Energiepreis-Protest > FlexStrom
Stromschätzung Flexstrom
cookiee:
Das bedeutet , dass Selbstverständlichkeiten ,wie etwa eine Kündigung per E -Mail , bei Fs. nicht möglich sind und man dafür 5 € zahlt .
cookiee
khh:
--- Zitat von: cookiee am 09. Dezember 2012, 21:06:16 ---... Ja ich habe geschludert , indem ich die Zählerstände nicht selbst abgelesen habe ... Mir Untätigkeit vorzuwerfen halte ich nicht für richtig
--- Ende Zitat ---
Sie haben die vollständige Aufklärung des Sachverhalts im Frühjahr 2011 nicht weiter verfolgt !!!
Und jetzt könnte Eile geboten sein, da Ansprüche aus 2009 womöglich zum Jahresende verjähren !? :-\
--- Zitat ---Liefertermin für das neue Strompaket war der 1.12., Vertragende ist der 31.12. 2012 . Hat Fs. wirklich das Recht für diese kurze Spanne den vollen Betrag einzufordern ?
--- Ende Zitat ---
Da Sie zum 31.12. Ihr Sonderkündigungsrecht ausgeübt haben, dürfte das nicht rechtens sein (ein Anwalt wird das wissen). Womöglich ist die Mahnabt. bei Fs. nicht über die Sonderkündigung informiert?
Übrigens, die Aussage von Fs. in der Kündigungsbestätigung - o-Ton "das tatsächliche Lieferende muss allerdings noch durch den lokalen Netzbetreiber bestätigt werden", halte ich so für totalen "Quatsch". Sollte allerdings die Abmeldung von Fs. schuldhaft hinauszögert und damit ein Versorgerwechsel behindert werden, dann könnten Sie ggf. Schadensersatzanspruch geltend machen.
Sie selbst können u.U. (sofern die StromGVV ein Vertragsbestandteil ist) geltend machen:
--- Zitat ---§ 5 Abs. 3 StromGVV - Auszug:
]Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.
--- Ende Zitat ---
Oder haben Sie sich noch nicht um einen neuen Versorger gekümmert? Wenn das der Fall ist, dann fallen Sie ab 1.1. bis zur Anmeldung Ihres neuen Versorgers (längstens für 3 Mon.) in die "Ersatzversorgung" Ihres örtlichen Grundversorgers!
cookiee:
Nochmal zum Vorgang 2011 . Ich habe am 28.4. Fs. ein detailliertes Schreiben geschickt mit der dringenden Bitte um Klärung der Missstände . Ich zitiere nochmal die Antwort vom 2.5. : " Da wir bereits die Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben haben , wenden Sie sich bitte an dieses. " Das war Alles . Fs. hat mir nicht mitgeteilt , welchem Inkassounternehmen die Forderung übergeben wurde , und danach hat sich auch kein Inkasso mehr bei mir gemeldet . Was hätte ich denn tutensollen????????
khh:
--- Zitat von: cookiee am 09. Dezember 2012, 22:04:10 ---Was hätte ich denn tutensollen????????
--- Ende Zitat ---
Die Angelegenheit bis zur vollständigen Aufklärung weiter verfolgen !!! ::)
Lesen Sie mal in diesem Unterforum: "Flexstrom » Geschätzte Zählerstände/Gesparte Netzentgelte/Stromanbieterwechsel" - Ähnlichkeiten mit Ihrem "Fall" sind unverkennbar.
Viel Erfolg in Ihrer Sache !
cookiee:
Hab ich schon gelesen - wollen Sie meine Meinung ?? Die stecken alle unter einer Decke !
cookiee
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