Energiepreis-Protest > Stadtwerke Duisburg

166.- euro monatlichen abschlag

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FtkH:
Hallo, ich habe folgendes Problem:
anscheinend habe ich im letzten jahr unerklärlich viel strom verbraucht (ca. 3600 kw).
dies hatte ein höhereinstufung zur folge und einen höheren abschlag.
ich soll jetzt, als berufstätige einzelperson, 166.- euro monatlich bezahlen und das kann ich einfach nicht,
da ich nur den mindestlohn verdiene.
ich habe den anbieter (Rheinpower) gebeten, den abschlag zu senken, bzw etwas realistischer zu schätzen
(meine eltern bewohnen eine doppelhaushälfte, sind rentner, kochen etc und zahlen gerade mal 150.- abschlag).
ich habe dann 75.-  euro abschlag für den laufenden monat gezahlt.
Eine Antwort bekam ich nicht, dafür kam eine mahnung mit der drohung, mir den strom abzustellen,
wenn ich nicht den rest des abschlags plus mahnkosten (zus. 104.-) überweise...

ich bewohne allein (wenn man von gelegentlichen besuchen meiner tochter absieht) eine 58qm Wohnung,
habe überall energiesparbirnen, wasche ca. einmal pro woche 1-2 maschinen, koche vielleicht 5 mal im monat.
auf der suche nach dem stromfresser bin ich bereits, kann eigentlich nur der pc sein,
denn außer dem kühlschrank ist es das einzige gerät, was wirklich viel läuft.
alle anderen geräte (außer kühlschrank und gasheizung hängen an einer extradose, die ich per hand abschalte,
damit kein standby-strom verbraucht wird.

aber wie erwähnt, ich bin bereits auf der suche nach dem stromfresser.
meine frage bezieht sich eher auf die abschlagzahlung, die für mich mit 166.- euro einfach nicht zahlbar ist.
kann ich die irgendwie senken lassen bzw anpassen lassen?
wie gesagt, der anbieter reagiert auf eine diesbezüglich anfrage einfach nicht.
vielen dank


bolli:
Hallo FtkH,

der Versorger hat nicht die Berechtigung, von Ihnen einen so hohen Abschlag zu fordern, wenn der Verbrauch so ist, wie Sie beschrieben haben. Für die Berechnung von Abschlägen gibt es Vorgaben. Falls Sie in der Grundversorgung sind, gilt die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz" (StromGVV) für Sie und den Anbieter direkt, aber auch im Sondervertrag lässt sich eine adäquate Anwendung herleiten. Nach § 13 dieser StromGVV berechnen sich die Abschlagszahlung auf der Basis des letzten Abrechnungszeitraumes (also des letzten Jahres) und dann natürlich bei monatlicher Zahlungsweise geteilt durch 12 (oder manche Versorger ziehen auch nur 11 Abschläge ein und verrechnen den 12. mit dem Jahresabschluss, dann also durch 11 geteilt).

Bei Ihnen war der letzte Jahresverbrauch, selbst als erhöhter Verbrauch, ja "nur" 3600 kWh. Bei diesem Verbrauch dürfte je nach Preis/kWh für Ihre Region ein moantlicher Abschlag von 75,- EUR +- 10,- EUR raus kommen. Mehr nicht. Sie können aus Ihrer letzten Rechnung ja Ihren Preis ersehen. Nehmen Sie Stift und Zettel und rechnen Sie aus, was für Sie da raus käme (Achtung, neben dem Preis/kWh kommt oft noch eine monatliche Grundgebühr hinzu)
Teilen Sie dem Versorger Ihre Berechnung schriftlich mit und fordern Sie ihn auf, eigene abweichende Berechnungen zu begründen. Aus Nachweisgründen würde ich dieses Schreiben in vorliegenden Fall per Einschreiben/Rückschein schicken. Ich würde zukünftig bis zu einer anderweitigen nachvollziehbaren Zahl des Anbieters nur die errechnete Summe überweisen. Bei erteiltem Lastschrifteinzug würde ich diesen mit dem Schreiben auch widerrufen. Wenn Sie das nicht wollen, bleibt Ihnen nur, die Lastschrift bei Ihrer Bank zurückzugeben und den reduzierten Betrag manuell zu überweisen.

Für die Zukunft sollten Sie aber unbedingt schon bei der Mitteilung über ungerechtfertigte Abschlagszahlungen reagieren und nicht einfach den Abschlag mindern. Und glauben Sie mir: Telefonate mit den Hotlines sind nutzlos und vor allem können Sie hinterher nichts beweisen, was besprochen wurde. Daher regeln Sie solche Dinge ausschließlich schriftlich.  Schon meine Oma sagte: Wer schreibt, der bleibt. Das gilt auch heute noch.

Und den Strom darf er Ihnen so schnell auch nicht sperren lassen. Wenn er dieses beabsichtigt, muss er dieses auch einige Zeit vorher mit Angabe eines konkreten Sperrdatums ankündigen. Wenn so was kommt, sofort zum Anwalt. Der wird Ihnen dann helfen, sowas abzuwenden.

FtkH:
hallo,
vielen dank erst einmal für die schnelle antwort.

habe ich richtig verstanden:
das wären 3632 kwh á 19,27 ct/kwh = 699,92
plus grundbetrag  euro/jahr                    92,80
                                                             -------------
                                                              791,96

das dann durch 11 bzw 12 geteilt?

wobei - muss die umsatzsteuer mit kalkuliert werden oder bleibt die aussen vor?

Didakt:
@ FtkH,

Sie warten sicher auf eine schnelle Antwort, die Ihnen an sich @ bolli im Nachgang zu seiner Empfehlung gern geben würde und sollte. Vielleicht ist er im Moment nicht im Forum. Ich nehme deshalb ergänzend dazu Stellung.

Ihre Rechnung ist im Prinzip richtig. Sie haben m. E. aber zu geringe Preise in Ansatz gebracht.

Rheinpower wirbt auf der Firmen-Homepage mit mehreren Brutto-Stromtarifen, die über Ihrem Ansatz liegen. Sie sind wahrscheinlich auch von Netto-Preisen ausgegangen! Also bitte die aktuellen Preise nochmal mit Ihrer letzten Verbrauchsabrechnung abstimmen und ggf. Preiserhöhungsmitteilungen des Versorgers berücksichtigen. Ab 01.01.2013 haben fast alle Versorger Abgaben- und Umlageerhöhungen vorgenommen.

Überschläglich ist etwa von einem Arbeitspreis von 25,50 ct/kWh brutto und einem Grundpreis von ca. 110,00 € brutto (bei Ihrem Ansatz) auszugehen.
Bei einem Verbrauch von ca. 3600 kWh ergibt sich ein Gesamtpreis von 1.028,00 €/brutto/Jahr, ergo bei 11 Monatsabschlägen rund 93,50 €/Monat bzw. bei 12 Abschlägen = rund 86,00 €/Mon.

Dieses Ergebnis ‒ wie von @ bolli vorgeschlagen ‒ dem Versorger mitteilen und unmissverständlich eine Absenkung des Abschlages verlangen. 166 €/Mon sind nicht hinnehmbar! Viel Erfolg.

FtkH:
Hallo,

hm, also die 19,27 ct/kwh (ohne steuer) habe ich der Jahresendabrechnung entnommen
und bekommen habe ich von RP nur den hinweis, dass sich die eeg-umlage erhöht hat
und das es auf den kunden umgelegt wird, von einer erhöhung der stromkosten selbst war keine rede...

aber ich werde es so übernehmen, wie sie es nachgerechnet haben.

mal sehen, wie sie reagieren.
vielen dank für die infos!

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