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Newsletter von energieGUT: energieGUT informiert: Umlagenerhöhung 2013

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khh:

--- Zitat von: EviSell am 29. Oktober 2013, 18:01:35 ---... Aus Kulanzgründen verzichtet energieGUT auf der ihrer Meinung nach offenen Forderung und den angefallenen Mahnkosten. ...
--- Ende Zitat ---

Der "Verzicht" dürfte wohl wenig etwas mit "Kulanz" zutun haben, sondern eher mit der Befürchtung, dass die Schlichtungsstelle in einer Schlichtungsempfehlung die Unwirksamkeit der AGB-Preisanpassungsklausel (1:1-Weiterrechung der Umlagenerhöhung ohne festgeschriebene Berücksichtigung bspw. rückläufiger Beschaffungskosten sowie fehlendes Sonderkündigungsrecht) und damit die Unwirksamkeit der gewollten Preiserhöhung feststellt!

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