsatzfragen" finden Sie diesbzgl. Threads !!!
Christian von Bargen:
Hallo zusammen,
mein Name ist Christian von Bargen und ich bin bei den Stadtwerken Duisburg im Privatkundenvertrieb tätig. Im Zuge dessen würde ich mir gerne mal Ihren Fall näher anschauen um hier eine Lösung herbeizuführen.
Eigentlich meinen wir es nämlich gut mit unseren Kunden. Auch haben wir unsere AGB's nach ausführlicher rechtlicher Beratung und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt.
Unter bargenvonc@dvv.de würde ich mich über sehr über Ihre Kontaktdaten freuen.
Freundliche Grüße
Christian von Bargen
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