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Stromschätzung Flexstrom

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Energiesparer51:
Ich bin auch nur normaler Stromkunde und werde daher keine konkreteren Ratschläge geben. Nur soviel: Mit Logik werden Sie bei Flexstrom keinen Erfolg haben. Haben Sie schon mal hier unter Flexstrom gelesen,
http://forum.energienetz.de/index.php/board,230.0.html
was andere für Probleme haben? Auch ein Blick nach reclabox
http://de.reclabox.com/beschwerde/53040-flexstrom-berlin-neue-masche-bei-flexstrom
ist empfehlenswert. Schlichtungsempfehlungen der Schlichtungsstelle  Energie lehnt Flexstrom ab und verklagt stattdessen Kunden.
http://www.test.de/Flexstrom-verklagt-ehemalige-Kunden-Schlichtung-geraet-zum-Bumerang-4332919-0/

Ich würde zu einem Anwalt raten, der schon Erfolge im Umgang mit Flexstrom vorweisen kann. Und falls Post vom Gericht kommt, entprechend reagieren.  Dazu findet man im Forum Einiges. Auch aus der Feder eines Anwalts.

cookiee:
So ,das war dann doch noch nicht ! , bin eben noch einmal die Akte durchgegangen und über das letzte Schreiben der Firma Fs. zum Vorgang 4/2011 , Ramona G. gestolpert : Zitat "Da wir die Forderung bereits an EIN Inkassounternehmen übergeben haben , wenden Sie sich bitte an dieses . " Das wars . Keine Adresse , nichts . Kein Verweis auf IHD Inkasso . Wie sollte ich mich an ein Inkassounternehmen wenden , wenn Fs. mir nicht die Adresse mitteilt !!??
Dies wird jetzt besonders interessant , im Zusammenhang mit dem Schreiben des Anwalts ,welches sich auf dieselbe Forderung bezieht : Wortlaut " Forderung der Firma Flexstrom ...  in der vorstehend bezeichneten Angelegenheit sind wir mit der Geltungmachung der Forderung gegen Sie beauftragt worden ... "
Ja was denn nun - erst die Forderung an ein ( nicht genanntes Inkassobüro abtreten ) und danach einen Anwalt mit der Eintreibung derselben Forderung beauftragen ???? Aua - das tut doch wehh!!!!!!!!!

khh:

--- Zitat von: cookiee am 09. Dezember 2012, 18:58:24 ---... bin eben noch einmal die Akte durchgegangen und über das letzte Schreiben der Firma Fs. zum Vorgang 4/2011 , Ramona G. gestolpert: Zitat "Da wir die Forderung bereits an EIN Inkassounternehmen übergeben haben, wenden Sie sich bitte an dieses." Das wars. Keine Adresse, nichts. Kein Verweis auf IHD Inkasso. Wie sollte ich mich an ein Inkassounternehmen wenden, wenn Fs. mir nicht die Adresse mitteilt !!??
--- Ende Zitat ---

Deshalb haben Sie die Angelegenheit, besonders die "geschätzten Verbräuche/Verbrauchsannahmen" weiterhin ungeklärt auf sich beruhen lassen !?  ::) 
Und nun beklagen Sie sich, dass es jetzt womöglich ganz "Dicke" kommt, obwohl Sie augenscheinlich nicht wenig "geschludert" und Flexstrom selbst die "Steilvorlage" für die Abrechnungen 2009 u. 2010 gegeben haben !?? 

Was für einen Außenstehenden gar nicht nachvollziehbar ist:
Hat denn in den ganzen Jahren der örtliche Netzbetreiber die Zählerstände niemals ablesen lassen bzw. Sie zumindest zur Selbstablesung aufgefordert ?  Oder haben dessen Beauftragte immer vor verschlossenen Türen gestanden  -  und Sie diesbzgl. Schriftstücke so wie die von Fs. behandelt ?

Jedenfalls scheint es so zu sein, dass Ihr "Problem" insbesondere mit dem zuständigen Netzbetreiber (der für die Zählerablesung/Verbrauchsermittlung und üblicherweise auch für Verbrauchsschätzungen zuständig ist) zu klären ist, damit dieser seine Übermittlungen an Fs. überprüft und richtig stellt ! 

Wenn Sie Ihren Netzbetreiber bisher noch nicht kontaktiert haben, dann sollten Sie das m.E. jetzt unverzüglich nachholen !  Und auch ein "Anwalt aus dem Dorf" dürfte in dieser Angelegenheit kaum überfordert sein.


cookiee:
Vielen Dank für ihren Hinweis auf den Netzbeteiber . Ich bin bislang davon ausgegangen ,dass auschliesslich Fs. für die Zählerstandsschätzungen verantwortlich ist . Zählerstandmeldungen an den Netzbetreiber hat es gegeben , jedoch in unregelmäßigen Abständen , die  Ablesetermine haben ja eh nichts mit den Fs. Vertragsterminen zu tun.
Ja ich habe geschludert , indem ich die Zählerstände nicht selbst abgelesen habe , aber ich bin auch davon ausgegangen , dass eine Schätzung das ist , was jeder 5- Klässler  darunter versteht , ebenso eine "maschinelle Ermittlung " .
Mir Untätigkeit vorzuwerfen halte ich nicht für richtig . Immerhin habe ich die Misstände ausführlich zu Papier gebracht und ausdrücklich um Klärung gebeten . Bitte vergessen Sie nicht , dass die Kommunikation mit der Firma Fs. nicht einfach ist . Will man sicher gehen , muss man immer Einschreiben mit Rückschein nehmen - waren das nicht so um die 5 € pro Schreiben ??
cookiee

Energiesparer51:

--- Zitat von: cookiee am 09. Dezember 2012, 21:06:16 ---.... Will man sicher gehen , muss man immer Einschreiben mit Rückschein nehmen - waren das nicht so um die 5 € pro Schreiben ??
cookiee

--- Ende Zitat ---

Was soll man daraus schließen? Dass Sie bisher nicht sichergehen wollten? Oder dass Sie Ihre Post von Anderen ohne Weiterberechnung erledigt wird?

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