Energiebezug > Strom (Allgemein)

hohe Nachzahlung aber woher?

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khh:

--- Zitat von: Radonbiker am 15. Februar 2013, 21:53:09 ---... Kann ich das so rechnen ...
--- Ende Zitat ---

Nee, nicht ganz:  4.244 kWh  :  1,4  =  3.031 kWh !   ;)

Und was wollen Sie jetzt unternehmen ?   :-\

Energiesparer51:
Sofern die Überprüfung des Zählers regulär abgewickelt wird und sich der Verdacht bestätigt, kostet das den Kunden gar nichts.
Sollte sich das nicht bestätigen bleiben die Kosten an Ihnen hängen und Sie würden sie auch nach erfolgtem Zählertausch nicht wieder einsparen.
Belastet man Sie durch Verschwindenlassen des Zählers trotzdem, haben Sie die Kosten in überschaubarem Zeitfenster wieder drin und anschließend einen nachweisbar wieder geringeren Verbrauch. 

userD0010:
QRadonbiker
Gibt s in Ihrem Ort keinen qualifizierten Elektroinstallateur, der für kleines Geld Ihren Verdacht prüft und eine unabhängige Verbrauchsmessung am Zähler durführt?
Eigene Messungen werden vom Energielieferanten garantiert als fehlerhaft zurückgewiesen.

Energiesparer51:
http://www.strom-magazin.de/strommarkt/mieter-koennen-stromzaehler-ueberpruefen-lassen_29963.html


--- Zitat ---Verbraucher können Prüfung beantragen

Meist sind elektromechanische Zähler im Einsatz, die sogenannten Ferrariszähler. Sie haben eine Eichgültigkeitsdauer von 16 Jahren. Durch Tausch gegen einen frisch geeichten Stromzähler beginnt wieder eine Frist von 16 Jahren. Durch eine Prüfung nach dem Stichprobenverfahren kann die Eichfrist um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit eines gültig geeichten Zählers, kann über den Eigentümer des Zählers eine Befundprüfung bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle beantragt werden.

Abweichungen bis zu zehn Prozent erlaubt

Dort wird der Stromzähler untersucht. Liegt die Messgenauigkeit innerhalb der Verkehrsfehlergrenzen, sind die Kosten der Prüfung von den Verbrauchern zu tragen. Bei Überschreitung der Fehlergrenzen trägt der Eigentümer des Zählers die Kosten. Hierzu sollte man wissen, dass die Verkehrsfehlergrenzen doppelt so hoch sind wie die Eichfehlergrenzen und je nach Genauigkeitsklasse des Zählers bei sechs bis zehn Prozent liegen können.


Mehr zum Thema Stromzähler prüfen: Was man wissen sollte auf www.strom-magazin.de
--- Ende Zitat ---

khh:
@Radonbiker,

wenn Ihr Problem mit dem zuständigen Versorger und/oder Netz-/Messstellenbetreiber nicht zu lösen ist, dann können Sie sich auch an die
www.schlichtungsstelle-energie.de wenden  -  deren Schlichtungszuständigkeit u.a. :


--- Zitat ---Für Beschwerden zur Abrechnung (Rechnung nicht korrekt, Zählerstände nicht in Ordnung, ...) werden in der Regel benötigt:
·           Betroffene Rechnungen
·           Zählernummer
·           Korrespondenz mit dem Versorgungsunternehmen
·           Protokolle über Zählerprüfungen (bei vermutetem Zählerdefekt)  *)
...

--- Ende Zitat ---
*)  z.B.  Messungen durch einen örtlichen Elektroinstallateur (!?)

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