Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG

Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH

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khh:

--- Zitat von: Didakt am 18. Dezember 2012, 20:04:48 ---... nun denn, aus bekannten Gründen rede ich EGNW-Sprechern ungern das Wort. ...
--- Ende Zitat ---

Und warum äußern Sie sich dann ungefragt, zudem auch noch mit ähnlich "umwerfender" Argumentation?  >:(

Können Sie dann auch wenigstens beantworten, seit wann "Stillschweigen" eine Willenserklärung beinhaltet ??

Hans Hans:
khh -

mir würde zum Stillschweigen spontan das Bankgeschäftswesen (neue Geschäfts- und Preisordnung z.B)einfallen. Nach Ablauf einer Frist ist Stillschweigen Genehmigung! Man könnte ja auch widersprechen- nur, dann müsste man die Bank
wechseln.
Wollte das jemand in der Situation s. Zt. bei EGNW und `Süd ?

Didakt:
off topic

@ khh

...ungefragt, um Ihnen den Wind aus den Segeln zu nehmen, damit Sie sich endlich mal in Ruhe und nach reiflicher Überlegung neu orientieren und das richtige Ziel ansteuern. :D

khh:
@ Hans Hans

Eine in AGB vorgesehene und ggf. rechtlich auch wirksame "Annahmefiktion" etc. ist ersichtlich nicht das Thema.

Hier geht es um die Pauschalaussagen: Weitergabe der Kundendaten etc. "entsprach dem Willen der Genossen" und die Mitglieder sind "mit diesen Lieferverhältnissen einverstanden gewesen". Solche Tatsachenbehauptungen sind für den Einzelfall zu beweisen...... und zwar für JEDEN !

@ Didakt

Was ist denn das "richtige" Ziel ?  Und woher wollen SIE wissen, welches Ziel ich ansteuere ??   ::)

masterflok:
Der Troll mit dem FirstCon-Logo auf der Stirn treibt wieder sein unwesen  8)

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