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Autor Thema: Versorger Care Energy  (Gelesen 911501 mal)

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Offline Mikesch

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #135 am: 08. April 2013, 19:05:39 »

Also, rechnen Sie bitte mal ganz von vorn oder begründen Sie den Transport-Preisanteil von lediglich 4,8 ct/kWh und warum die Vertriebskosten unberücksichtigt sind. Wenn Sie uns womöglich ‚für Dumm verkaufen’ wollen, dann wird das hier im Forum allerdings nicht gelingen !  >:(

mönsch khh

Sie sind abber ein recht aggressiver Zeitgenosse  >:(  sie haben sich doch immer beklagt, dass CE sich hier nicht äußert, das würde ich auch nicht machen, weil sinnlos ;)) ich hätte da ne gute Adresse für Sie und die anderen Vts , wo CE auch antwortet, da können Sie alle Fragen los werden und einiges an Fragen ist da auch schon beantwortet worden

https://de-de.facebook.com/CareEnergy/timeline?filter=1  aber das kennen Sie sicher schon?

guter Tipp:  Sie sollten ihren Enkeln mehr Märchen vorlesen, das soll ungemein beruhigend wirken  :D

bye

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #136 am: 08. April 2013, 19:16:19 »
@Mikesch,

haben Sie auch etwas Substantielles zum aktuellen Thema "Strompreis" beizutragen ?  ::)

Und nein Danke, "Märchen-facebook-Seiten" erspar ich mir, daran können sich gerne die CE-Vertriebler ergötzen !  ;D 
« Letzte Änderung: 08. April 2013, 19:53:06 von khh »
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Offline Verbraucher

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #137 am: 09. April 2013, 15:10:04 »
@khh

Bitte sehen Sie sich unter http://www.care-energy-online.de/index.php/newsfeeds/tvmenu.html die aktuelle Version (1.4) des Films "Leben mit der Energiewende", ab 1:01:00 an. Hier finden Sie die Antwort auf Ihre Frage.

Warum erheben Sie gleich einen "Generalverdacht" gegen ernsthaft vorgebrachte Argumente? Meine Zahlen spiegeln nicht die Kalkulation von CE wieder sondern sind allgemein zugängliche Preisinformationen, die jeder Netzkunde bei seiner örtlichen Netzgesellschaft erfragen kann. In der Tat gebe ich Ihnen Recht, dass die in. o.g. Filmbeitrag benannten 4,5 ct/kWh für Transportkosten, die CE an den jeweiligen örtlichen Netzbetreiber zu zahlen hat, sehr knapp erscheinen. Die hier von Ihnen benannten Vetriebskosten sind dabei in dieser Position nicht "anzusiedeln".

Insgesamt sehe ich das Konzept von CE einerseits aus Sicht des Verbrauchers interessant, andererseits kommen mir angesichts der doch recht hohen Kosten für Steuern, staatliche Abgaben etc. gewisse Bedenken, inwieweit dies wirtschaftlich zukunftsträchtig ist.

Bezüglich der Vertragsgestaltung sehe ich z.Zt. aus Sicht des Verbrauchers wenig Sorgen, da folgende Punkte gewahrt sind:
1. Ich habe 6 Wochen zum Monatsende Kündigungsfrist, ein Energielieferantenwechsel ist innerhalb von 10 Arbeitstagen technisch realisierbar.
2. Ich bin nach dem Wechsel zu CE als (Stromlieferant) weiter Anschlussinhaber bei meinem örtlichen Netzbetreiber, was dieser auch verbindlich bestätigte.
3. Ich zahle monatlich im Voraus einen Abschlag an CE, auf der Basis des anteiligen Jahresverbrauchs
4. CE hat mit verbindlich im Vertrag die Konditionen, wie bereits bekannt, schriftlich zugesichert.
5. Dem "neuen Konzept" eines "Balkon-Kraftwerk" in Verbindung mit einem Smart-Meter stehe ich aufgeschlossen gegenüber, wenn die technischen/finanziellen Belastungen stimmen. (Schließlich muss, wenn CE "Baumaßnahmen" in/an meiner Immobilie durchführen will, auch noch eine Zustimmung des Grundstückeigentümers eingeholt werden, bzw. bzgl. der PV-Anlage gestalterische Vorschriften entsprechend kommunaler Festlegungen beachtet werden)

Insgesamt sehe ich, als in den letzten Jahren "sportiv" wechselnder Verbraucher (der Novellierung des Strom-Marktes sei Dank), dieses Angebot von CE als "testenswert" an. :D   
« Letzte Änderung: 09. April 2013, 15:14:52 von Verbraucher »

Offline energienetz

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Geschäftsmodell
« Antwort #138 am: 09. April 2013, 16:29:37 »
Ziemlich interessant und lesenswert in diesem Zusammenhang ist sicher das Urteil der 91. Zivilkammer des LG Berlin vom 8.5.2012, Aktenzeichen 91 O 47/12,

Gruss in die Runde!

Offline Christian Guhl

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #139 am: 09. April 2013, 17:17:25 »
Vielen Dank ! Leider nützt das ohne einen Link zum Urteil nichts. Auf der Seite des LG Berlins ist unter dem Az. jedenfalls nichts zu finden.

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #140 am: 09. April 2013, 18:47:25 »
@Verbraucher, ich muss auch Sie enttäuschen, „Märchen-Filmchen“ tu ich mir ebenfalls nicht an!  ::)

Meine Zahlen ... sind allgemein zugängliche Preisinformationen, die jeder Netzkunde bei seiner örtlichen Netzgesellschaft erfragen kann. In der Tat gebe ich Ihnen Recht, dass die in. o.g. Filmbeitrag benannten 4,5 ct/kWh für Transportkosten, die CE an den jeweiligen örtlichen Netzbetreiber zu zahlen hat, sehr knapp erscheinen. Die hier von Ihnen benannten Vertriebskosten sind dabei in dieser Position nicht "anzusiedeln".

Die benannten Netzentgelte von 4,5 ct/kWh sind „Schnee von gestern“ und liegen aktuell bei durchschnittlich ca. 6,4 ct/kWh (bis zu über 8 ct/kWh sind Realität). Und selbstverständlich fehlen bei Ihren Zahlen die Vertriebs- und Verwaltungskosten sowie die Kosten für versprochene Investition in Smartmeter und PV-Anlagen etc.  >:(

Zitat von: Verbraucher
Insgesamt sehe ich das Konzept von CE einerseits aus Sicht des Verbrauchers interessant, andererseits kommen mir angesichts der doch recht hohen Kosten für Steuern, staatliche Abgaben etc. gewisse Bedenken, inwieweit dies wirtschaftlich zukunftsträchtig ist.

Das Konzept „Schein-Contracting“ von CE war und ist wohl kaum zukunftsträchtig:
Zitat
Grundsatzurteil grenzt Scheincontracting eindeutig ab.
Das Landgericht Berlin hat mit einem Urteil vom 8. Mai 2012 deutlich geklärt, welche Voraussetzungen für ein echtes Energiecontracting bestehen müssen. Grundlage jener Entscheidung war eine Klage zweier Energiedienstleister, die weder in die Anlagentechnik investiert hatten, noch das wirtschaftliche Betriebsrisiko für die Produktion der an ihre Kunden einfach verkauften Nutzenergie übernahmen, wie der Verband für Wärmelieferung (VfW) jetzt in Hannover mitteilt.
Ihr einziges Ziel war es, Steuervorteile zu generieren und damit günstigere Strompreise anbieten zu können, heißt es in der Mitteilung. Dafür benötigten sie jedoch den örtlichen Verteilnetzbetreiber, damit der zumindest einen von ihnen als sogenannten Letztverbraucher im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes und des Stromsteuergesetzes akzeptiert. Der lehnte das jedoch zutreffend ab, so dass sich die Schein-Contractoren für den Weg zum Gericht entschieden.
Umgehung von Steuervorschriften reicht nicht als Grundlage für das Contracting.
Beide Schein-Contractoren scheiterten laut VfW mit diesem Vorhaben und haben es so dem Landgericht Berlin ermöglicht, deutliche Worte zur Abgrenzung zwischen Schein-Contracting und echtem Contracting zu verlieren. Das Gericht betonte dabei, dass der entsprechende Vertrag, auf den sich beide Schein-Contractoren stützten, ein Scheingeschäft sei und eine rechtswidrige Umgehung von Steuervorschriften gemäß § 42 Abgabenordnung darstelle.
„Die Entscheidung bestätigt, dass Schein-Contracting als Steuersparmodell kein taugliches Geschäftsmodell ist und dass wirklich jeder die Finger davon lassen sollte. Die Entscheidung verdient im Ergebnis Zustimmung und sei jedem zur Lektüre empfohlen, der sich noch einmal die Definition echten Liefer-Contractings in Erinnerung rufen möchte.“, resümiert Rechtsanwalt Dr. Dirk Legler, Mitglied im Juristischen Beirat des VfW.
[Quelle: www.nachhaltige-produktion.de]

Zitat von: Verbraucher
Bezüglich der Vertragsgestaltung sehe ich z.Zt. aus Sicht des Verbrauchers wenig Sorgen, da folgende Punkte gewahrt sind: ...
Insgesamt sehe ich, ... als Verbraucher ... dieses Angebot von CE als "testenswert" an. :D

Da sehe ich allerdings sehr große Sorgen für die Verbraucher (es könnte womöglich sehr schnell ganz dunkel werden!? ???):

Zitat
Landgericht Berlin v. 08.05.2012, Az 91 O 47/12 – Zusammenfassung aus www.rechtscentrum.de :
"Ein Stromdienstleister hat gegen einen Betreiber eines Stromverteilernetzes keinen Anspruch auf Stromeinspeisung als Letztverbraucher aus §§ 17,18 EnWG, wenn ein sog. 'Schein-Contracting' vorliegt. Dies ist der Fall, wenn die Auslagerung der Energieversorgung auf den Contractor nur auf dem Papier erfolgt, während der tatsächliche Anlagenbetrieb durch den Letztverbraucher selbst vorgenommen wird und der einzige Zweck dieser Verträge die Generierung von Steuervorteilen ist."

Ihnen persönlich als 'Verbraucher' wünsche ich natürlich gutes gelingen beim testen !  ;D
« Letzte Änderung: 09. April 2013, 19:32:05 von khh »
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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #141 am: 09. April 2013, 19:33:54 »
Vielen Dank ! Leider nützt das ohne einen Link zum Urteil nichts. Auf der Seite des LG Berlins ist unter dem Az. jedenfalls nichts zu finden.
Da ist ein Steuer- und Abgabensparmodell als "Schein-Contracting" vor Gericht durchgefallen. Das Urteil gibt es hier: http://www.rechtscentrum.de/login.php

Mit dem Geld der Verbraucher regiert man die Welt
.... und man bastelt weiter an "Contracting-Investitionen" in erneuerbare Energien u. Energieeffizienzmaßnahmen. Dazu das noch aus meinem GRÜN-ROT-regierten Bundesland. Der grüne Umweltminister sieht da noch Hemmnisse, die er abbauen will:

Zitat
Baden-Württemberg geht in die „Contracting-Offensive“ und will, laut Minister Untersteller, durch „maßgeschneiderte Contracting-Modelle den Zugang zu privatem Fremdkapital und vorhandenem Fachwissen erleichtern“. Abgerundet wird der Schwerpunkttag „Zukunftskonzepte“ durch interessante neue Geschäftsmodelle für Contractoren. Der zweite Tag gilt der Praxis: Unsere erfahrenen Juristen und Ingenieure berichten über Aktuelles aus den Bereichen Fondsmodell, Mietrecht, EEG-Umlage und Steuern und informieren über relevante ­Gesetze und Verordnungen.

Seminar Energiecontracting

Offline energienetz

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #142 am: 10. April 2013, 10:03:58 »
Das Urteil des LG Berlin ist im Mitgliederbereich von energieverbraucher.de zu finden, abrufbar für angemeldete Mitglieder des Vereins.


Offline Onkel-Olli

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #143 am: 14. April 2013, 19:11:03 »
Erneut eine weniger hilfreiche Antwort...

werden Sie Mitglied, zahlen Sie Beitrag, dann können Sie profitieren...  8)

Wechseln Sie nicht zu Versorgern mit dubiosen Geschäftsmodellen (alles unter 0,24 €/ kWh muss dubios sein) ...  :o ::) :-[

Fragen Sie doch einfach Ihren Grundversorger, ob das Zahlen eines Zuschlages (sagen wir mal 25%) ihre Stromversorgung nicht noch sicherer macht ...  ;D ;D ;D

Wozu sollte ich meinen Versorger wechseln, wenn ich ein oder zwei Cent sparen kann?
Bei 4.500 kWh macht das dann 45 bis 90 € im Jahr, was soll das? Da kann ich auch sagen, versuchen Sie einfach 300 - 500 kWh im Jahr zu sparen, da fahren Sie besser. Am Besten kaufen Sie sich erst mal 20 LED Lampen zu 19,98 €, die brauchen nur noch 3 - 5 Watt, machen zwar ein Schei... Licht aber kostentechnisch holen Sie das locker wieder rein auch wenn die Teile keine 100.000 Betriebsstunden schaffen...

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #144 am: 14. April 2013, 19:39:04 »
Was erwarten Sie eigentlich?  Womöglich einen seriösen Tipp, wo man hundert 1 € - Münzen für 80 Euro einkaufen kann?  ::)   
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Offline energienetz

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #145 am: 19. April 2013, 16:11:16 »

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #146 am: 19. April 2013, 18:41:01 »
Pressemitteilung Sun Invention vom 17.04.2013  -  Auszug:
Zitat
Sun Invention beendet Kooperation mit Care Energy
... Sun Invention hat die ursprünglich auf eine breite Zusammenarbeit angelegte Kooperation mit dem Nutzenergie-Versorger Care Energy mit sofortiger Wirkung beendet. Das Unternehmen plante, die Plug & Save® Solar Module von Sun Invention zur kostenlosen Weitergabe an ihre Kunden und zum Ausbau der Eigenstromversorgung dieser zu nutzen. „Bis heute gab es keine Bestellung durch Care Energy, weder bei uns direkt noch bei irgendeinem Händler“, ...

Es wird immer offensichtlicher: "Schein-Contracting" !   ???
Sind die Werbefilmchen von CE über die Vorstellung und Auslieferung der ersten Platten etwa auch nur ein Fake?   ;D
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Offline SKP

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #147 am: 20. April 2013, 08:05:55 »
Die Verbraucher werden wohl wirklich auf`s Glatteis geführt.
Bisher habe ich von drei Fällen Kenntnis erlangt. Keinem dieser Verbraucher wurde erklärt, dass sie künftig Nutzenergie beziehen werden. Es wurde immer mit "günstigem Strompreis" argumentiert.
Einem Betrieb wurde eine Strompreisersparnis von über 6.000 Euro suggeriert. Der Vertriebler von Care Energy hat mal schnell den Preis der Grundversorgung bei der Ersparnisberechnung zugrunde gelegt. Der Betrieb hatte aber real einen verdammt guten Sondervertrag bei seinen Stadtwerken.
Ein anderer Verbraucher ist der Meinung, dass er einen Stromliefervertrag mit Care Energy abgeschlossen hat. Die Auftragsbestätigung erhielt er allerdings von mk-Power und das über Nutzenergie. Das hat er nicht weiter beachtet, bis ich ihn darauf aufmerksam gemacht habe.

Wie kann man einem Verbraucher denn zumuten, da durchzusteigen?


Offline Sonnenlicht

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #148 am: 24. April 2013, 17:30:17 »
Zwei Aspekte zu Care...

1. Care Energy tritt bei den sogenannten green tech awards an...
(http://www.greentec-awards.com/wettbewerb/online-voting.html)

Die tausenden Care-Energie-Multi-Level-Marketing-Handelsvertreter haben auch schon fleißig gevotet und so wird wohl Care das Voting im Bereich Energie gewinnen.

Blanker Hohn der Text mit dem die dort antreten, wenn ich mir die Meldung von Sun Invention dazu im Vergleich anschaue:

zitat:
Care-Energy - dezentrale Energieversorgung
mk-group Holding GmbH

Energieversorgung wird in Deutschland durch Preissteigerungen nicht nur zu einer ökologischen, sondern auch zu einer sozialen Frage. Care-Energy begegnet dieser Preisspirale durch dezentrale Energieversorgung. Wer als Eigentümer oder Mieter ein von Care-Energy gestelltes, mobiles PV-Modul nutzt, erhält als Privatkunde eine Preisgarantie für die produzierte/gelieferte Energie von 19,90 Cent je kWh (6,99 € monatlicher Grundgebühr). Wer ein zweites Modul von Care-Energy kauft und einsetzt, bezieht seinen gesamten Energieverbrauch dauerhaft für 18,90 Cent je kWh (6,99 € monatlicher Grundgebühr).



2. Unlautere Werbung!!

Darüberhinaus geht Care Energy derzeit in Pressemeldungen offensiv mit der Meldung um, dass sie jetzt "vom Verbraucherschutz" empfohlen werden:

"Seit dem 11.04.2013 ist es offiziell, der Verbraucherschutz empfiehlt Care-Energy, doch was ist der Unterschied zu anderen Energieversorgern. [...]"
http://www.presseportal.de/pm/80959/2449507/verbraucherschutz-empfiehlt-care-energy-bild
 
Das ist doch einfach Irreführung des Verbrauchers und ist Unlautere Werbung! Genauso die "Zertifizierung" von verbraucherschutz de e. mit dessen Siegel Care jetzt wirbt und auf Bauernfang geht.

Das hat nichts mit dem normalen Verbraucherschutz zu tun, sondern ist ein gekauftes Label. Dafür muss man Kohle zahlen und ein Interview ausfüllen. Das ist alles.

Warum hat es denn nur so ein wahnsinnig seriöses Unternehmen wie Care nötig, auf sowas zurückzugreifen?

Offline DieAdmin

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #149 am: 24. April 2013, 18:14:07 »
Zu dem "Verbraucherschutz".de-Siegel war schon mal was (was ich grad so auf die schnelle gefunden hab):

Leider ohne das Az des Urteils zu nennen, und welche VZ geklagt hatte

Unister darf nicht mit Verbraucherschutz.de-Empfehlung werben

Zitat
Das Oberlandesgericht Dresden hat Anfang Juli 2012 ein interessantes Urteil gefällt. Das Unister-Reiseportal fluege.de darf nicht mehr mit dem Empfehlungszeichen des Portals verbrauchschutz.de werben. Die Verbraucherzentrale hatte geklagt und gewonnen, bei Zuwiderhandlungen muss Unister 250.000 Euro Strafe bezahlen.
...
Die Richter sagten jetzt deutlich: “Dieses Siegel ist irreführend”. Seitenbesucher müssten den Eindruck erhalten, das Angebot sei objektiv geprüft worden und würde nun vom Verbraucherschutz empfohlen. Dieses objektive Prüfverfahren wurde jetzt nicht nur von der VZ bemängelt, sondern auch seitens der OLG-Richter in Dresden. Die vorangegangene Instanz hatte allerdings anders entschieden.
...

http://www.verbraucherschutz.tv/2012/07/06/unister-darf-nicht-mit-verbraucherschutz-de-siegel-werben


 

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