ich find den Betrag, der als vorherige Rechnung interpretiert wird, fragwürdig bzw ein Indiz dafür, weil es mir vom Rechenaufwand unlogisch erscheint, bei einem Kunden ein Abrechungszeitraum mitten im Monat enden zu lassen, wenn der Zeitraum nicht durch Kündigung so endet. Hier hätte beispielsweise ein Zeitraum am 31.01. enden können, und der nächste beginnt am 01.02.
Ist aber so unüblich nicht.
Beispiel:
Verteilnetzbetreiber hat seine jährlichen Ablesetermine vor Ort, die nicht selten auch mitten im Monat liegen können.
Zählerstandsmeldung von VNB an EVU erfolgt automatisch, EVU entscheidet dann, ob er eine Zwischenabrechnung auf Basis des vom VNB gemeldeten Zählerstands erstellt oder einen eigenen Abrechnungsrhytmus wählt.
Manche EVU übernehmen der Einfachheit halber den VNB-Ableserhytmus für die Abrechnung. D.h. z.B. Lieferbeginn 01.08.2012, VNB liest Stromzähler als Beispiel immer Ende Februar (beispielsweise 20-28. je nach Straße) ab bzw. lässt ablesen. EVU erstellt Zwischenabrechnung zum 20.02.2013 auf Basis übermittelter VNB-Ablesung von diesem Tag, dann Folge-Jahresrechnung Ende Februar 2014 nach der nächsten VNB-Ablesung, sofern nicht zwischenzeitlich gekündigt wird.
Vorteil: Es muss nur 1x im Jahr ein Zählerstand abgelesen werden, nämlich den, den der VNB sowieso (i.d.R. jährlich) erfasst / erfassen lässt. Dieser wird dem Versorger auch automatisch übermittelt. Weitere Ablesungen und Zählerstandsmeldungen an den Versorger aufgrund eines etwaigen eigenen Abrechnungsrhytmus des EVU entfallen bei durchgängiger Belieferung.
Oder:
EVU erstellt erste Abrechnung genau nach 1 Kalenderjahr (Jahresabrechnung). Lieferbeginn war, z.B. da Neueinzug, nicht Monatserster, sondern mitten im Monat - EVU fordert den Zählerstand genau zum Ende des 1. Lieferjahres (in diesem Fall mitten im Monat) vom Kunden an und erstellt zu diesem Termin die Jahresabrechnung.
Die Rechnung ist unlogisch im Aufbau. Auf Seite 2 und evtl folgende gehört für mich die Rechnung des aktuellen abgerechneten Zeitraums. "Altlasten" in der Aufstellung auf Seite 1
Die Rechnung könnte tatsächlich noch etwas übersichtlicher aufgebaut sein, aber da habe ich schon weitaus "kryptischere" EVU-Abrechnungen gesehen.
Auf eine Rechnung, und gerade an Endverbraucher gerichtet erwarte ich den vereinbarten Brutto-Preis (durch diverse Propaganda Werbung bekannte, der von mir oben genannte) zu sehen.
Wird aber bei diversen EVUs und z.B. auch Telekommunikationsanbietern nicht anders gehandhabt. Erstmal alles netto auflisten, teils mit 4-fachen Nachkommastellen, ganz unten dann die Umsatzsteuer drauf.
Finde ich für Letztverbraucher auch verwirrend, aber es scheint legitim zu sein. Alles brutto ausweisen und am Ende schreiben "Enthaltene Umsatzsteuer x%: xx,xx€" wäre sicherlich schöner. Müsste wohl der Gesetzgeber einschreiten, wenn er hier einen Änderungsbedarf sähe.
Allerdings ob Privat oder Gewerblich -auf der Rechnung finde ich den Namen des Tarifs nicht.
6,99€ Grundpreis (brutto) mtl. müsste privat sein, gewerblich wäre 7,99€ Grundpreis (brutto).
Auch ist nicht Maßstab zur Verständlichkeit der Rechnung, ob ein Vertriebspartner die versteht.
Mir ging es nur darum, wie die Rechnung ihren Weg ins Netz bzw. konkret in die geschlossene Facebook-Gruppe gefunden hat. Sollte diese dort von einem Vertiebspartner eingestellt worden sein, der die Rechnung selbst nicht verstanden hat, fände ich das schon seltsam.