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Autor Thema: Versorger Care Energy  (Gelesen 911343 mal)

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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #930 am: 20. August 2013, 19:01:23 »
PS:

Mensch, das fehlte ja wirklich noch im Unternehmensportfolio:

Care-Energy Drink pfandfrei 250ml

::)

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #931 am: 20. August 2013, 23:49:52 »
Care Energy will Kunden, die wegen von Verteilnetzbetreibern aufgekündigten Lieferantenrahmenverträgen in Ersatzversorgung gefallen sind, die Mehrkosten erstatten:


Vielleicht haben es manche schon gelesen, jedoch machen sich so manche Netzbetreiber derzeit ein Hobby daraus unserem Stromlieferanten die Verträge zur Durchleitung ohne jegliche Rechtsgrundlage zu kündigen, [..]

[..] werden wir für alle betroffenen Kunden die zusätzlichen Kosten eines möglichen Grundtarifs vollkommen übernehmen [...]


Liebe Freunde des Mitbewerbs,
so leicht lassen wir uns nicht in die Knie zwingen - da müsst ihr schon etwas früher aufstehen.

( Meldung gekürzt, um das Zitatrecht nicht zu überspannen. Vollständige Meldung unter o.a. Link! )

Offline EviSell

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #932 am: 21. August 2013, 10:46:29 »
Artikel enthält Tipps von der Verbraucherzentrale Thüringen
Ohne Netzzugang
http://www.nnz-online.de/news/news_lang.php?ArtNr=132819



Ältere Ratschläge der VZ, wenn der Versorger nicht mehr liefert. Konkret zu Care Energy konnte ich bisher keine Meldung entdecken.

Was tun, wenn der Versorger nicht mehr liefert
Zitat
Ob durch Netzsperre oder durch Insolvenz: Wenn Stromanbieter nicht mehr liefern, wirft das viele Fragen auf: Was müssen Kunden tun? Von wem beziehen sie Strom? Verlieren sie ihre Vorauszahlungen? Die Verbraucherzentrale gibt Antworten.
...

http://www.vzth.de/flexstrom-und-co---wenn-der-versorger-nicht-mehr-liefert-4
« Letzte Änderung: 21. August 2013, 10:52:41 von EviSell »
„Zwei Wahrheiten können sich nie widersprechen.“ - Galileo Galilei

„Gutes kann niemals aus Lüge und Gewalt entstehen.“ - Mahatma Gandhi

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #933 am: 21. August 2013, 12:41:28 »
Care Energy will Kunden, die wegen von Verteilnetzbetreibern aufgekündigten Lieferantenrahmenverträgen in Ersatzversorgung gefallen sind, die Mehrkosten erstatten: ...

So etwas war ja schon fast zu erwarten ;). Welchen Wert hat denn das abgegebene  „Versprechen“ (auf facebook unter dem Markennamen, von einer Firmengruppe mit ungeklärter Bonität) für betroffene Verbraucher?

Nun gut, CE geht also von einem fortbestehen des eigenen Vertrages und somit von einer weiteren Zahlung der Abschlagszahlungen aus. Der Grundversorger wird seine Zahlungsansprüche ebenfalls geltend machen.

Um drohende Doppelzahlungen zu vermeiden, bleibt den Betroffenen wohl nur, das Vertragsverhältnis mit der mk-power GmbH & Co.KG umgehend zu kündigen - außerordentlich und fristlos aus wichtigem Grund sowie hilfsweise ordentlich zum nächst möglichen Termin.


Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #934 am: 21. August 2013, 14:00:56 »
Um drohende Doppelzahlungen zu vermeiden, bleibt den Betroffenen wohl nur, das Vertragsverhältnis mit der mk-power GmbH & Co.KG umgehend zu kündigen - außerordentlich und fristlos aus wichtigem Grund sowie hilfsweise ordentlich zum nächst möglichen Termin.

Richtig.


Es muss auch immer bedacht werden, daß im Gegensatz zu regulären Stromanbietern mit Care Energy nicht bloß ein Stromliefervertrag geschlossen wurde..

..sondern eben ein Energiedienstleistungsvertrag (aus dem bereits eigenständige Zahlungsverpflichtungen entstehen, wenngleich sie sich in der Praxis mit der Vergütung für die Anlagenüberlassung ausgleichen), ein Vertrag über den Abtritt der Kundenanlagen, ein Vertrag über den Auftrag zum Zukauf von Strom für die Nutzenergiebereitung..

..und wasweisichnoch.

Offline RR-E-ft

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #935 am: 21. August 2013, 15:26:22 »
Gesendet wird  aus Berlin- Moabit.

http://www.presseportal.de/pm/80959/2539162/

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #936 am: 21. August 2013, 15:36:26 »
Och bitte nicht schon wieder der Farenski ::)..


Wäre nicht die Frage der Vertragslage (Energiedienstleistungs-Vertrag / entkoppelter Strombeschaffungsvertrag / Anlagenabtrittsvertrag - was besteht fort, was nicht?) bei einem Fall in die Ersatzversorgung viel interessanter zu diskutieren ;)?

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #937 am: 21. August 2013, 16:27:42 »
PS:

Die Thüringische Landeszeitung / Thüringer Allgemeine zum Thema Ersatzversorgung für Care Energy-Kunden im Netzgebiet der TEN:

http://www.tlz.de/startseite/detail/-/specific/Energieversorger-Care-Energy-ohne-Netzzugang-Kunden-erhalten-Ersatzversorgung-343290163


Entspricht im Wesentlichen des von EviSell bereits verlinkten Artikels der Verbraucherzentrale.


In den Artikeln fehlt mir aber die Information, dass - im Gegensatz zu den bisherigen Insolvenzen auf dem Strommarkt - im Fall von Care Energy mehrere Verträge mit dem Unternehmen bestehen. Beispielsweise umfasst laut AGB EDL der Energiedienstleistungsvertrag ausdrücklich nicht den Zukauf von Strom als Ausgangsenergie der Nutzenergiebereitung, welchen die AGB EDL auch ausdrücklich nicht regelten (weiterführende AGB diesbezüglich gab es aber von Care Energy offenbar nie). Dies sei vielmehr ein eigenständiger Vertrag, der offenbar weitestgehend "formlos" durch Ankreuzen des Energietarifs zusätzlich zum gewünschten EDL-Modell auf dem seinerzeit verwendeten Auftragsformular vereinbart wurde.

Es ist daher m.E. sehr wichtig, als betroffener Kunde gegenüber Care Energy klarzustellen, daß sämtliche Vertragsbeziehungen außerordentlich gekündigt werden sollen, um späteren Unstimmigkeiten vorzubeugen.

Laut AGB EDL gelten alle anhängenden Verträge mit Beendigung des EDL-Vertrags ebenfalls als beendet, sofern der Kunde nichts Gegenteiliges wünscht.

Die Frage wäre aber, ob ein Sonderkündigungsrecht für den EDL-Vertrag überhaupt besteht, da ja die Strombeschaffung zur Nutzenergiebereitung eben ausdrücklich nicht teil des EDL-Vertrags ist. Die (ohnehin öminöse, aber jedenfalls theoretisch für sich alleine bereits kostenpflichtige) "Energiedienstleistung" mag also unter Umständen sogar bei Zwangs-Wechsel des Stromzulieferers zum Grund-/Ersatzversorger weiterhin erbracht werden (können).

Insofern wird hier m.E. die hilfsweise ordentliche Kündigung (neben der fristlosen außerordentlichen) aller geschlossenen Verträge um so wichtiger.


Im Falle der Insolvenzen Teldafax uvm. war das Vertragskonstrukt ein einfacheres. Deswegen mag für Care Energy nicht 1:1 gelten, was dort galt.
« Letzte Änderung: 21. August 2013, 17:21:54 von SabbelMR »

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #938 am: 21. August 2013, 17:10:12 »
Selbstverständlich ist es von nicht zu unterschätzender Wichtigkeit, daß neben innovativer Tarife zur Nutzenergieverwurschtelung die anderen Geschäftsbereiche der mk-group auf Trab bleiben.

Sei es die Planung irgendwelcher 70 "Energie-Shops" im Bundesgebiet, ein eigener Energy-Drink oder die "Columbus Challenge" - das Musikprojekt im Haus MK.


Kristek als DJ, umgeben von Heerscharen an hüpfenden Hintern und Brüsten. Prosit!

Columbus Challenge - Penthouse PRE - Cover Release Party

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #939 am: 21. August 2013, 17:40:17 »
Wäre nicht die Frage der Vertragslage (Energiedienstleistungs-Vertrag / entkoppelter Strombeschaffungsvertrag / Anlagenabtrittsvertrag
- was besteht fort, was nicht?) bei einem Fall in die Ersatzversorgung viel interessanter zu diskutieren ;)?

Ja, und vielleicht sagt der Rechtsexperte des Forums dazu ja auch noch etwas ?

Übrigens, Sie meinen sicherlich "Anlagenabtretungsvertrag", unter "Abtritt" verstehe ich jedenfalls etwas ganz anderes
("für's Klo" würde bei manchen Aktivitäten und Erklärungen von CE allerdings auch durchaus passen).  ;)
« Letzte Änderung: 21. August 2013, 17:58:47 von khh »
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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #940 am: 21. August 2013, 18:18:49 »
:D :D :D

Ja, natürlich war Abtretung gemeint ;).


Ja, und vielleicht sagt der Rechtsexperte des Forums dazu ja auch noch etwas ?

Wir warten allesamt gespannt :)..



PS:

Zum Thema Abtritte war doch aber auch schonmal was ;):

http://forum.energienetz.de/index.php/topic,17820.msg101069.html#msg101069
« Letzte Änderung: 21. August 2013, 18:25:46 von SabbelMR »

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #941 am: 21. August 2013, 20:54:50 »
Neue Pressemitteilung von Care Energy:

NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH & Hanau Netz GmbH unterliegt vollständig im Prozess gegen mk-energy Ihr Energieversorger GmbH um Netznutzung


Auszugsweise (vollständige Pressemitteilung unter o.a. Link):

Die Rechtswidrigkeit dieser Kündigung des Lieferantenrahmenvertrags wurde heute durch das Landgericht Wiesbaden bestätigt. "Care-Energy" - Kunden können entsprechend aufatmen, sie werden nach wie vor durch den Hamburger Energiedienstleister kostengünstig mit Ökoenergie versorgt.

[..]

Die mündliche Urteilsbegründung des Landgerichts Wiesbaden kann nur als Ohrfeige für die Leitung der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH und der Hanau Netz GmbH gewertet werden. Wie bereits bei Erlass der von "Care-Energy" beantragten einstweiligen Verfügung gegen die beiden Unternehmen wurde klar die Rechtswidrigkeit der Kündigung des Lieferantenvertrags betont.



PS:

Morgen ist die Verhandlung vor dem LG Erfurt in Sachen Care Energy ./. TEN (AZ 1HKO130-13).
« Letzte Änderung: 21. August 2013, 21:06:29 von SabbelMR »

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #942 am: 21. August 2013, 21:00:02 »
Ferner ließ Care Energy gerade über Facebook verkünden (Auszug):


[..] Heute stimmten 2 große Verteilnetzbetriebe unserer Vorgangsweise der geteilten Verträge - Energieliefervertrag und eigener Netznutzungsvertrag durch den Letztverbraucher vollinhaltlich zu.

Die Kunden erhalten auf Wunsch einen eigenen Netznutzungsvertrag, eine Rechnung durch den Netzbetrieb in Papierform, benötigen natürlich keine spezielle Software oder sonstige Spezialkenntnisse und in diesen Fällen sogar die Möglichkeit der Einzugsermächtigung durch den Netzbetrieb. [..]


Nun gut, hatten sie ja auch kaum eine Wahl.

Die zuständige Beschlusskammer der Netzagentur hatte sich im Rahmen einer Einschätzung in dieser Sache ja eindeutig (Zugunsten von Care Energy) geäußert (sinngemäß: Dem Wunsch nach einem eigenständigen Netznutzungsvertrag sei "in jedem Einzelfall" nachzukommen, sofern hinreichende Vollmachten vorliegen - entfällt, wenn der Kunde den Vertrag selbst anfordert -).
« Letzte Änderung: 21. August 2013, 21:12:23 von SabbelMR »

Offline GPKE-Xperte

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #943 am: 21. August 2013, 21:43:06 »
Mich würde ja interessieren, welche Netzbetreiber das sind. Aber das scheint Care nicht rauszurücken.

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #944 am: 21. August 2013, 21:59:17 »
Mich würde ja interessieren, welche Netzbetreiber das sind. Aber das scheint Care nicht rauszurücken.

Offenbar nicht - ist aber auch insoweit wurscht, als daß die Bundesnetzagentur das Anrecht auf einen eigenständigen Netznutzungsvertrag für Privatkunden in einer Einschätzung in Bezug auf Care Energy bejaht hatte (sofern nicht unzureichende Vollmachten im Weg stehen).

Gemusst hätten sie also sowieso, genau wie alle anderen Verteilnetzbetriebe müssen.

So unangenehm es für die Verteilnetzbetriebe sein mag - aber wer sich weigert oder nicht in der Lage sieht, diese ungewöhnlichen Anforderungen umzusetzen, riskiert offenbar selbst Repressalien - jedenfalls wäre das aus der Aussage der Netzagentur zu folgern.



Und noch eine neue Meldung (Auszugsweise):

[..]

Da die Care-Energy Kunden jedoch mit der mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG - diese ist vom Rechtsstreit nicht betroffen -, einen Vertrag geschlossen haben, werden wir wie auch immer es ausgeht für unsere Kunden den Tarif halten, auch wenn diese in die sogenannte Grundversorgung fallen würden. In unserem eigenen Interesse würden wir schnellstmöglich einen Ersatzlieferanten nominieren, da wir als mk-power nicht zwingend den Strom von mk-energy beziehen müssen.

Als Kunde werden Sie in jedem Fall keine finanzielle Auswirkung haben und Care-Energy mk-power als Ihr Vertragspartner ist auch weiterhin Ihr verlässlicher Partner in Sachen Energie.

Damit ist so gut wie klar, daß Care Energy auf Vertragsfortführung bestehen wird, selbst wenn betroffene Kunden in Ersatzversorgung gefallen sind.


Wobei Care Energy hier sogar im Recht sein mag!

Der Kunde hat nur den EDL-Vertrag unterschrieben und zusätzlich per Kreuz auf dem Auftragsformular vereinbart, daß die mk-power für den Kunden Strom zur Nutzenergiebereitung zum Preis von 19,90 Ct. / kWh beschaffen sollte (woher war augenscheinlich nie vertraglich geregelt!).

Care Energy mag das Recht haben, den Strom-Zulieferanten auszutauschen (weitreichende Vollmachten wurden ja von den Kunden erteilt), wenn dadurch die Nutzenergiebereitung- sowie -Überlassung zu unveränderten konditionen weiter erbracht werden kann.

Wie bereits treffend von khh angemerkt wurde: Prinzipiell kann - im Gedankenkonstrukt von Care Energy - die mk-grid auch auf Basis von "Grundversorgerstrom" Nutzenergie bereiten und dem Kunden über die mk-power zur Verfügung stellen.


Nochmals:

Geschlossen wurde vorrangig erstmal ein (theoretisch nicht mal notwendigerweise kostenloser) Energiedienstleistungsvertrag, der den Zukauf von Strom zur Nutzenergiebereitung ausdrücklich nicht zum Gegenstand hat.

Letzteres ist ein Nebenschauplatz - zumal einer, der bei Auftragserteilung offenbar in der Vergangenheit lediglich recht allgemein (Kreuz auf dem Auftragsformular) festgehalten wurde (einzig für den EDL-Vertrag existieren ausführliche AGB!).



Von daher blicke ich kritisch darauf, daß nun in Bezug auf Care Energy mitunter auf ältere Musterschreiben der Verbraucherzentralen verwiesen wird - seinerzeit scheint von den Gegebenheiten bei regulären Stromversorgern (Teldafax uvm.) ausgegangen worden zu sein. Die besondere Vertragskonstellation im Fall Care Energy findet darin möglicherweise nicht hinreichend Berücksichtigung.


Für betroffene Kunden stellt sich wiederum offenbar die Frage, ob sie sich angesichts der Ereignisse fristlos von Care Energy lösen möchten (und auf welcher rechtlichen Grundlage dies aufgrund der komplizierten Vertragssituation möglich sein mag) oder abwarten wollen.

Schließlich muss beispielsweise nach dem Urteil des LG Wiesbaden (zum Widerspruch gegen die beantragten und ergangenen einstweiligen Verfügungen) für die Kunden in den Gebieten der NRM Netzdienste Rhein-Mein und Hanau Netz wohl nun Care Energy der Netzzugang wiederhergestellt werden, wodurch ggf. auch die zwischenzeitliche Ersatzversorgung zurückgenommen werden muss.

Genauso - oder eben auch ganz anders, da z.B. möglicherweise andere Sachlage - könnte es den Kunden im TEN-Gebiet ergehen (Gerichtsverhandlung morgen).
« Letzte Änderung: 21. August 2013, 23:40:13 von SabbelMR »

 

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