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Autor Thema: Beauftragter Wechsel zu Flexgas im Februar - verunsichert durch Frontal 21  (Gelesen 8156 mal)

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Offline Almare

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Liebe Forenmitglieder,

ich habe im Dezember durch eine Vergleichssuchmaschine Flexgas gewählt und sie
mit der Kündigung meines bisherigen Anbieters beauftragt. Nun habe ich die Bestätigung
von meinem bisherigen Anbieter auf Mitte Februar. Zeitgleich eine Rechnung über den
Jahresbetrag bei Flexgas, die ich bis zu dem Wechsel bezahlen muss.
Gestern habe ich bei Frontal 21 einen Bericht gesehen und bin dadurch sehr verunsichert.

Nun habe ich folgende Fragen: komme ich aus dem Vertrag mit Flexgas wieder heraus, indem
ich z.B. die Rechnung nicht bezahle und meinen alten Anbieter wieder beauftrage?

Wenn nicht, lohnt es sich, den höheren Betrag mit Preisbindung bei Flexgas zu zahlen (hier ist
immer wieder von astronomischen Preiserhöhungen die Rede...)?

Und wie wahrscheinlich ist es denn, dass Flexgas insolvent wird und die bezahlte Vorleistung
dann weg ist?

Mit Grüßen,
Almare

Offline bolli

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Eine Bemerkung zu Beginn, auch wenn Sie Ihnen jetzt kaum noch weiterhilft: Es hat schon seinen Sinn, warum seit MEHREREN JAHREN davor gewarnt wird, Jahresverträge mit JÄHRLICHER Vorkasse abzuschießen. Dazu gab es in den letzten Jahren MEHRFACH Beiträge in den Politmagazinen wie Frontal21, Monitor o.ä.

Nun habe ich folgende Fragen: komme ich aus dem Vertrag mit Flexgas wieder heraus, indem
ich z.B. die Rechnung nicht bezahle und meinen alten Anbieter wieder beauftrage?
Das wird nicht funktionieren, da Flexgas da nicht mitspielt und die Rechnungen nicht bezahlen wird bei denen nur den Rechtsanwalt bzw. das Inkassobüro auf den Plan rufen.

Wenn nicht, lohnt es sich, den höheren Betrag mit Preisbindung bei Flexgas zu zahlen (hier ist
immer wieder von astronomischen Preiserhöhungen die Rede...)?
Mal abgesehen von der Frage, ob Flexgas den Wechsel überhaupt mitmachen würde (wenn die tatsächlich so dringend Geld bruachen werden sie es wohl nicht tun  ;) ), bleibt bei beiden Varianten ein Risiko. Da Ihr Vertrag ja erst im Februar zu laufen beginnt und dann zunächst mal die Sommerphase mit geringeren Verbräuchen kommt, müssen Sie darauf hoffen, dass Flexgas lange durchhält um zumindest Ihren Einsatndspreis raus zu bekommen und kein direktes Minus zu machen. Auf der anderen Seite erhöht Flexgas tatsächlich in normalen Verträgen, die ja keine Preisbindungsfrist haben, gerne nach drei Monaten kräftig die Preise. das ist deren Geschäftsmodell. Die Entscheidung liegt bei Ihnen, worauf Sie sich eher einlassen.

Und beim nächsten Mal gehen Sie bitte nicht sofort auf den Erstbesten günstigen Anbieter sondern Recherchieren im Internet (Google, Yahoo und andere Suchmaschinen) nach Problemen mit dem Anbieter. Da werden Sie reichlich fündig. Das gilt auch für andere Internet-Vertragsabschlüsse.

Und wie wahrscheinlich ist es denn, dass Flexgas insolvent wird und die bezahlte Vorleistung
dann weg ist?

Mit Grüßen,
Almare
[/quote]

Offline superhaase

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Auf der anderen Seite erhöht Flexgas tatsächlich in normalen Verträgen, die ja keine Preisbindungsfrist haben, gerne nach drei Monaten kräftig die Preise.
Zu diesem Zeitpunkt wäre doch dann eine Kündigung möglich und Flexgas müsste den nicht verbrauchten Betrag zurückerstatten.
Bleibt die Frage, ob sie das dann rechtzeitig und bald tun, oder wegen drohenden Insolvenz verschleppen, bis es nichts mehr zu holen gibt.
Ich würde an Ihrer Stelle jedenfalls eine Preiserhöhung zur sofortigen Kündigung nutzen. Je eher desto besser. Und dann auch gleich richtig Druck machen mit Rechtsanwalt und notfalls Klage, wenn Verschleppung versucht wird.
Dann besteht jedenfalls noch eine etwas größere Chance, Geld zurück zu bekommen, als wenn man bis zum Insolvenzfall wartet.
8) solar power rules

Offline Almare

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Eine Bemerkung zu Beginn, auch wenn Sie Ihnen jetzt kaum noch weiterhilft: Es hat schon seinen Sinn, warum seit MEHREREN JAHREN davor gewarnt wird, Jahresverträge mit JÄHRLICHER Vorkasse abzuschießen. Dazu gab es in den letzten Jahren MEHRFACH Beiträge in den Politmagazinen wie Frontal21, Monitor o.ä.

Wenn nicht, lohnt es sich, den höheren Betrag mit Preisbindung bei Flexgas zu zahlen (hier ist
immer wieder von astronomischen Preiserhöhungen die Rede...)?
Mal abgesehen von der Frage, ob Flexgas den Wechsel überhaupt mitmachen würde (wenn die tatsächlich so dringend Geld bruachen werden sie es wohl nicht tun  ;) ), bleibt bei beiden Varianten ein Risiko. Da Ihr Vertrag ja erst im Februar zu laufen beginnt und dann zunächst mal die Sommerphase mit geringeren Verbräuchen kommt, müssen Sie darauf hoffen, dass Flexgas lange durchhält um zumindest Ihren Einsatndspreis raus zu bekommen und kein direktes Minus zu machen. Auf der anderen Seite erhöht Flexgas tatsächlich in normalen Verträgen, die ja keine Preisbindungsfrist haben, gerne nach drei Monaten kräftig die Preise. das ist deren Geschäftsmodell. Die Entscheidung liegt bei Ihnen, worauf Sie sich eher einlassen.


Ok, danke für den Hinweis. Flexgas hat mir beide Möglichkeiten angeboten, eine eingeschränkte Preisgarantie und eine erweiterte PG.
Eventuell ist es ja tatsächlich besser, wie superhaase schreibt, bei einer Preiserhöhung zu kündigen.
Und nochmal wird mir das sicher nicht passieren....


Offline bolli

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Ok, danke für den Hinweis. Flexgas hat mir beide Möglichkeiten angeboten, eine eingeschränkte Preisgarantie und eine erweiterte PG.
Eventuell ist es ja tatsächlich besser, wie superhaase schreibt, bei einer Preiserhöhung zu kündigen.
Und nochmal wird mir das sicher nicht passieren....
Hm, ich hab schon befürchtet, dass wir uns missverstanden haben. Der Unterschied bestand also nur in der eingeschränkten und der erweiterten Preisgarantie. Dann hilft Ihnen das vermutlich nicht weiter was Superhase sagte, da Flexstrom eh nur maximal bei Abgabenerhöhungen eine Preisänderung vornehmen dürfte und die sind frühestens nächstes mit den neuen Berechnungen der EEG- und Netzumlage zu erwarten (und dieses auch nur bei der eingeschränkten PG).
Was ich zumindest meinte (und ich vermute superhase auch) ist, dass es früher auch Jahresverträge bei Flextrom gab, die keine Preisgarantie hatten. Dort wurde dann gerne nach 3 Monaten ordentlich erhöht.
Bei Ihnen sehe ich daher eher dunkle Wolken. Aber jede Woche, die neu ins Land geht ohne Mitteilung des Grundversorgers, dass Sie ab Datum XX.XX.2013 von ihm in der Grundversorgung beliefert werden, bringt Sie Ihrem Ziel, zumindest das gezahlte Geld auch verbrauchen zu dürfen ein wenig näher. Leider lassen die Berichte über die Flexstromtöchter Löwenzahnenergie und Optimalgrün nichts Gutes erwarten. http://forum.energienetz.de/index.php/topic,17964.0/topicseen.html

Offline Almare

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Nun denn, dann hoffe ich jetzt einfach mal auf das weitere Überleben von Flexgas ...
Und wenn ich Sie richtig verstanden habe, lohnt sich die erweiterte Preisgarantie, also
die 150 € mehr, da ich etwas über dem Verbrauch von einem 1-Personen-Haushalt liege.

 

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