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Verlust der Genossenschaftsanteile

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Energiefachmann:
Der Verlust der Genossenschaftsanteile – Trauerspiel in (vorläufig!) 7 Akten

1.   Akt: Wir schreiben den 5. Monat im Jahre des Herren 2012. Die Einladung des im Mai noch amtierenden Vorstands der EGNW enthielt den Hinweis, dass das Genossenschaftsvermögen weniger als die Hälfte des Betrages der Genossenschaftsanteile beträgt. Ein entsprechender TOP war vorgesehen, bei dem über die Zukunft der EGNW abgestimmt werden sollte. So sieht es schließlich das Genossenschaftsrecht vor: in solchen Fällen muss unmittelbar nach dem Feststellen dieser Verhältnisse zur GV eingeladen werden und der Vorstand auf diesen Umstand explizit in der Einladung hinweisen. Bei der GV stimmt dann die GV über Abwicklung oder Weitermachen der Genossenschaft ab.

2.   Akt: Am 08.06. kam dann die Entwarnung: die Aufsichtsräte Boese und Röttges, sowie der spätere Aufsichtsrat und heutige Vorstand Tourneux schreiben das Gegenteil an alle Genossen: EGNW steht finanziell solide dar, die 50% -Marke ist nicht gerissen. Ich zitiere wörtlich: „Die positiven Fakten vorweg: Die EGNW ist nicht überschuldet und es sind auch nicht 50% des Genossenschaftsvermögens verbraucht.“ Also – alles in Butter, Steuerberater und Vorstand beherrschen offenbar die 4 Grundrechenarten nicht.

3.   Akt: Am 15.06. dann die GV: Vorstand und AR Kreye sagen, 50% sind weg, die 3 von der Tanke (s.o.) sagen das Gegenteil. Vorstand und Steuerberater wollen ihre Rechnung erläutern, werden aber abgewürgt. Wissen wir alles, waren ja dabei oder können die Details hier im Forum nachlesen.

4.    Akt: am 23.06. wird wieder ein Brief – jetzt vom neuen Vorstand und neuen AR – versendet. Die Aussagen aus dem Brief vom 08.06. werden bekräftigt. Das Gleiche gibt das Protokoll der GV wieder. Ich zitiere wieder wörtlich: „Herr Tourneux, der bis zum Eintritt in das Eigengeschäft die Finanzen betreut hat, berichtet, dass die vom Vorstand festgestellte Unterschreitung des Genossenschaftsvermögens von 50% der Anteilseinzahlungen gem. § 33 GenG nicht gegeben sei, da die Kontoguthaben abzüglich offener Rechnungen mehr als die erforderlichen 50% beinhalten.“
Achso, Betriebswirtschaft leicht gemacht: Kontoguthaben = Vermögen = Aktiva;
offene Rechnungen = Verbindlichkeiten = Passiva!   :o  Na gut, man lernt ja immer noch etwas dazu! Wenn das so einfach ist, was haben die Profs an der Uni mir nur jahrelang für einen überflüssigen Mist erzählt? Aber das sind ja gut Nachrichten von der Muppets-Show.  ;D

5.   Akt: Einladung zur GV. Kein Wort über die 50% - super, dann scheint ja alles in bester Ordnung mit den Finanzen zu sein. Sprechen wir auf der GV vielleicht sogar über eine Gewinnverwendung? Angeblich hat der alte Vorstand die EGNW ja nur schlecht gerechnet. Ich freue mich schon auf meine Ausschüttung.... Schließlich sind wir doch im Januar noch inständig gebeten worden, Kapital nachzuschießen – es würde sich bestimmt lohnen! Da hat der neue Vorstand seine Hausaufgaben aber fein gemacht.....  ;)

6.   Akt: Generalversammlung am 13.10. Au weia, was ist das denn? Nach endlosem Gelaber wird endlich eine Pause  gemacht. Und anschließend räumt man so ganz nebenbei kleinlaut ein, dass die 50% doch unterschritten sind! Oh, dumm gelaufen, aber mittlerweile im veröffentlichten Protokoll auf S. 4 (von 5) unten in einem Dreizeiler nachlesbar. Shit happens....  >:(

Nein, das hätte man nicht in der Einladung zur GV erwähnen müssen – der Vorstand hatte diesen Umstand ja bereits am 15.06. in der GV erwähnt!  ::)   Bitte? Ich traue meinen Ohren nicht! War da nicht irgendwann ein kräftiges Dementi? Ach, egal, wir muddeln uns weiter durch! Schuld sind selbstverständlich – na, raten wir mal – genau: die Vorgänger im Amt! Natürlich! Wer auch sonst?  8)

7.   Akt: persönliche Vollhaftung! Mit eigentlich egal, wer nun schuld sein soll. Fakt ist: der neue Vorstand erklärt, der alte Vorstand hat das ja am 15.06. schon gesagt, also hat Lange doch recht gehabt.... Die neuen Gremienmitglieder haben es damals aber geleugnet und nicht gesetzeskonform reagiert – bis heute nicht!
Damit haften sie persönlich voll für die Verluste der Genossenschaftsanteile! Na, wenn das keine Weihnachtsüberraschung ist....  ::)

khh:

--- Zitat von: Energiefachmann am 22. Dezember 2012, 22:25:12 ---7. Akt: persönliche Vollhaftung! Mit eigentlich egal, wer nun schuld sein soll. Fakt ist: der neue Vorstand erklärt, der alte Vorstand hat das ja am 15.06. schon gesagt, also hat Lange doch recht gehabt.... Die neuen Gremienmitglieder haben es damals aber geleugnet und nicht gesetzeskonform reagiert – bis heute nicht!
Damit haften sie persönlich voll für die Verluste der Genossenschaftsanteile! Na, wenn das keine Weihnachtsüberraschung ist....   ::)
--- Ende Zitat ---

Und für den Werterhalt der im Januar (siehe 5. Akt) eingeworbenen und daraufhin zusätzlich gezeichneten Geschäftsanteile haften außerdem die damaligen Gremienmitglieder persönlich (z.B. der andere "Energiefachmann" und seinerzeitige AR-Vorsitzende) ?  ???
Oder hatte man in dem betreffenden Mitgliederbrief vom 10.01.2012 etwa nicht sinngemäß zugesichert 'bleibt Ihr Geld' ??

Energiefachmann:
Das weiß ich nicht, ob eine damalige Briefformulierung schon eine Haftung auslöst. Aber in dem von mir beschriebenen "Trauerspiel" handelt es sich seit dem 15.06. um einen klaren Gesetzesverstoß, der zudem auch zugegeben wird.
Wir können uns also wenigstens an den nach dem 15.06.2012 tätigen Gremiumsmitgliedern schadlos halten. Wenn deren Vorgänger auch noch etwas beisteuern wollen oder müssen, soll es uns nur recht sein, aber die haben immerhin die formgerechte Einladung zur GV versendet und zumindest insofern ihrer Pflicht genüge getan. Das haben die jetzigen Vorstände und Aufsichtsräte bis heute nicht getan.
Und genau deshalb hängen sie bereits in der Haftung!

Hans Hans:
@ Energiefachmann

Sie haben das Datum verwechselt. Sie meinten sicherlich den 6.6.2012 bzw. 12.6.2012 !!
Ihre dummdreisten Ausführungen sowie „Retterqualitäten“ Darstellung im taz- Artikel, verniedlichen keineswegs die Verantwortlichkeit der Herren Lange/Mücke und Kreye.
Gedankenspiele und mündlich formulierte Abreden hatten nur eine Haltwertzeit bis 6.6.2012.
Ihre Ausführungen bestätigen rückschließend auf das Datum 6.6.2012, eine zu verantwortende
„Untreue“ am Vermögen der Genossenschaft Nord-West e.G. – also auch an den Anteilen einzelner Mitglieder -  strafbewährt nach § 266 StGB.

Energiefachmann ? Da fällt mir nur eine „Energie“ ein – diese wird nicht Kosten frei sein!
Das wird eine saftige Preiserhöhung!

Energiefachmann:
Werter Hans,

im Gegensatz zu Ihnen verwechsele ich überhaupt nichts! wenn ich schreibe 12.06., meine ich auch den 12.06., denn von diesem Datum stammt die Kündigungsbestätigung, die jeder Kunde der EGNW von derselben erhalten hat. Da Sie ja nur dummschwatzen können und vermutlich gar nicht mit Energie beliefert wurden, wissen Sie das natürlich nicht  ::)
Dementsprechend inkompetent ist auch Ihr Kommentar.

Der taz-Artikel hat mit dem Verlust  der Genossenschaftsanteile nun wiederum gar nichts zu tun. Der Streit um den Vertrag wird auch in einem anderen Thread behandelt (bzw. mehreren davon).
By the way: was ist eigentlich eine "Haltwertzeit"? Meinten Sie vielleicht Halbwertzeit? Die bedeutet im Übrigen auch, dass die Hälfte der zerfallenden Stoffe weiterhin vorhanden ist...

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