Energiepreis-Protest > energieGUT
Newsletter von energieGUT: energieGUT informiert: Umlagenerhöhung 2013
khh:
Off-Topic
--- Zitat von: wulfus am 06. Dezember 2012, 16:22:48 ---Ich hoffe, daß Black richtig argumentiert.
--- Ende Zitat ---
Als Verbraucher würde ich darauf nicht zu sehr vertrauen. ;) - Ich setze jedenfalls mehr auf die Argumente von RR-E-ft !!!
DieAdmin:
--- Zitat von: wulfus am 06. Dezember 2012, 16:22:48 ---Ich habe den gleichen Vertrag mit den gleichen Bedingungen
zum gleichen Lieferdatum abgeschlossen.
Evitels Kritik trifft haargenau auch auf mich zu.
Auch ich habe keinen Hinweis auf neue ABG erhalten.
Der Ausdruck des elektronischen "Newsletter" liegt noch unbearbeitet
auf meinem Schreibtisch; es wird Zeit, daß ich ebenfalls Widerspruch einlege.
Ich hoffe, daß Back richtig argumentiert.
--- Ende Zitat ---
@Wulfus,
ich habe nicht Black zitiert, sondern RR-E-ft. Über den Zitat ist ein Textlink zu den Beitrag, aus welchem ich zitiert habe
--- Zitat von: wulfus am 06. Dezember 2012, 16:22:48 ---Macht es eigentlich Sinn, gegen einen Newsletter Widerspruch einzulegen?
--- Ende Zitat ---
Hab ich gemacht, weil das der Zeitpunkt/Ereignis war, von dem ich von einer Preisänderung erfuhr.
Da allerdings dafür kein Musterschreiben zur Verfügung steht, hab ich einen mit meinen eigenen Worten formuliert.
Per Email ging der an kundenservice@energiegut.de und nicht an die Email-Adresse/Domain, von der der Newsletter verschickt wurde @mm.energiegut-news.de
Bisher habe ich leider keine Antwort, oder auch keine Eingangsbestätigung erhalten, so dass ich nach einigen Tagen das Schreiben noch via Papierpost (Einschreiben mit Rückschein) verschicken werde.
Auch hier sucht sich energieGUT das Beste raus. Selbst per Email verschicken, aber nicht oder sehr wählerisch auf Emails reagieren.
--- Zitat von: khh am 06. Dezember 2012, 18:32:05 ---...
Demnach handelt es sich offensichtlich doch nur um eine "eingeschränkte" Preisgarantie ! ;)
...
--- Ende Zitat ---
Ob es sowas wie "eingeschränkte" Preisgarantie überhaupt gibt? Die Wortwahl hat bsp Verivox gewählt, um diese Wischi-Waschi-Garantien einzuordnen. Check24 nennt das "Preisfixierung".
wulfus:
@kkh; @evitel
Zu meinem Vertrag gehören die AGB vom 02.12.2011. Die neue AGB vom 07.09.2012, die offensichtlich an die derzeitige, von der Regierung und ihrer raffgierigen Stromlobby durchgesetzte Preissituation angepaßt wurde, kenne ich eigentlich nicht. Sie wurde mir nicht als nun verbindlich mitgeteilt.
Da juristisch nicht gut bewandert, möchte ich mich hier nicht weiter mit den spitzfindigen Unterschieden besonders der Kapitel 7 und 8 auslassen.
Ärgerlich ist allerdings, dass der "Newsletter" vom 29.11.12 zu spät kam, um zum Ende des Monats Dezember noch kündigen zu können.
Gestern abend hatte ich meinem Versorger jedoch testweise einen kurzen Widerspruch gegen seine beabsichtigte Preisanhebung gemailt und seine Berechtigung dazu angezweifelt.
Heute morgen schickte er mir folgende Antwort:
--- Zitat --- . . .
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Ihre Verärgerung über die Preiserhöhung, aufgrund der gestiegenen Mehrbelastung durch die Erhöhung der staatlich verordneten Abgaben, können wir natürlich nachvollziehen.
Wir möchten Sie allerdings um Verständnis bitten, dass wir als Energieversorger keine Möglichkeit haben, die Höhe der Steuern und Abgaben, die den Energiepreis beeinflussen, zu steuern. Als wirtschaftlich agierendes Unternehmen haben wir keine Alternative als die Weitergabe der derzeit eingeführten und angehobenen Umlagen zum 01.01.2013 an unsere Kunden.
Die Bundesregierung hat in ihrem Energiekonzept für die kommenden Jahrzehnte den massiven Ausbau erneuerbarer Energien festgeschrieben. Dies wirkt sich leider auf die Stromkosten der Kunden aus. Da energieGUT die Erfahrung gemacht hat, dass die Mehrheit der Verbraucher Wert auf planbare Energiekosten legt, haben wir uns entschieden, die Endkundenpreise umgehend an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen.
Sofern Sie mit der Preiserhöhung nicht einverstanden sind, steht es Ihnen selbstverständlich frei, den Vertrag über Ihren persönlichen Zugangsbereich zu beenden, bzw. einen neuen Lieferanten mit der Belieferung zu beauftragen. Wir würden dieses selbstverständlich sehr bedauern.
Freundliche Grüße sendet Ihnen
Ihr Team von energieGUT
--- Ende Zitat ---
Fazit: "Ihr Widerspruch juckt uns nicht, sie können sich ja einen anderen Versorger suchen!"
Wie sagt man doch so schön: I have my nose painted full ;)
khh:
--- Zitat von: wulfus am 07. Dezember 2012, 15:24:55 ---@kkh; @evitel
Zu meinem Vertrag gehören die AGB vom 02.12.2011. Die neue AGB vom 07.09.2012, die offensichtlich an die derzeitige, von der Regierung und ihrer raffgierigen Stromlobby durchgesetzte Preissituation angepaßt wurde, kenne ich eigentlich nicht. Sie wurde mir nicht als nun verbindlich mitgeteilt.
--- Ende Zitat ---
Und was hätte eine "Mitteilung als nun verbindlich" ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung bewirken sollen ? ::)
--- Zitat ---Ärgerlich ist allerdings, dass der "Newsletter" vom 29.11.12 zu spät kam, um zum Ende des Monats Dezember noch kündigen zu können.
--- Ende Zitat ---
Warum "zu spät" ? Wenn Sie aus dem Vertrag raus wollen, dann üben Sie Ihr Sonderkündigungsrecht aus ! Eine kurze Zeit ggf. in der Ersatzversorgung Ihres Grundversorgers (bis zum Vollzung eines Versorgerwechsels) ist doch das kleinste Übel.
--- Zitat ---Gestern abend hatte ich meinem Versorger jedoch testweise einen kurzen Widerspruch gegen seine beabsichtigte Preisanhebung gemailt und seine Berechtigung dazu angezweifelt.
--- Ende Zitat ---
Ich würde insbesondere die Wirksamkeit der Preisanhebung bestreiten und das mit dem (lt. Evitel2004) nicht gleichzeitig mit der Preiserhöhungsmitteilung erfolgten Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht begründen und mich beziehen auf die EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie 2009/72, Anhang I sowie auf das Urteil OLG Düsseldorf v. 13.06.2012, VI-2 U (Kart) 10/11 !
Anzumerken ist dazu, dass ein Unwirksamkeitseinwand fast immer nur Sinn macht, wenn man seine künftigen Zahlungen auch entsprechend kürzt (Vorbehaltszahlungen sind halbherzig und bringen fast nur Probleme!).
Christian Guhl:
Wie ich aus dem Bekanntenkreis erfahren habe, hat EnergieGut bereits am 19.10.2012 eine Preiserhöhung durchgeführt. AP von 20,43 auf 21,10 und GP von 7,77 auf 8,03.
Zu diesem Zeitpunkt waren die erhöhten Umlagen bereits bekannt. Trotzdem wurde wieder diese "Pseudo"-Preisgarantie angeboten. Ich glaube, auf die Schlichtungsstelle kommt Arbeit zu.
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