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Autor Thema: Versorger Care Energy  (Gelesen 911511 mal)

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Offline Beobachter1

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #900 am: 19. August 2013, 13:26:16 »
Wir sind ja auch bei der TEN, haben aber noch keine Post erhalten.

Wenn wir diesen Monat zum Grundversorgen geschoben werden, kann ich ja nächsten Monat wieder zu einen anderen Anbieter wechseln!?


Merkwürdig ist, dass der Post noch nicht gelöscht ist.

Jetzt sind die entsprechenden Posts alle gelöscht worden. Es scheint also noch etwas Leben vorhanden zu sein.

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #901 am: 19. August 2013, 13:52:25 »
Technisch sogar früher, da es sich um eine Ersatzversorgung handeln würde.

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #902 am: 19. August 2013, 13:56:07 »
Wenn wir diesen Monat zum Grundversorgen geschoben werden, kann ich ja nächsten Monat wieder zu einen anderen Anbieter wechseln!?

Ja, zunächst fällt man in die Ersatzversorgung gem. § 38 EnWG durch den Grundversorger (keine Kündigung erforderlich = Wechsel jederzeit möglich)
und nach drei Monaten ohne anderweitigen Vertragsabschluss in die Grundversorgung (Kündigungsfrist zwei Wochen).
« Letzte Änderung: 19. August 2013, 14:04:24 von khh »
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Offline Maryla

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #903 am: 19. August 2013, 14:02:20 »
CE scheint gerade anderweitig beschäftigt:

EL: Ich habe bei Vattenfall in Berlin angerufen, sie präsentierten mir einen Preis von 9,75ct/kwh Netznutzungsgebühr. Dazu kommen fixe Jahreskosten von 27,25€ , das macht umgerechnet bei meinen ca. 1300Kwh Verbrauch noch einmal 2,1ct, also gesamt 11,85ct/kwh. Da käme ich, wenn ich mich für Care entschließe auf 23-27ct/kwh? Habe ich das richtig berechnet?

Vielleicht solltet ihr Euch am Stromnetzkauf zum 1.1.14 der Berliner Bürgerinitiative beteiligen, damit Vattenfall hier nicht mehr das Sagen hat.
vor 3 Stunden

HvS: Wer pflegt hier die Preise ein? Hat es am 15. und 16.8. keinen Tagespreis gegeben? Was ist mit dem Preis vom heutigen Montag?
vor 3 Stunden · 1

Ko S: Care Energy hat sich wohl erledigt!!!
vor 2 Stunden · 1

PW: Guten Tag gibt es diese Produkte auch für die Schweiz?
vor 33 Minuten

HG: Hallo

trotz einer Vertragszusage von Care Energy zum 01.09.2013 habe ich seitens des TEN Thüringen eine Netzzugangsverweigerung per Post ab 12.08.2013.

Wie wird dieses Schreiben außer Kraft gesetzt ????

Bitte um sofortige Rückmeldung.
HG:
vor 18 Minuten
« Letzte Änderung: 20. August 2013, 10:46:17 von Maryla »

Offline Beobachter1

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #904 am: 19. August 2013, 14:04:49 »
Habe bei der TEN angeufen, mk ist raus un der Wechsel in einen neuen Vetrag dauert 10 Werktage.

Wie ist das nun mit meinem Care Vetrag? Werde von denen ja nicht mehr mit "Strom" beliefert?

Ich wechsel jetzt zu einen anderen Anbieter, hat dann Care oder MK oder sonst wer von dem Haufen noch irgendwas in der Hand gegen mich??

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #905 am: 19. August 2013, 14:10:09 »
Praktisch sollten Sie wohl schnellstmöglich den Zählerstand ablesen, die Abschlagszahlungen einstellen und Care Energy um eine Schlussabrechnung bitten, ggf. mit Fristsetzung.

Sollte sich aus der Schlussabrechnung eine (berechtigte) Nachforderung von Care Energy ergeben, stünde diese Care Energy wohl zu. Umgekehrt bei einem Guthaben.


Den Vertrag über die Lieferung von Nutzenergie dürfen Sie wohl als erledigt betrachten, da Care Energy mangels Unmöglichkeit (durch den von TEN aufgekündigten Lieferantenrahmenvertrag) ja nicht mehr liefern kann.

Notfalls Care Energy dies sicherheitshalber auch so schriftlich mitteilen.



PS:

Der Wechsel in einen neuen Vertrag kann sofort erfolgen, wenn der neue Versorger mitspielt.

Sie sind, wie bereits geschrieben, derzeit in Ersatzversorgung und nicht in Grundversorgung.

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #906 am: 19. August 2013, 14:19:31 »
CE scheint gerade anderweitig beschäftigt [..]

Ja - mit der Eröffnung eines "Shops" in Berlin und der Planung und Umsetzung "weiterer 70 Standorte":

http://www.facebook.com/media/set/?set=a.699486940066927.1073741842.178103735538586&type=1

::)


..während CE gleichzeitig die Netzbetriebe reihenweise die Netznutzung "unterm Hintern wegkündigen" und sich die nächsten Urteile in Sachen EEG-Schulden gefährlich nähern..

Offline GPKE-Xperte

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #907 am: 19. August 2013, 14:29:58 »

PS:

Der Wechsel in einen neuen Vertrag kann sofort erfolgen, wenn der neue Versorger mitspielt.

Sie sind, wie bereits geschrieben, derzeit in Ersatzversorgung und nicht in Grundversorgung.

Darum unbedingt den neuen Lieferanten auf die "besondere" Situation hinweise, damit dieser ggf. schneller (als sonst) reagieren kann. Viel Erfolg Ihnen! Und schreiben Sie mal, wie alles weitere geklappt hat und welchen Lieferanten Sie gewählt haben.

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #908 am: 19. August 2013, 14:47:28 »
... Wie ist das nun mit meinem Care Vertrag? Werde von denen ja nicht mehr mit "Strom" beliefert? ... hat dann Care oder MK oder sonst wer von dem Haufen noch irgendwas in der Hand gegen mich??

... Den Vertrag über die Lieferung von Nutzenergie dürfen Sie wohl als erledigt betrachten, da Care Energy mangels Unmöglichkeit (durch den von TEN aufgekündigten Lieferantenrahmenvertrag) ja nicht mehr liefern kann. Notfalls Care Energy dies sicherheitshalber auch so schriftlich mitteilen. ...

Interessante Frage und eine Antwort, die man womöglich mit Fragezeichen versehen muss ?

Fakt ist, die mk-energy GmbH & Co.KG kann u.a. im Netzgebiet der TEN keinen Strom mehr liefern. Die mk-grid Gmbh & Co.KG als (nach Auslegung von CE) Hausnetzbetreiber und Dienstleister könnte aber theoretisch den ihm Rahmen der Ersatzversorgung oder den aufgrund eines neuen Versorgungsvertrages gelieferten Strom weiterhin in Nutzenergie umwandeln. Insofern würde mk-power GmbH & Co.KG als Vertragspartner des Kunden weiterhin die Lieferverpflichtung für Nutzenergie erfüllen.

Frage: Sollten / müssen betroffene Kunden vielleicht doch unverzüglich eine schriftliche (außer)ordentliche Kündigung (ggf. mit welcher Begründung?) gegenüber mk-power GmbH & Co.KG (und evtl. anderen KG’s?) aussprechen ??
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #909 am: 19. August 2013, 14:57:14 »
Fakt ist, die mk-energy GmbH & Co.KG kann u.a. im Netzgebiet der TEN keinen Strom mehr liefern. Die mk-grid Gmbh & Co.KG als (nach Auslegung von CE) Hausnetzbetreiber und Dienstleister könnte aber theoretisch den ihm Rahmen der Ersatzversorgung oder den aufgrund eines neuen Versorgungsvertrages gelieferten Strom weiterhin in Nutzenergie umwandeln. Insofern würde mk-power GmbH & Co.KG als Vertragspartner des Kunden weiterhin die Lieferverpflichtung für Nutzenergie erfüllen.

Frage: Sollten / müssen betroffene Kunden vielleicht doch unverzüglich eine schriftliche (außer)ordentliche Kündigung (ggf. mit welcher Begründung?) gegenüber mk-power GmbH & Co.KG (und evtl. anderen KG’s?) aussprechen ??

Der Mist ist ja, daß es zwar eine AGB für die EDL (Energiedienstleistung) gibt, aber die viel wesentlichere "Nutzenergiebeschaffung" offenbar bisher einzig auf dem Auftragsformular durch Ankreuzen des entsprechenden Tarifs fixiert wurde, ohne daß dazu irgendwo ersichtlich Näheres geregelt wird.


Vgl. CE AGB EDL §1 (Auszug):

"Der dafür notwendige Zukauf von Primär- und Sekundärenergieträgern, wie Strom, Öl, Gas, Holz oder sonstige Energieträger ist nicht an diesen Energiedienstleistungsvertrag gebunden, sondern bedarf einer gesonderten Angebotserstellung und Beauftragung."



Insoweit schadet es sicherlich nicht, in der Situation des Fragestellers vorsorglich den EDL-Vertrag und sämtliche anhängende Verträge äußerordentlich gegenüber Care Energy zu kündigen.

Als Argument könne man womöglich anführen, daß seinerzeit zumindest implizit per Auswahl des entsprechenden Tarifs auf dem Auftragsformular neben dem EDL-Vertrag eine "All-Inclusive"-Belieferung vereinbart wurde, die neben der Nutzenergielieferung eben auch die Beschaffung des dafür notwendigen Stroms (durch die mk-energy) einschließlich der Besorgung der Netznutzung (der Netze des örtlichen Verteilnetzbetriebs) beinhaltete.

Da die Besorgung der Netznutzung nun faktisch nicht mehr erbracht wird, könnte  darin wohl ein Sonderkündigungsrecht für die verbundenen Verträge begründet sein.


Eine verlässliche einzelfallbezogene Antwort wird wohl nur ein Rechtsanwalt geben können.


Sie haben insoweit allerdings sicher Recht, daß der Aspekt der Vertragsbindung nicht vernachlässigt werden sollte, als daß der mk-power gemäß EDL-Vertrag allein für die ominöse "Energiedienstleistung" ja theoretisch 1 Ct. / kWh geschuldet sind (welche sich im bisherigen Lieferszenario der CE durch die Erstattung von 1 Ct. / kWh für die Überlassung der Kundenanlagen an die mk-grid wieder ausglich).
« Letzte Änderung: 19. August 2013, 15:25:10 von SabbelMR »

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #910 am: 19. August 2013, 15:13:39 »
Die "alten" Vertragsunterlagen einschl. dem seinerzeit verwendeten Auftragsformular sind derzeit auch (noch) auf den Servern von Care Energy per Deeplink abrufbar:

http://www.care-energy-online.de/informationsmaterial/ce_informationspackage_jan-2013.pdf

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #911 am: 19. August 2013, 15:23:59 »
... Da die Besorgung der Netznutzung nun faktisch nicht mehr erbracht wird, könnte
darin wohl ein Sonderkündigungsrecht für die verbundenen Verträge begründet sein.

Eine verlässliche einzelfallbezogene Antwort wird wohl nur ein Rechtsanwalt geben können. ...

Vielleicht kann man hierzu ja auf eine Stellungnahme unseres bereits mit CE befassten Experten hoffen ?   ;)
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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #912 am: 19. August 2013, 15:26:54 »
Vielleicht kann man hierzu ja auf eine Stellungnahme unseres bereits mit CE befassten Experten hoffen ?   ;)

Würde ich ebenfalls begrüßen!



Bereits jetzt kann man aber wohl sagen, daß betroffene Kunden sicher gut daran täten, sich bestätigen zu lassen oder per entsprechender eigener (außerordentlicher) Kündigung selbst dafür zu sorgen, daß bei einem "Fall in die Ersatzversorgung" der EDL-Vertrag nicht fortläuft, da wie erwähnt ja aus dem EDL-Vertrag bereits unabhängig von der Nutzenergielieferung theoretisch Zahlungsverpflichtungen begründet sind - vgl. u.a. 4.1, 4.6, 4.7 CE AGB EDL:


4. Entgelt sowie Zahlungsweise

Care-Energy mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG, oder deren Durchführungsgehilfe/n stellen dem Kunden für die Nutzenergie ab dem Lieferbeginn folgende Preise in Rechnung:

[..]

4.1.1 Standardpaket EDL

[..] Für dieses Standardpaket EDL, beträgt der Preis 1 Cent pro kWh elektrischer Energie.


[..]


4.6. Netznutzungsentgelt / Vergütung

Für die hiermit vertraglich vereinbarte, entgeltliche Beistellung seiner Anlagen zur Erzeugung von Nutzenergie sowie seines Verbrauchsnetzes vergütet Care-Energy mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG dem Kunden 1 Cent pro kWh elektrischer Energie.


4.7. Entlohnung für Energiecontrolling, Energiekostenoptimierung und Energieeffizienzmaßnahmen.

Die Entlohnung, welche Care-Energy mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG hieraus gegenüber dem Kunden gebührt, richtet sich nach der Höhe der Effizienzsteigerung bzw. der Energiekosteneinsparung. Sie wird einvernehmlich mit 50% der durch die von mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co. KG initiierten und finanzierten Maßnahmen erreichten Kosteneinsparung festgelegt.




Praktisch müsste ja aber, wenn Care Energy sich auf ein Fortbestehen des EDL-Vertrages trotz "Fall in die Ersatzversorgung" beruft, auch der Abtritt der Kundenanlagen fortbestehen, sodaß sich die 1 Ct. (netto) / kWh "Energiedienstleistungsentgelt" und die 1 Ct. (netto) / kWh Vergütung für die Überlassung der Kundenanlagen weiterhin ausgleichen müssten.

Die Entlohnung i.H.v. 50% der Einsparungen aus Energieeffizienzmaßnahmen nach 4.7 EDL wiederum stünde CE ja offenbar nur dann zu, wenn CE diese Maßnahmen initiiert und insb. auch finanziert hätte - insoweit ein sicher für die meisten Kunden irrelevanter Passus.



Ansonsten darf auch nochmal auf 6.7 CE AGB EDL verwiesen werden:

"Mit Kündigung des Energiedienstleistungsvertrages, gelten sämtliche erteilten Vollmachten als widerrufen und sämtliche im Rahmen des Energiedienstleistungsvertrages eingegangenen Verträge als beendet, außer der Kunde wünscht ausdrücklich eine Weiterführung dieser."


Im Zweifel wäre der EDL ja auch ordentlich monatlich durch betroffene Kunden kündbar.

Insoweit ist es sicher ratsam, wenn man schon die außerordentliche Kündigung wegen eingetretener Ersatzversorgung sicherheitshalber ausspricht, die ordentliche Kündigung gleichzeitig behelfsweise auszusprechen, sofern man sich sicher und endgültig aus allen Verträgen lösen möchte.
« Letzte Änderung: 19. August 2013, 15:57:00 von SabbelMR »

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #913 am: 19. August 2013, 16:38:23 »
Insoweit ist es sicher ratsam, wenn man schon die außerordentliche Kündigung wegen eingetretener Ersatzversorgung sicherheitshalber ausspricht, die ordentliche Kündigung gleichzeitig behelfsweise auszusprechen, sofern man sich sicher und endgültig aus allen Verträgen lösen möchte.

Besser vielleicht "hilfsweise" !?   ;)
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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #914 am: 19. August 2013, 17:22:05 »
Danke - "hilfsweise" wäre passender ;).

 

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