Energiebezug > Strom (Allgemein)
hohe Nachzahlung aber woher?
bolli:
--- Zitat von: hko am 15. Februar 2013, 08:54:28 ---Vielleicht wäre folgendes möglich (Hinweis: ich bin Ingenieur, kein RA):
1. schriftliche Bestätigung des Ausbaus mit protokollierten Daten (Datum, Zählernummer, Zählerstand und Namen der Beteiligten)
2. Zähler in ein Paket verpacken. Mit Klebeband verschließen und so beschriften, dass eine unbefugte Öffnung des Pakets feststellbar ist
3. schriftliche Garantie, dass der Zähler an das Eichamt weitergegeben wird mit dem Zusatz, dass eine eventuelle Nicht-Weitergabe als Beweis für den Defekt zu gelten habe. Wenn diese Garantie nicht gegeben wird (wäre für mich ein Hinweis, dass der Zähler verschwinden könnte), Paket selber an das Eichamt schicken.
Vor dem Ausbau des Zählers mit dem Handwerker verbindlich absprechen:
1. dürfte kein Problem sein
Wenn die Punkte 2. und 3. Probleme bereiten, müssen Zeugen her, z.B. Nachbarn oder - noch besser - ein Rechtsanwalt.
Wenn alles abgelehnt wird, den Zähler nicht ausbauen lassen und eine gerichtliche Klärung erzwingen.
Gruß hko
--- Ende Zitat ---
Also, der Handwerker wird Ihnen das unter 2. beschriebene mit Sicherheit nicht bestätigen, da er meist nur vom Energieversorger (Messstellenbetreiber) beauftragt ist (zumindest bei uns war das 2 x so) und weder zeugen noch ein RA (der auch noch Geld kostet) können bestätigen oder dementieren, wie der innere Zustand des Zählers ist (defekt oder nicht). Und ob sich der Messstellenbetreiber darauf einlässt, dass SIE das Paket ans Eichamt schicken, wage ich auch mal vorsichtig zu bezweifeln.
Aber sei's drum, eine gute/bessere Lösung hab ich auch nicht. 8)
PLUS:
--- Zitat von: hko am 14. Februar 2013, 16:34:48 ---aber aufpassen: der Zähler könnte - zufällig und natürlich unbeabsichtigt - verschwinden. Das ist in meinem Bekanntenkreis tatsächlich geschehen :(
--- Ende Zitat ---
Ratsam ist das Zählerverschwinden bzw. die Zählervernichtung für die Stadtwerke nicht.
Die Stadtwerke Mosbach (Baden-Württemberg) ließen einen fragwürdigen Zähler überprüfen und anschließend „recyceln“ und klagten ihre vermeintlichen Ansprüche ein und zogen dann aber vor Gericht den Kürzeren.
Rechtsanwälte Dr. Zundel & Partner
hko:
--- Zitat von: bolli am 15. Februar 2013, 13:12:14 ---Also, der Handwerker wird Ihnen das unter 2. beschriebene mit Sicherheit nicht bestätigen, da er meist nur vom Energieversorger (Messstellenbetreiber) beauftragt ist ...
--- Ende Zitat ---
wenn der Handwerker nicht mitspielt, würde ich ihn ohne den wahrscheinlich defekten Zähler rauswerfen. Dann müsste über eine gerichtliche Entscheidung sichergestellt werden, dass der Zähler vom Eichamt geprüft wird und nicht irgendwo bzw. irgendwie verschwindet.
--- Zitat von: bolli am 15. Februar 2013, 13:12:14 ---weder zeugen noch ein RA (der auch noch Geld kostet) können bestätigen oder dementieren, wie der innere Zustand des Zählers ist (defekt oder nicht).
--- Ende Zitat ---
die Zeugen sollten doch nicht den Zustand des Zählers bewerten sondern bezeugen, dass alles versucht wurde, den Zähler eben nicht verschwinden zu lassen.
--- Zitat von: bolli am 15. Februar 2013, 13:12:14 ---Und ob sich der Messstellenbetreiber darauf einlässt, dass SIE das Paket ans Eichamt schicken, wage ich auch mal vorsichtig zu bezweifeln.
--- Ende Zitat ---
ich will das Paket doch gar nicht ans Eichamt schicken. Das sollte schon der Messstellenbetreiber tun. Aber wie kann ich sicherstellen, dass er das auch tut und nicht viel einfacher den Zähler verschwinden lässt?
--- Zitat von: bolli am 15. Februar 2013, 13:12:14 ---Aber sei's drum, eine gute/bessere Lösung hab ich auch nicht.
--- Ende Zitat ---
aber vielleicht einer unserer Juristen?
Gruß hko
Wolfgang_AW:
Möglicherweise ist ein Selbstständiges Beweisverfahren statthaft und sinnvoll!
--- Zitat ---Zulässigkeit eines Beweisverfahrens wegen Besorgnis des Verlustes des Beweismittels Es muss die Gefahr bestehen, dass das Beweismittel verloren geht oder die Nutzung erschwert wird.
--- Ende Zitat ---
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
Radonbiker:
Hallo,
Also ich habe nochmal nachgedacht und etwas gerechnet. Ich habe mir heute von einer nachbarin noch ein anderes messgerät geliehen um den gleichen test zu wiederholen. Ergebnis wie mit meinem das bei 1 kwh am messgerät 1, 4 kwh am zähler gezeigt werden. Das heisst das bei einer kwh 0, 4 kwh mehr angezeigt wird...
4244kwh gesamtverbrauch x 0, 4 kwh mehr pro 1kwh gleich 1697kwh mehr beim jahresverbrauch
4244kwh - 1697kwh = 2547 kwh eigentlcher verbrauch, was ca den normalen verbrauch der letzten jahre ähnelt.
Kann ich das so rechnen oder liege ich da falsch.
Das mit dem zähler überprüfen ist mir auch in den sinn gekommen nur habe ich auch schon viel gelesen das die auf mysteriöse weise verschwinden und ca 300 euro dafür das der zähler eventuellverschwindet ist mir zu heftig.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln