Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
Verlust der Genossenschaftsanteile
Didakt:
@ masterflok,
da Sie scheinbar stets bestens über aktuelle Informationen verfügen, beantworten Sie doch bitte hier nur kurz und knapp die Frage, ob der Generalversammlung der Jahresabschluss für 2012 vorgelegt wurde. Im Voraus Danke für Ihre Antwort.
masterflok:
Laut Protokoll konnte dieser noch nicht erstellt werden, weil das Steuerbüro Withus & Partner die Steurunterlagen nicht übergeben hat. Der Vorstand berichtet, dass man Ungereimtheiten in den Rechnungen dieses Büros entdeckt und folgedessen den Steuerberater um ein klärendes Gespräch geben habe. Allerdings hat dieser Gespräche über Rechnungsinhalte kategorisch abgelehnt und stattdessen die EGNW auf Zahlung verklagt. Ein Urteil wird im Herbst erwartet.
Dennoch werden bereits Beträge bezüglich Kassenbestand und Forderungen gegenüber Zahlungsprellern genannt. Wenn die Zahlen stimmen und auf Forderungen nicht verzichtet werden muss, dann haben die Anteile noch einen akzeptablen Wert.
Christian Guhl:
--- Zitat von: masterflok am 17. Juni 2013, 13:51:20 ---Dennoch werden bereits Beträge bezüglich Kassenbestand und Forderungen gegenüber Zahlungsprellern genannt. Wenn die Zahlen stimmen und auf Forderungen nicht verzichtet werden muss, dann haben die Anteile noch einen akzeptablen Wert.
--- Ende Zitat ---
So,so - Zahlungspreller. Ähnlich wurden früher einmal auch die Kunden genannt, die von ihrem gesetzlichen Recht nach § 315 BGB Gebrauch machten. Sind damit etwa die Kunden gemeint, die die verlorenen Zahlungen an die EGS gegen die EGNW aufrechnen ? Soviel ich weiss, gibt es Klagen in diese Richtung. Sollten die Richter der schriftlichen Aussage der Herren Redecker und Mücke, dass es sich bei der EGS um einen Dienstleister der EGNW handelte, folgen, dürfte der "akzeptabele Wert" der Anteile aber stark gegen Null tendieren !
masterflok:
Mich wundert es nicht, dass Sie sich zu dieser Aussage äußern. Sie und Ihre Anhänger werden ja sehen, ob die Gerichte diesen Sachverhalt genauso sehen. :)
Didakt:
Nach Aussage von @ masterflok kann also von einer fristgerechten Aufstellung des Jahresabschlusses für 2012 nicht ausgegangen werden.
Damit stellt sich zwangsläufig die Frage, wie der Vorstand nach Ablauf dieses Monats mit der Bestimmung gemäß Ziff. 4. der Allgemeinen Geschäftsordnung der Energiegenosssenschaft Nordwest e.G. umzugehen gedenkt, wonach das nach der Auseinandersetzung sich ergebende Guthaben dem Mitglied binnen sechs Monaten nach seinem Ausscheiden auszuzahlen ist.
Hiervon sind alle ehemaligen Mitglieder betroffen, deren Kündigungen zum 31.12.2012 wirksam wurden.
Man darf also gespannt sein, ob die EGNW ihren diesbezüglichen Zahlungsverpflichtungen nachkommt oder sich anderenfalls bei allem bereits bestehenden Ärger auch noch Zahlungsklagen sowie dann unverzichtbaren Maßnahmen nach dem Legalitätsprinzip gegen sich aussetzt.
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