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Autor Thema: hohe Nachzahlung aber woher?  (Gelesen 23381 mal)

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Offline Radonbiker

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Re: hohe Nachzahlung aber woher?
« Antwort #30 am: 14. Februar 2013, 12:12:07 »
So ich habe nun mal den Test mit dem Verbrauch mit dem Wasserkocher gemacht.
Alle Sicherungen ausgeschalten und nur sie für die Steckdose woriin der Wasserkocher steckt eingeschaltet.
Den Zähler vor dem Test kontrolliert auf Stillstand des Rades was gegeben war. Dann habe ich den genauen Zählerstand notiert und habe an den Wasserkocher ein Messgerät zwischengeschalten.
Nun habe ich den Wasserkocher so lange laufen lassen bis laut Messgerät 1 kWh verbraucht wurde und habe dann den abgeschalten und den Zählerstand im Keller verglichen.

Zählerstand vor der Messung 10001,3/4 kWh
Zählerstand nach der Messung 10002,8 kWh

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Re: hohe Nachzahlung aber woher?
« Antwort #31 am: 14. Februar 2013, 14:37:51 »
So ich habe nun mal den Test mit dem Verbrauch mit dem Wasserkocher gemacht.
Alle Sicherungen ausgeschalten und nur sie für die Steckdose woriin der Wasserkocher steckt eingeschaltet.
Den Zähler vor dem Test kontrolliert auf Stillstand des Rades was gegeben war. Dann habe ich den genauen Zählerstand notiert und habe an den Wasserkocher ein Messgerät zwischengeschalten.
Nun habe ich den Wasserkocher so lange laufen lassen bis laut Messgerät 1 kWh verbraucht wurde und habe dann den abgeschalten und den Zählerstand im Keller verglichen.

Zählerstand vor der Messung 10001,3/4 kWh
Zählerstand nach der Messung 10002,8 kWh
So, alle anderen Verbraucher waren jeweils  abgeschaltet! Eine 100%ige Übereinstimmung wird kaum erreicht, da das Energiemessgerät in der Regel kein Präzisionsgerät ist. Die festgestellten Abweichungen beider Tests sind aber erheblich. Das fundiert jetzt Ihre Vermutung und die Tests werden zum Indiz, dass der Zähler tatsächlich defekt sein könnte. Ich würde jetzt den Stromversorger/Netzbetreiber mit der gesamten Sachlage und den Tests konfrontieren und absprechen, wie die Sache geklärt werden kann. Z.B. unverzüglich und nachvollziehbar den Stromzähler prüfen, gegebenenfalls dann die Abweichung analog beim Verbrauch rückwirkend rechnerisch berücksichtigen und der Stromversorger korrigiert die  Rechnungen entsprechend.

Offline hko

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Re: hohe Nachzahlung aber woher?
« Antwort #32 am: 14. Februar 2013, 16:34:48 »
Eine 100%ige Übereinstimmung wird kaum erreicht, da das Energiemessgerät in der Regel kein Präzisionsgerät ist. Die festgestellten Abweichungen beider Tests sind aber erheblich. Das fundiert jetzt Ihre Vermutung und die Tests werden zum Indiz, dass der Zähler tatsächlich defekt sein könnte. Ich würde jetzt den Stromversorger/Netzbetreiber mit der gesamten Sachlage und den Tests konfrontieren und absprechen, wie die Sache geklärt werden kann. Z.B. unverzüglich und nachvollziehbar den Stromzähler prüfen, gegebenenfalls dann die Abweichung analog beim Verbrauch rückwirkend rechnerisch berücksichtigen und der Stromversorger korrigiert die  Rechnungen entsprechend.
aber aufpassen: der Zähler könnte - zufällig und natürlich unbeabsichtigt - verschwinden. Das ist in meinem Bekanntenkreis tatsächlich geschehen :(

Gruß hko

Offline bolli

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Re: hohe Nachzahlung aber woher?
« Antwort #33 am: 15. Februar 2013, 07:36:55 »
aber aufpassen: der Zähler könnte - zufällig und natürlich unbeabsichtigt - verschwinden. Das ist in meinem Bekanntenkreis tatsächlich geschehen :(
Ja und, wie wollen Sie das verhindern ? Wenn das Teil ausgebaut ist und zwecks Kontrolle mitgenommen wird, ist es außerhalb Ihrer Einflusssphäre. Selbst wenn Sie sich den Ausbau haben bestätigen lassen, besagt dieses nichts über den Zustand. Und wenn er später weg ist, ist er weg. Oder haben Sie auch einen Tipp, wie man dieses verschwinden verhindern kann, außer sich 3 Wochen Urlaub zu nehmen und den Bodyguard für den Zähler zu spielen ?

Offline hko

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Re: hohe Nachzahlung aber woher?
« Antwort #34 am: 15. Februar 2013, 08:54:28 »
aber aufpassen: der Zähler könnte - zufällig und natürlich unbeabsichtigt - verschwinden. Das ist in meinem Bekanntenkreis tatsächlich geschehen :(
Ja und, wie wollen Sie das verhindern ? Wenn das Teil ausgebaut ist und zwecks Kontrolle mitgenommen wird, ist es außerhalb Ihrer Einflusssphäre. Selbst wenn Sie sich den Ausbau haben bestätigen lassen, besagt dieses nichts über den Zustand. Und wenn er später weg ist, ist er weg. Oder haben Sie auch einen Tipp, wie man dieses verschwinden verhindern kann, außer sich 3 Wochen Urlaub zu nehmen und den Bodyguard für den Zähler zu spielen ?

ich weiß auch nicht, wie man das sicherstellen kann. In folgendem Beitrag wird ein vergleichbarer Fall beschrieben:
Zitat von: http://www.swr.de/marktcheck/haus-garten/stromzaehler-defekt/-/id=2249246/vv=teaser-12/nid=2249246/did=9447254/u0says/index.html
...
Das Unternehmen lässt den Stromzähler ausbauen und beim Eichamt prüfen. Dabei stellt sich heraus, dass das Gerät defekt ist.
...
In diesem Fall ist der Zähler wirklich an das Eichamt weitergegeben worden. So sollte es auch sein.

Vielleicht wäre folgendes möglich (Hinweis: ich bin Ingenieur, kein RA):

1. schriftliche Bestätigung des Ausbaus mit protokollierten Daten (Datum, Zählernummer, Zählerstand und Namen der Beteiligten)
2. Zähler in ein Paket verpacken. Mit Klebeband verschließen und so beschriften, dass eine unbefugte Öffnung des Pakets feststellbar ist
3. schriftliche Garantie, dass der Zähler an das Eichamt weitergegeben wird mit dem Zusatz, dass eine eventuelle Nicht-Weitergabe als Beweis für den Defekt zu gelten habe. Wenn diese Garantie nicht gegeben wird (wäre für mich ein Hinweis, dass der Zähler verschwinden könnte), Paket selber an das Eichamt schicken.

Vor dem Ausbau des Zählers mit dem Handwerker verbindlich absprechen:
1. dürfte kein Problem sein
Wenn die Punkte 2. und 3. Probleme bereiten, müssen Zeugen her, z.B. Nachbarn oder - noch besser - ein Rechtsanwalt.
Wenn alles abgelehnt wird, den Zähler nicht ausbauen lassen und eine gerichtliche Klärung erzwingen.

Gruß hko

Offline bolli

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Re: hohe Nachzahlung aber woher?
« Antwort #35 am: 15. Februar 2013, 13:12:14 »
Vielleicht wäre folgendes möglich (Hinweis: ich bin Ingenieur, kein RA):

1. schriftliche Bestätigung des Ausbaus mit protokollierten Daten (Datum, Zählernummer, Zählerstand und Namen der Beteiligten)
2. Zähler in ein Paket verpacken. Mit Klebeband verschließen und so beschriften, dass eine unbefugte Öffnung des Pakets feststellbar ist
3. schriftliche Garantie, dass der Zähler an das Eichamt weitergegeben wird mit dem Zusatz, dass eine eventuelle Nicht-Weitergabe als Beweis für den Defekt zu gelten habe. Wenn diese Garantie nicht gegeben wird (wäre für mich ein Hinweis, dass der Zähler verschwinden könnte), Paket selber an das Eichamt schicken.

Vor dem Ausbau des Zählers mit dem Handwerker verbindlich absprechen:
1. dürfte kein Problem sein
Wenn die Punkte 2. und 3. Probleme bereiten, müssen Zeugen her, z.B. Nachbarn oder - noch besser - ein Rechtsanwalt.
Wenn alles abgelehnt wird, den Zähler nicht ausbauen lassen und eine gerichtliche Klärung erzwingen.

Gruß hko
Also, der Handwerker wird Ihnen das unter 2. beschriebene mit Sicherheit nicht bestätigen, da er meist nur vom Energieversorger (Messstellenbetreiber) beauftragt ist (zumindest bei uns war das 2 x so) und weder zeugen noch ein RA (der auch noch Geld kostet) können bestätigen oder dementieren, wie der innere Zustand des Zählers ist (defekt oder nicht). Und ob sich der Messstellenbetreiber darauf einlässt, dass SIE das Paket ans Eichamt schicken, wage ich auch mal vorsichtig zu bezweifeln.

Aber sei's drum, eine gute/bessere Lösung hab ich auch nicht.  8)

Offline PLUS

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Re: hohe Nachzahlung aber woher?
« Antwort #36 am: 15. Februar 2013, 13:41:49 »

aber aufpassen: der Zähler könnte - zufällig und natürlich unbeabsichtigt - verschwinden. Das ist in meinem Bekanntenkreis tatsächlich geschehen :(
Ratsam ist das Zählerverschwinden bzw. die Zählervernichtung für die Stadtwerke nicht.

Die Stadtwerke Mosbach (Baden-Württemberg)  ließen einen fragwürdigen Zähler überprüfen und anschließend „recyceln“ und klagten ihre vermeintlichen Ansprüche ein und zogen dann aber vor Gericht den Kürzeren.

Rechtsanwälte Dr. Zundel & Partner

Offline hko

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Re: hohe Nachzahlung aber woher?
« Antwort #37 am: 15. Februar 2013, 14:32:00 »
Also, der Handwerker wird Ihnen das unter 2. beschriebene mit Sicherheit nicht bestätigen, da er meist nur vom Energieversorger (Messstellenbetreiber) beauftragt ist ...
wenn der Handwerker nicht mitspielt, würde ich ihn ohne den wahrscheinlich defekten Zähler rauswerfen. Dann müsste über eine gerichtliche Entscheidung sichergestellt werden, dass der Zähler vom Eichamt geprüft wird und nicht irgendwo bzw. irgendwie verschwindet.

weder zeugen noch ein RA (der auch noch Geld kostet) können bestätigen oder dementieren, wie der innere Zustand des Zählers ist (defekt oder nicht).
die Zeugen sollten doch nicht den Zustand des Zählers bewerten sondern bezeugen, dass alles versucht wurde, den Zähler eben nicht verschwinden zu lassen.

Und ob sich der Messstellenbetreiber darauf einlässt, dass SIE das Paket ans Eichamt schicken, wage ich auch mal vorsichtig zu bezweifeln.
ich will das Paket doch gar nicht ans Eichamt schicken. Das sollte schon der Messstellenbetreiber tun. Aber wie kann ich sicherstellen, dass er das auch tut und nicht viel einfacher den Zähler verschwinden lässt?

Aber sei's drum, eine gute/bessere Lösung hab ich auch nicht.
aber vielleicht einer unserer Juristen?

Gruß hko

Offline Wolfgang_AW

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Re: hohe Nachzahlung aber woher?
« Antwort #38 am: 15. Februar 2013, 17:49:52 »
Möglicherweise ist ein Selbstständiges Beweisverfahren statthaft und sinnvoll!

Zitat
Zulässigkeit eines Beweisverfahrens wegen Besorgnis des Verlustes des Beweismittels  Es muss die Gefahr bestehen, dass das Beweismittel verloren geht oder die Nutzung erschwert wird.

Mit freundlichen Grüßen


Wolfgang_AW
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

Offline Radonbiker

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Re: hohe Nachzahlung aber woher?
« Antwort #39 am: 15. Februar 2013, 21:53:09 »
Hallo,
Also ich habe nochmal nachgedacht und etwas gerechnet. Ich habe mir heute von einer nachbarin noch ein anderes messgerät geliehen um den gleichen test zu wiederholen. Ergebnis wie mit meinem das bei 1 kwh am messgerät 1, 4 kwh am zähler gezeigt werden. Das heisst das bei einer kwh 0, 4 kwh mehr angezeigt wird...

4244kwh gesamtverbrauch x 0, 4 kwh mehr pro 1kwh gleich 1697kwh mehr beim jahresverbrauch
4244kwh - 1697kwh = 2547 kwh eigentlcher verbrauch, was ca den normalen verbrauch der letzten jahre ähnelt.
Kann ich das so rechnen oder liege ich da falsch.
Das mit dem zähler überprüfen ist mir auch in den sinn gekommen nur habe ich auch schon viel gelesen das die auf mysteriöse weise verschwinden und ca 300 euro dafür das der zähler eventuellverschwindet ist mir zu heftig.

Offline khh

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Re: hohe Nachzahlung aber woher?
« Antwort #40 am: 15. Februar 2013, 23:36:41 »
... Kann ich das so rechnen ...

Nee, nicht ganz:  4.244 kWh  :  1,4  =  3.031 kWh !   ;)

Und was wollen Sie jetzt unternehmen ?   :-\
« Letzte Änderung: 15. Februar 2013, 23:43:31 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Energiesparer51

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Re: hohe Nachzahlung aber woher?
« Antwort #41 am: 19. Februar 2013, 12:52:57 »
Sofern die Überprüfung des Zählers regulär abgewickelt wird und sich der Verdacht bestätigt, kostet das den Kunden gar nichts.
Sollte sich das nicht bestätigen bleiben die Kosten an Ihnen hängen und Sie würden sie auch nach erfolgtem Zählertausch nicht wieder einsparen.
Belastet man Sie durch Verschwindenlassen des Zählers trotzdem, haben Sie die Kosten in überschaubarem Zeitfenster wieder drin und anschließend einen nachweisbar wieder geringeren Verbrauch. 
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline userD0010

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Re: hohe Nachzahlung aber woher?
« Antwort #42 am: 20. Februar 2013, 09:11:33 »
QRadonbiker
Gibt s in Ihrem Ort keinen qualifizierten Elektroinstallateur, der für kleines Geld Ihren Verdacht prüft und eine unabhängige Verbrauchsmessung am Zähler durführt?
Eigene Messungen werden vom Energielieferanten garantiert als fehlerhaft zurückgewiesen.

Offline Energiesparer51

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Wie kann man den Zähler überprüfen lassen?
« Antwort #43 am: 20. Februar 2013, 21:10:53 »
http://www.strom-magazin.de/strommarkt/mieter-koennen-stromzaehler-ueberpruefen-lassen_29963.html

Zitat
Verbraucher können Prüfung beantragen

Meist sind elektromechanische Zähler im Einsatz, die sogenannten Ferrariszähler. Sie haben eine Eichgültigkeitsdauer von 16 Jahren. Durch Tausch gegen einen frisch geeichten Stromzähler beginnt wieder eine Frist von 16 Jahren. Durch eine Prüfung nach dem Stichprobenverfahren kann die Eichfrist um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit eines gültig geeichten Zählers, kann über den Eigentümer des Zählers eine Befundprüfung bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle beantragt werden.

Abweichungen bis zu zehn Prozent erlaubt

Dort wird der Stromzähler untersucht. Liegt die Messgenauigkeit innerhalb der Verkehrsfehlergrenzen, sind die Kosten der Prüfung von den Verbrauchern zu tragen. Bei Überschreitung der Fehlergrenzen trägt der Eigentümer des Zählers die Kosten. Hierzu sollte man wissen, dass die Verkehrsfehlergrenzen doppelt so hoch sind wie die Eichfehlergrenzen und je nach Genauigkeitsklasse des Zählers bei sechs bis zehn Prozent liegen können.


Mehr zum Thema Stromzähler prüfen: Was man wissen sollte auf www.strom-magazin.de
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline khh

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Re: hohe Nachzahlung aber woher?
« Antwort #44 am: 22. Februar 2013, 23:08:08 »
@Radonbiker,

wenn Ihr Problem mit dem zuständigen Versorger und/oder Netz-/Messstellenbetreiber nicht zu lösen ist, dann können Sie sich auch an die
www.schlichtungsstelle-energie.de wenden  -  deren Schlichtungszuständigkeit u.a. :

Zitat
Für Beschwerden zur Abrechnung (Rechnung nicht korrekt, Zählerstände nicht in Ordnung, ...) werden in der Regel benötigt:
·           Betroffene Rechnungen
·           Zählernummer
·           Korrespondenz mit dem Versorgungsunternehmen
·           Protokolle über Zählerprüfungen (bei vermutetem Zählerdefekt)  *)
...
*)  z.B.  Messungen durch einen örtlichen Elektroinstallateur (!?)
« Letzte Änderung: 22. Februar 2013, 23:50:42 von khh »
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