Energiepreis-Protest > FlexStrom
Stromschätzung Flexstrom
khh:
@Energiesparer51
Wenn Sie sich anschauen, welche übermittelten Zählerstände der Netzbetreiber bestätigt hat und was Flexstrom "rechnerisch ermittelt" daraus gemacht hat, dann ist offensichtlich, dass die Abrechnungen 2009 und 2010 falsch sind und damit auch die jetzt geltend gemachte Restforderung für 2010 unberechtigt ist.
@cookiee muss jetzt nur am Ball bleiben (Abrechnungskorrekturen unter Fristsetzung verlangen) und nötigenfalls einen Anwalt beauftragen!
Wenn Flexstrom jetzt nicht zügig reagiert, dann ist ggf. zu prüfen, ob womöglich ein Straftatbestand des versuchten Betrugs vorliegt!?
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