aber aufpassen: der Zähler könnte - zufällig und natürlich unbeabsichtigt - verschwinden. Das ist in meinem Bekanntenkreis tatsächlich geschehen 
Ja und, wie wollen Sie das verhindern ? Wenn das Teil ausgebaut ist und zwecks Kontrolle mitgenommen wird, ist es außerhalb Ihrer Einflusssphäre. Selbst wenn Sie sich den Ausbau haben bestätigen lassen, besagt dieses nichts über den Zustand. Und wenn er später weg ist, ist er weg. Oder haben Sie auch einen Tipp, wie man dieses verschwinden verhindern kann, außer sich 3 Wochen Urlaub zu nehmen und den Bodyguard für den Zähler zu spielen ?
ich weiß auch nicht, wie man das sicherstellen kann. In folgendem Beitrag wird ein vergleichbarer Fall beschrieben:
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Das Unternehmen lässt den Stromzähler ausbauen und beim Eichamt prüfen. Dabei stellt sich heraus, dass das Gerät defekt ist.
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In diesem Fall ist der Zähler wirklich an das Eichamt weitergegeben worden. So sollte es auch sein.
Vielleicht wäre folgendes möglich (Hinweis: ich bin Ingenieur, kein RA):
1. schriftliche Bestätigung des Ausbaus mit protokollierten Daten (Datum, Zählernummer, Zählerstand und Namen der Beteiligten)
2. Zähler in ein Paket verpacken. Mit Klebeband verschließen und so beschriften, dass eine unbefugte Öffnung des Pakets feststellbar ist
3. schriftliche Garantie, dass der Zähler an das Eichamt weitergegeben wird mit dem Zusatz, dass eine eventuelle Nicht-Weitergabe als Beweis für den Defekt zu gelten habe. Wenn diese Garantie nicht gegeben wird (wäre für mich ein Hinweis, dass der Zähler verschwinden könnte), Paket selber an das Eichamt schicken.
Vor dem Ausbau des Zählers mit dem Handwerker verbindlich absprechen:
1. dürfte kein Problem sein
Wenn die Punkte 2. und 3. Probleme bereiten, müssen Zeugen her, z.B. Nachbarn oder - noch besser - ein Rechtsanwalt.
Wenn alles abgelehnt wird, den Zähler nicht ausbauen lassen und eine gerichtliche Klärung erzwingen.
Gruß hko