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Autor Thema: Versorger Care Energy  (Gelesen 911519 mal)

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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1410 am: 07. November 2013, 19:13:49 »
Haben Sie Recht - hatte gerade auch schon entsprechend bearbeitet.


So ist der Tatbestand der falschen Verdächtigung im Sinne des § 164 StGB grundsätzlich nur dann erfüllt, wenn die unwahre Beschuldigung auf eine rechtswidrige Tat gerichtet ist, von der der Täter weiß, daß der Bezichtigte sie tatsächlich nicht begangen hat.

Das wäre bei der aktuellen Lage um Care-Energy äußerst schwer herzuleiten ;).


Wie auch immer. Vielleicht sehen wir ja morgen eine Pressemitteilung von Care:

"Staatsanwaltschaft Hamburg bestätigt: Care-Energy ist zahlungsfähig!"

;D


Würde sich exzellent in die Reihe der jüngsten (leider) "Fakten-Verschwurbelungen" einreihen..
« Letzte Änderung: 07. November 2013, 19:20:09 von SabbelMR »

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1411 am: 07. November 2013, 19:27:36 »
Verbunden ist dieser Kristek-Aufruf mit der Zusage – Zitat „Kunden mit dem EDL Komfort Tarif erhalten von uns kostenlos unseren Firmenanwalt beigestellt, um ihre Ansprüche durchzusetzen“ 8)

Das dürfte nicht nur kostenlos, sondern auch umsonst sein.  ;D

Mangels Zulassung dürfte der wegen Betruges und Veruntreuung von Mandantengeldern verurteilte Österreicher (auch von Care nicht bestritten!) wohl nicht mal als Firmenanwalt bezeichnet werden (Titelmißbrauch!).

"Jurist" ginge noch durch..

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1412 am: 07. November 2013, 19:34:52 »
Interessant ist die Reaktion der bei CE-facebook schreibenden Kunden und Vertriebler auf die Zurückweisung des
CE-Antrags auf einstweilige Verfügung gegen die Bayernwerk AG durch das LG Nürnberg (oder war es Regensburg?).

Mit großer Empörung wird diese Zurückweisung vielfach auf die "besondere" Rechtssprechung in Bayern zurückgeführt.

Realisiert hat anscheinend noch keiner, dass man in Leipzig schon viel weiter ist und das dortige Landgericht die Rechtmäßigkeit der Kündigung im Anschlußverfahren längst entschieden hat, somit positive einstweilige Verfügungen z.G. UPG (EX - mk-energy) vorbei sein dürften.   
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1413 am: 07. November 2013, 21:07:03 »
Realisiert hat anscheinend noch keiner, dass man in Leipzig schon viel weiter ist [..]

Und Care ist bekanntlich noch einen Schritt weiter und hat bereits die ultimative Lösung für wirksam gekündigte Lieferantenrahmenverträge:

Einfach neue einreichen (Leipzig) oder meinen, Letztverbraucher mit eigenem Netznutzungsvertrag auch gänzlich ohne Lieferantenrahmenvertrag beliefern zu können (Bayern).


Coole Sache 8).

Nach Ansicht von Care hätte also kein Netzbetreiber überhaupt eine Handhabe gegen irgend einen Lieferanten (selbst wenn dessen Geschäftsführer den GF des Netzbetreibers erschlagen, seine Familie geschändet und überdies noch niemals pünktlich gezahlt hätte :o), solange der gekündigte Lieferant fleißig neue Lieferantenrahmenverträge einreicht und/oder seine Kunden in die separate Netznutzung drängt.
« Letzte Änderung: 07. November 2013, 21:13:53 von SabbelMR »

Offline corsair

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1414 am: 08. November 2013, 07:09:44 »
Zitat
Das Ermittlungsverfahren der Hamburger Staatsanwaltschaft gegen [..] Martin Kristek (41), wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung wurde bereits nach einem Tag am 23. Oktober 2013 wieder eingestellt. Grund: kein hinreichender Tatverdacht. [..]

! Achtung ! Programmänderung:
Die Ausstrahlung des Spielfilms "Der Staatsfeind Nr. 1" muss leider verschoben werden.
Statt dessen wird einer der beiden Spielfilme "Stirb langsam"  oder  "Die another Day" ausgestrahlt.

Wir bitten um Ihr Verständnis.....

Offline trebbel12

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1415 am: 08. November 2013, 14:38:16 »
Durch Anruf bei der Bayernwerk AG wurde bestätigt, dass der Zählpunkt (eines Freundes) dem Grundversorger zugeordnet ist. Die Bayern haben also im System umgestzt.
Der o.g. Grundversorger wird sich jetzt wohl, wenn noch nicht geschehen, mit Kundennummer und Abschlagsplan bei den ehemaligen Care-Kunden melden. Das allles folgt logisch der rechtlichen Situation nach dem gestrigem Urteil.

Die ehemaligen Care-Kunden können wählen. Entweder verbleiben sie in der Ersatz-/Grundversorgung oder schließen einen neuen Sondervertrag mit  einem Lieferanten ihrer Wahl. 

Ich würde jedenfalls die Zahlung an MK bzw. Care-Energy sofort einstellen. Das Geld wäre im Falle einer Insolvenz sonst weg.

Offline Netznutzer

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1416 am: 08. November 2013, 22:38:19 »
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1911/DE/Service-Funktionen/Beschlusskammern/1BK-Geschaeftszeichen-Datenbank/BK6-GZ/2013/BK6-13-042/BK6-13-042_Verfahrenseinleitung.html?nn=265850

Realisiert hat anscheinend noch keiner, dass man in Leipzig schon viel weiter ist [..]

Und Care ist bekanntlich noch einen Schritt weiter und hat bereits die ultimative Lösung für wirksam gekündigte Lieferantenrahmenverträge:

Einfach neue einreichen (Leipzig) oder meinen, Letztverbraucher mit eigenem Netznutzungsvertrag auch gänzlich ohne Lieferantenrahmenvertrag beliefern zu können (Bayern).


Coole Sache 8).

Nach Ansicht von Care hätte also kein Netzbetreiber überhaupt eine Handhabe gegen irgend einen Lieferanten (selbst wenn dessen Geschäftsführer den GF des Netzbetreibers erschlagen, seine Familie geschändet und überdies noch niemals pünktlich gezahlt hätte :o), solange der gekündigte Lieferant fleißig neue Lieferantenrahmenverträge einreicht und/oder seine Kunden in die separate Netznutzung drängt.

Gut, dass der Spuk bald ein Ende hat.

Gruß

NN

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1417 am: 08. November 2013, 23:30:15 »
WARUM hat WELCHER Spuk bald ein Ende ?  :-\
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Offline Netznutzer

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1418 am: 09. November 2013, 00:10:40 »
Wenn die Netzagentur den NN-Rahmenvertrag so beschliesst, wie vorgeschlagen, dann kan CE sein Geschäftsmodell vergessen. Kein Netzbetreiber ist verpflichtet, CE als Dienstleister und Zahlungsempfänger zu akzeptieren, wenn der Netznutzer einen NN-Vertrag geschlossen hat. Dies würde dem System der All-Inclusive widersprechen. Somit gibt es künftig All-Inclusive oder es gibt separate Netznutzung durch den Letzverbraucher nach den Regeln der GPKE und INVOIC. CE als "großzügiger Abwickler" für den Kunden muss nicht akzeptiert werden. Denn seit der Insolvenz von Flestrom und Teldafax weiss man, dass Zahlungen Dritter, ohne dass gegen diese Forderungen bestehen, von einem Insolvenzverwalter zurückgefordert werden.

Gruß

NN

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1419 am: 09. November 2013, 02:44:14 »
Aber wo steht nun im Entwurf zum NN-Rahmenvertrag, daß der Letztverbraucher als Netznutzer (mit eigenem Netznutzungsvertrag) die geschuldete Leistung der Marktkommunikation explizit nicht durch einen Dienstleister erbringen lassen darf?

Schließlich gehen ja auch viele Strom-Großkunden genau so vor..


( daß der Netznutzer - mit eigener NN - tunlichst höchstpersönlich an den VNB zahlen und dieser im Zweifel nichts anderes akzeptieren sollte, ist klar und steht auf einem anderen Blatt )

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1420 am: 09. November 2013, 02:53:18 »
PS:

Im Übrigen hat Care ja bekanntlich auch bereits dem "GPKE"-Beschluss BK6-06-009 der Netzagentur den Krieg angesagt.

Care besteht im Endeffekt auf eine Anbahnung-, Abwicklung und Abrechnung der Netznutzung zwischen Netznutzer und VNB ganz ohne elektronische Datenformate, wenn der Netznutzer Haushaltskunde (oder Kleingewerbe) ist.


Blöd nur, daß Care immer wieder nur den § 20 EnWG zitiert, es ja aber noch den § 22 StromNZV gibt, der diesbezüglich eigentlich eindeutig ist..

Die BK6-06-009 kann also keine "rechtwidrige Verwaltungsvorschrift" der Netzagentur sein, wie Care behauptet, da sie lediglich die § 22 NZV umsetzt.

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1421 am: 09. November 2013, 04:02:44 »
Wenn die Netzagentur den NN-Rahmenvertrag so beschliesst, wie vorgeschlagen, dann kan CE sein Geschäftsmodell vergessen. Kein Netzbetreiber ist verpflichtet, CE als Dienstleister und Zahlungsempfänger zu akzeptieren, wenn der Netznutzer einen NN-Vertrag geschlossen hat. ...

CE als Zahlungsempfänger ?    und    tatsächlich Netznutzer oder ist Kunde gemeint ? 

Und warum vergessen erst  "Wenn die die Netzagentur ... so beschliesst" ?   -   was ist denn damit:

Zitat
Schließen Sie einfach einen eigenen Netznutzungsvertrag ab, denn hat diese Unklarheit ein Ende und Sie können sich sicher sein, dass wir Sie versorgen.

Ohne Lieferantenrahmenvertrag kann er auch bei direkter Netznutzung durch den Kunden nicht liefern. ...

 :-\   :-\   :-\
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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1422 am: 09. November 2013, 06:21:08 »
Naja, ein Lieferantenrahmenvertrag ist eine Variante des Netznutzungsvertrags.


Mit der beabsichtigten Vereinheitlichung heißts dann wohl immer Netznutzungsvertrag. Im Muster der Netzagentur wird in selbigem dann als Vertragspartner angekreuzt: "Lieferant" (= "Lieferantenrahmenvertrag") oder "Letztverbraucher als Netznutzer" (= Netznutzer mit eigenem Netznutzungsvertrag).


Laut dem Entwurf des "Einheits-NN-Vertrags" müsste es ausreichen, wenn der Lieferant einen gültigen Bilanzkreisvertrag mit dem jeweiligen ÜNB hat und entweder auch einen Netznutzungsvertrag als Lieferant (= "Lieferantenrahmenvertrag") oder der zu beliefende Letztverbraucher einen Netznutzungsvertrag mit seinem Netzbetreiber (direkte Netznutzung) hat. So jedenfalls mein Verständnis.

In jedem Fall muss aber die Netznutzung elektronisch abgewickelt werden.

Das hieße, daß Care liefern kann, solange die Bilanzkreisverträge bei den ÜNBs gültig sind, die Netznutzung auf dem einen oder anderen Wege geregelt ist und der Vertragspartner der Netznutzung die elektronischen Datenformate verarbeiten kann*.


Außerdem wird, so wie es aussieht, nun vereinheitlicht, daß die Mehr-/Mindermengenabrechnung bei Letztverbrauchern mit eigenem Netznutzungsvertrag grundsätzlich gegenüber dem Lieferanten erfolgt (sofern nichts anderes vereinbart ist).

Bisher herrscht diesbezüglich ja, wie bei anderen "Feinheiten" der Netznutzung, etwas "Wildwuchs" zwischen den verschiedenen anzutreffenden Vertragstexten der einzelnen Netze, dem jetzt wohl mit der angestrebten Vereinheitlichung begegnet werden soll.



(*): Warum er sich dazu nicht mehr eines Dienstleisters bedienen können soll, solange er höchstpersönlich zahlt, ist mir weiter unklar. Sogar diverse kleine Stadtwerke wickeln ihre Marktkommunikation als Lieferant und/oder auch als Netzbetreiber nicht selbst ab, sondern bedienen sich dazu eines Drittunternehmens.
« Letzte Änderung: 09. November 2013, 06:41:28 von SabbelMR »

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1423 am: 09. November 2013, 21:02:09 »
Da bin ich ja mal neugierig, wie viel CE-Bestandskunden und potentielle Neukunden auf „All-Inclusive“ verzichten wollen und sich mit dem Abschluss eines eigenen Netznutzungsvertrages vor den Karren des ach so uneigennützigen
„Energieversorgers der Energiewende“ ::) spannen
lassen, damit dieser den ein oder anderen Monat länger überlebt.

Wie schnell, wie lange und mit welchen weiteren Folgen (bspw. bei notwendiger Ersatzversorgung oder bei gewolltem Versorgerwechsel) könnten bei CE-Kunden mit direkter Netznutzung eigentlich die Lichter ausgehen, wenn aus welchen Gründen auch immer monatliche Netzentgelte wiederholt nicht ganz pünktlich an den Netzbetreiber gezahlt werden?

Wie will die geschäftsführende mk-Holding GmbH die sicherlich umfangreiche „großzügige“ Abwicklung (wäre bspw. auch monatliche Ablesung etc. erforderlich?) mit lediglich 40 Menschen im Backoffice administrativ und/oder mit Personal-aufstockung finanziell überhaupt bewältigen?

Welche administrativen und kostenmäßigen Auswirkungen hätten NN-Verträge mit einzelnen Verbrauchern in größerer Anzahl bei den Netzbetreibern? Werden entstehende Mehrkosten individuell den Verursachern zugeordnet, oder müssten mal wieder ALLE Verbraucher für diesen totalen Blödsinn bluten?  >:( 
« Letzte Änderung: 09. November 2013, 21:11:38 von khh »
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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1424 am: 09. November 2013, 21:13:49 »
Glauben Sie, khh, daß Kristek so schnell aufgibt?


Sein Unternehmen ist so aufgestellt, daß möglicherweise eine Pleite des Energieversorgers in der Kette (UPG/mk-energy) für die Weiterauferhaltung der Nutzenergie-Liefer-Verträge der Kunden (welche mit der mk-power bestehen) gänzlich unschädlich ist. Da gibt es Möglichkeiten.

Auch wenn es für viele hier unverständlich ist, die Mehrheit der Kunden scheint hinter Care zu stehen. Care hat hier in keine Kerbe geschlagen, nämlich jene des Gefühls eines nicht zu vernachlässigenden Teils der Bevölkerung, die sich offenbar seit längerem von den konventionellen Energieversorgern "ausgenommen" fühlen.

Anders ist nicht zu erklären, warum die Kunden vom "Robin Hood" so begeistert sind. Warum die Hetze gegen VNBs und Grundversorger (nicht, daß diese weniger hetzen würden) bei Care so gut zieht.

Ein nicht zu unterschätzender Imageschaden für die konventionellen Versorger, selbst wenn der eine oder andere auf dem Standpunkt stehen mag, sie hätten sich gar nichts zu schulden kommen lassen. Vielleicht war das auch mit ein Grund, warum Mitnetz den Weg der gütlichen Einigung gegangen ist? PR-Technisch sicher ein kluger Schachzug, wenn die "Meute" bereits so gegen einen aufgebracht ist, ob zu Recht oder zu Unrecht!


Wer glaubt, Care sei spätestens in ein paar Monaten weg vom Fenster, irrt meines Erachtens. Ich traue Kristek zu, für jeden noch erdenklichen Tiefschlag bereits einen "Plan B" zu haben, möglicherweise wieder über streitbare Gesetzeslücken, aber seis drum..


Statt daß Care und Netzbetriebe sich jetzt über juristische Feinheiten scharmützeln, was meiner Ansicht nach langsam auf beiden Seiten lächerlich wird, müssten die Netzbetriebe m.E. langsam zähneknirschend einsehen, daß Sie Care so schnell nicht los sind.


Langsam finde ich müsste man mal die Netzbetriebe gesammelt mit Care an einen Tisch bringen.

Und einen neutralen Schlichter dazwischen.


Ja, ich rufe hiermit nach einem Heiner Geißler für die Causa Care..

 

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