Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
Christian Guhl:
Eventuell sollten die Beiträge verschoben werden, da sie sich nicht auf FirstCon beziehen. Ich bitte aber zu bedenken, dass kein Kunde bis zur Insolvenz der EnerGenSüd auch nur die leiseste Ahnung davon hatte, dass die EGNW nicht der Vertragspartner und Lieferant war. Bei mir ist wenige Tage nach der Vertragsbestätigung der EnerGenSüd die Bestätigung der EGNW eingetroffen, dass es ich bei der EnerGenSüd nur um einen Dienstleister handelt. Wäre das nicht geschehen, hätte ich den Vertrag widerrufen. Warum hätte ich denn für den Strom der EnerGenSüd über einen Vertragsabschluss bei der EGNW einen höheren Preis zahlen sollen, als wenn ich bei der EnerGenSüd direkt abgeschlossen hätte ?
Hans Hans:
@khh
na gut, dann verweise ich auf §4 BDSG-Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung,-nutzung - Abs. 2 Punkt 2- b !
Sind durch die Weitergabe der Daten s.Zt. an `Süd schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt worden?
Wie schon gesagt, bei First Con ist die Sachlage eine andere.
Hier wurden schutzwürdige Interessen der Betroffenen erheblich beeinträchtigt.
khh:
@ Hans Hans
BDSG § 4 (1)
"Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit ... oder der Betroffene eingewilligt hat." !
Und ob der EGNW-Aufsichtsrat "eingeschritten" ist oder nicht bzw. ob Mitglieder (im Nachhinein) reklamiert haben, ist völlig unmaßgeblich. ::)
Vordergründig geht es mir gar nicht um Datenschutz sondern um Kauf-/Vertragsrecht sowie um zu beweisende Tatsachenbehauptungen !!
@ masterflok
„Die Beleidigungen sind die Argumente jener, die über keine Argumente verfügen.“
- Jean-Jacques Rousseau -
masterflok:
Ach Herr khh, Sie liefern genauso wenig fundierte Argumente. Das Einzige, was Sie können, ist unfrieden stiften. Darüberhinaus erweckt es den Anschein, als möchten Sie die Problematik mit der FirstCon verwässern.
Ich kann alle anderen nur davor wahrnen auf khh`s Beiträge weiterhin einzugehen, es führt einfach zu nichts, einen Troll kann man nicht bändigen ;)
khh:
Liebe ARe der EGNW,
die "Problematik" mit der FirstCon ist geklärt, die "Altlast" EGS hat sich damit aber keineswegs erledigt ! :D
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