Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
Verlust der Genossenschaftsanteile
khh:
--- Zitat von: Didakt am 17. Juni 2013, 17:45:48 ---...
Man darf also gespannt sein, ob die EGNW ihren diesbezüglichen Zahlungsverpflichtungen nachkommt ...
--- Ende Zitat ---
Vielleicht werden die Auseinandersetzungsguthaben ja fristgemäß auf Basis „Kassenbestand“ und vermeintliche „Forderungen gegenüber Zahlungs-prellern“ ermittelt :-\ – vgl.
--- Zitat von: masterflok am 17. Juni 2013, 13:51:20 ---...
Dennoch werden bereits Beträge bezüglich Kassenbestand und Forderungen gegenüber Zahlungsprellern genannt. Wenn die Zahlen stimmen und auf Forderungen nicht verzichtet werden muss, dann haben die Anteile noch einen akzeptablen Wert.
--- Ende Zitat ---
Bekanntlich haben sich die ‚Betriebswirtschafts- und Buchführungsexperten’ vor einem Jahr so ja schon mal reich gerechnet ::) . Kaum vorstellbar, dass
die am 31.12.2012 ausgeschiedenen Mitglieder was dagegen haben könnten ;) .
masterflok:
--- Zitat von: khh am 17. Juni 2013, 22:48:06 ---Vielleicht werden die Auseinandersetzungsguthaben ja fristgemäß auf Basis „Kassenbestand“ [...] ermittelt.
--- Ende Zitat ---
Keine schlechte Idee, damit hat ein Anteil einen Wert von 26€. Laut dem Herrn Guhl sind die ausstehenden Forderungen sowieso wertlos und können somit mit ruhigen gewissen abgeschrieben werden.
im Protokoll heißt es aber, dass eine fristgerechte Auszahlung ohne Jahresabschluss nicht erfolgen wird. Die betroffenen Ex-Genossen sollen diesbezüglich informiert werden.
Übrigens habe ich mal ein wenig in Bezug auf die Frist zum Jahresabschluss gegooglt. Es gibt zwar tatsächlich keine Fristverlängerung, jedoch muss man sich nicht in jedem Fall strafbar machen. Es kommt auf den konkreten Sachverhalt an.
Wieso schaut ihr denn nicht selbst ins Protokoll? Oder seit ihr, wie khh, keine Mitglieder?
khh:
--- Zitat von: masterflok am 17. Juni 2013, 23:25:06 ---Wieso schaut ihr denn nicht selbst ins Protokoll? Oder seit ihr, wie khh, keine Mitglieder?
--- Ende Zitat ---
Was Sie so spekulieren ::) - dabei sollten Sie doch wissen, wie Anmeldungen zum Mitgliederbereich oder zum Forum zustande gekommen sind.
Ebenso scheint Ihnen fremd zu sein, was Ironie ist. Wenn es allerdings im Protokoll heißt, dass eine fristgerechte Auszahlung der Auseinandersetzungsguthaben nicht erfolgen wird, dann scheint man ja gelernt zu haben, dass u.a. zu berücksichtigen sind Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen (weil Herr Guhl recht haben könnte) oder Rückstellungen für womöglich noch zu leistende Zahlungen (z.B. weil bzgl. der vom Steuerberater eingeklagten Forderung das befasste Gericht entscheiden könnte, dass man selbst „Zahlungspreller“ ist ???) .
Und warten Sie mal ab, welche Folgen die nicht fristgerechte Erstellung des JA 2012 noch haben wird ! :o
Christian Guhl:
--- Zitat von: masterflok am 17. Juni 2013, 23:25:06 ---Keine schlechte Idee, damit hat ein Anteil einen Wert von 26€. Laut dem Herrn Guhl sind die ausstehenden Forderungen sowieso wertlos und können somit mit ruhigen gewissen abgeschrieben werden.
--- Ende Zitat ---
Ich habe nie gesagt, dass die ausstehenden Forderungen wertlos sind ! Es kommt doch immer auf den Rechtsgrund der Forderung an. Aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht sollte man strittige Forderungen niemals zu 100% bewerten. Man stelle sich nur einmal vor, dass Gericht sieht die vom damaligen Vorstand getroffene Aussage gegenüber den Kunden als verbindlich an und die EGNW müsste alle Zahlungen die Kunden an die EGS geleistet haben sich zurechnen lassen. :'(
Da diese Möglichkeit nicht vollständig ausgeschlossen ist, muss eine Rückstellung bzw. Abschreibung in entsprechender Höhe bilanziert werden.
Ist der Anteil dann immer noch 26€ wert ?
Didakt:
von @ masterflok
--- Zitat ---Übrigens habe ich mal ein wenig in Bezug auf die Frist zum Jahresabschluss gegooglt. Es gibt zwar tatsächlich keine Fristverlängerung, jedoch muss man sich nicht in jedem Fall strafbar machen. Es kommt auf den konkreten Sachverhalt an.
Wieso schaut ihr denn nicht selbst ins Protokoll? Oder seit ihr, wie khh, keine Mitglieder?
--- Ende Zitat ---
Zunächst mal, ich war, bin aber kein Mitglied mehr. Das interne EGNW-Forum ist deshalb für mich nicht mehr zugänglich.
Für mich erschließt sich allerdings nicht, weshalb dem User @ khh der Zutritt verwehrt ist. Ich unterstelle, dass er (noch) Mitglied ist. Seine Identität verbirgt sich hinter einem Pseudonym, das er wohl selbst an anderer Stelle nicht aufgegeben hat. Sollte er tatsächlich seitens der Genossenschaft ausgeschlossen worden sein, dann erfolgte dies aus meiner Sicht grundlos, hinterhältig und für mich in keiner Weise nachvollziehbar. Bei allem, was in dieser Genossenschaft seit ihrem Bestehen abgelaufen ist, muss man Verständnis für die kritische Einstellung ihrer Mitglieder haben. Die bislang geäußerte Kritik von @ khh an der EGNW hier im Forum bewerte ich nicht als überzogen, für manch Mitglied eher sehr hilfreich. Vielmehr prangere ich die Reaktion der Verantwortlichen der Genossenschaft an, die sich dieser Kritik nicht stellen und es bislang nicht fertigbrachten, die aktuelle Situation ihren Mitgliedern klar und verständlich darzulegen.
Den Jahresabschluss zu verschludern, ist ‒ flapsig gesagt ‒ nicht nur ein „dicker Hund“, sondern ein schwerwiegendes Delikt, das aus verschiedenen Gründen zu verfolgen ist. Die von mir im Beitrag weiter oben zitierten Vorschriften des HGB dienen in erster Linie dem Schutz der Genossenschaftsmitglieder. Wer weiß denn schon genau, was den Mitgliedern ‒ ich drücke mich vorsichtig aus ‒ nicht nur jetzt, sondern bereits im vorigen Jahr hinsichtlich der Finanzlage der Genossenschaft ‒ die sich augenfällig in der Krise befindet ‒ vorenthalten wurde. Die Wahrheit und Klarheit kann vorliegend eben nur die Staatsanwaltschaft herbeiführen.
Ein Straftatbestand liegt bei Fristversäumnis eindeutig vor. Ob und welche strafrechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben, wird sich im Zuge der Ermittlungen anhand der festgestellten Fakten zeigen.
@ masterflok
nochmals Dank für Ihre Infos.
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