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Autor Thema: Versorger Care Energy  (Gelesen 911522 mal)

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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #780 am: 05. August 2013, 16:19:17 »
Sie können größere Bilder z.B. bei einem Dienst wie http://imgur.com/ hochladen und dann die Links hier einstellen.

Offline Maryla

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #781 am: 05. August 2013, 16:42:10 »
Mal sehen, ob das klappt: http://i.imgur.com/m3mxVFH.jpg

Offline Maryla

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #782 am: 05. August 2013, 16:44:14 »
Es klappt, bin stolz auf mich altes Mädchen  :P
Hier die zweite Seite: http://i.imgur.com/vUMgs3g.jpg

Offline PLUS

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #783 am: 05. August 2013, 17:17:33 »
In der FB-Gruppe Kehrenergie ist eine Schlussrechnung (2-seitige) veröffentlicht worden, bei dem ein Fehler zu erkennen ist: Zu dem Rechnungsbetrag (ohne näher auf Seite 2 zu blicken, ob dieser rechnerisch stimmt), wird anstatt die geleisteste Zahlungen abzuziehen, diese aufaddiert und diese Summe als "Zahlbetrag" angegeben. Dieser Betrag wird dann auch noch mal im nachfolgenden Absatz als "fällig... Bitte überweisen Sie...." genannt.

Da ich mal davon ausgehe, das gerade auch bei der hohen Kundenzahl, die CE angibt, solche Rechnungstellungen automatisierte Prozesse sind, sollten Kunden genau auf ihre Rechnungen schauen und prüfen. Wer die Rechnung nicht durchblickt (bei der 2. Seite würde mich das nicht wundern), sollte sich an die Verbraucherzentralen wenden. Oder Vereinsmitglieder an den Bund der Energieverbraucher.

Gibts nicht ein Paragrafen in der StromGVV, der festlegt, wenn die Rechnung fehlerhaft ist, das Zahlungen bis zur korrekten Rechnungsstellung nicht fällig sind?
Die jetzt hier verlinkte Schlussrechnung zeigt keinen Rechenfehler.  Als "fehlerhaft" würde ich das nicht bezeichnen.
Lediglich die Bezeichnung "Summe aller geleisteten Zahlungen" für die ausgewiesenen 104,57 € ist so nicht ganz zutreffend. Die Summe ergibt sich saldiert aus der noch offenen Rechnung vom 12.3. über 317,57 € und drei Abschlagszahlungen von je 71 €.

Offline EviSell

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #784 am: 05. August 2013, 18:13:22 »
Zitat
Gibts nicht ein Paragrafen in der StromGVV, der festlegt, wenn die Rechnung fehlerhaft ist, das Zahlungen bis zur korrekten Rechnungsstellung nicht fällig sind?

§ 17 (1) StromGVV lädt zum Lesen ein. ;)

@Didakt,
 
danke für den Hinweis :)

@Plus,

meine Berechnung hat ergeben, das der eigentliche Nachzahlungsbetrag - noch zu zahlende Betrag 96,46 € ergibt. Vorausgesetzt, dass die 4 Mahnungen berechtigt sind . Gerechnet mit einer monatlichen GB von 6,99 € und einen AP von 19,90 ct/kWh. Belieferung begann bei meiner Berechnung am 20. Februar. 
CE fordert einen Betrag von 414,12 € als fällig zu überweisen, innerhalb von 10 Tagen.
Das nenn ich fehlerhaft. und wenn man dann noch die 2. Seite sieht, ist die Rechnung schwer verständlich.

Meine Berechnung:
   289,46 € (Gesamtbetrag für Zeitraum & Verbrauch - Anteil Februar GB 8/28x6,99)
+  20,00 € (4 x 5 € Mahngebühren)
- 213,00 €  (3 Abschäge je 71,00 €)

@Maryla,

danke fürs Hochladen

@all
Beteiligen Sie sich auch am fröhlichen Kehrenergielotto - Wer ist am nächsten dran :D
« Letzte Änderung: 05. August 2013, 18:29:23 von EviSell »
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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #785 am: 05. August 2013, 18:34:18 »
@ EviSell

Sie übersehen aber die wohl noch offene Rechnung i.H.v. 317,57€ vom 12.03.2013 (siehe Seite 2), die gegen die zwischenzeitlich gezahlten Abschläge gegengerechnet wurde, sodaß sich aus den geleisteten Abschlägen nach Verrechnung der offenen Rechnung kein Guthaben, sondern eine Rest-Forderung ergab.

317,57€ Rechnungsbetrag letzte Rechnung + 96,46€ Nachzahlung aus aktueller Rechnung (Ihre Berechnung) = 414,13€ Nachzahlung


Stimmt auf einen Cent genau und dürfte soweit berechtigt sein, sofern die Rechnung mit Nachzahlung vom 12.03.2013 tatsächlich nicht ausgeglichen wurde, sondern stattdessen lediglich die regulären Abschläge überwiesen wurden.

Offline EviSell

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #786 am: 05. August 2013, 18:45:31 »
@SabbelMR,

übersehen nicht. Ich finde das bloß sehr fragwürdig. Ein Kunde soll bei einer Belieferungszeit weniger als ein Monat über 317,57 € verbraucht haben?

Übrigens hab ich kein Guthaben ausgerechnet, sondern eine Nachzahlung ;)
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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #787 am: 05. August 2013, 18:49:59 »
@Plus, meine Berechnung hat ergeben, das der eigentliche Nachzahlungsbetrag - noch zu zahlende Betrag 96,46 € ergibt. Vorausgesetzt, dass die 4 Mahnungen berechtigt sind . Gerechnet mit einer monatlichen GB von 6,99 € und einen AP von 19,90 ct/kWh. Belieferung begann bei meiner Berechnung am 20. Februar. 
CE fordert einen Betrag von 414,12 € als fällig zu überweisen, innerhalb von 10 Tagen.
Das nenn ich fehlerhaft. und wenn man dann noch die 2. Seite sieht, ist die Rechnung schwer verständlich.
Meine Berechnung:
   289,46 € (Gesamtbetrag für Zeitraum & Verbrauch - Anteil Februar GB 8/28x6,99)
+  20,00 € (4 x 5 € Mahngebühren)
- 213,00 €  (3 Abschäge je 71,00 €)
Belieferungszeit 4,3 Monate!

Dann mal brutto dargestellt:

Alte Rechnungsforderung +317,57 €
Zahlungen          -71,00 €
                 -71,00 €
                 -71,00 €
1304 kWh a' 19,9ct         +259,50 €
4,3 Monate 6,99€ mtl.Grundgeb.   +30,05 €
4 x Mahngeb. a' 5€               +20,00 €
-----------------------------------------
Forderung Care Energy            414,12 €
=========================================
« Letzte Änderung: 05. August 2013, 19:09:01 von PLUS »

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #788 am: 05. August 2013, 19:12:22 »
@SabbelMR,

übersehen nicht. Ich finde das bloß sehr fragwürdig. Ein Kunde soll bei einer Belieferungszeit weniger als ein Monat über 317,57 € verbraucht haben?

Wir wissen doch aber gar nicht, auf welchen Zeitraum sich die vorherige Rechnung bezog!


So wie ich es verstehe, wurde hier mit Rechnung vom 12.03.2013 per Stichtag 19.02. abgerechnet (für welchen Zeitraum ist wie gesagt unklar, könnte bis zu einem ganzen Jahr sein), das Ergebnis eine Nachzahlung i.H.v. 317,57€.

Da die Nachzahlung offenbar nicht erfolgte, wohl auch die Mahnkosten.

Ich nehme an, Care Energy oder Kunde hat daraufhin die Kündigung per 30.06.2013 ausgesprochen, daher Schlussabrechnung für den verbliebenen Zeitraum 20.02. - 30.06.2013 (Vertragsende) mit dem Ergebnis 96,45€ Nachzahlung für diesen Zeitraum nach Abzug der gezahlten Abschläge zzgl. alte Forderung 317,57€.
« Letzte Änderung: 05. August 2013, 19:21:26 von SabbelMR »

Offline PLUS

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #789 am: 05. August 2013, 19:19:32 »
Wir wissen doch aber gar nicht, auf welchen Zeitraum sich die vorherige Rechnung bezog!
Müssen wir doch nicht wissen, es ging ja um diese Abrechnung und die ist rechnerisch in Ordnung. Warum sollte die davor nicht in Ordnung sein?

Solange der Strom so günstig geliefert wird sollte man nicht klagen sondern nehmen und dann aber auch bezahlen. ;)

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #790 am: 05. August 2013, 19:29:20 »
Ich zweifele die Höhe der Vor-Abrechnung ja auch gar nicht an.

EvilSell allerdins schon, weil er offenbar von einem Belieferungsbeginn 20.02. ausgeht. Dies ist aber nirgendswo gesagt - lediglich der aktuelle Abrechnungszeitraum lief ab 20.02.2013. Der Kunde dürfte schon länger in Belieferung sein und wurde per 19.02. offenbar Jahres- oder Zwischenabgerechnet mit dem ersichtlichen Ergebnis.



Solange der Strom so günstig geliefert wird sollte man nicht klagen sondern nehmen und dann aber auch bezahlen. ;)

Ohne weitere Informationen, wie z.B. daß die vorherige Abrechnung per Stand 19.02. fehlerhaft war, die Nachzahlung aus der letzten Rechnung doch bezahlt, aber nicht zugeordnet wurde, Zählerstände nicht korrekt erfasst wurden..

..wofür es hier bisher keine Indizien gibt..

..sehe ich an der Rechnung von Care Energy auch keinen Fehler und die Forderung als voll berechtigt.


Ich weiß ja nicht, wer die Rechnung hochgeladen hat - Kunde oder Vertreter? Jedenfalls hat man die Rechnung offenbar nicht verstanden, obwohl sie korrekt zu sein scheint. Mindestens der Vertreter hätte die Rechnung verstehen müssen.

Es sei denn, es liegen hier weitere Umstände vor (s.o.) - solche wurden aber nicht mitgeteilt.
« Letzte Änderung: 05. August 2013, 19:33:02 von SabbelMR »

Offline Didakt

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #791 am: 05. August 2013, 19:50:37 »
@ SabbelMR

Von Ihnen:
Zitat
EvilSell allerdigns schon, weil er…

Nur nebenbei bemerkt, weil leicht erkennbar und der Höflichkeit wegen: "Er" ist eine Dame!  ;)

Offline EviSell

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #792 am: 05. August 2013, 20:28:17 »
@SabbelMR,

ich find den Betrag, der als vorherige Rechnung interpretiert wird, fragwürdig bzw ein Indiz dafür, weil es mir vom Rechenaufwand unlogisch erscheint, bei einem Kunden ein Abrechungszeitraum mitten im Monat enden zu lassen, wenn der Zeitraum nicht durch Kündigung so endet. Hier hätte beispielsweise ein Zeitraum am 31.01. enden können, und der nächste beginnt am 01.02.
Die Rechnung ist unlogisch im Aufbau. Auf Seite 2 und evtl folgende gehört für mich die Rechnung des aktuellen abgerechneten Zeitraums. "Altlasten" in der Aufstellung auf Seite 1

Auf eine Rechnung, und gerade an Endverbraucher gerichtet erwarte ich den vereinbarten Brutto-Preis (durch diverse Propaganda Werbung bekannte, der von mir oben genannte) zu sehen. Ich bin auch vom Privatkunden ausgegangen. Rechnerisch ist das wohl korrekt. Allerdings ob Privat oder Gewerblich -auf der Rechnung finde ich den Namen des Tarifs nicht. Allerdings ist auf der Seite 2 auch was unkenntlich gemacht. Ob da der Name des Tarifs steht, ist nicht ersichtlich.

Finanzbuchhalter dürften sich übrigens sehr darüber freuen, dass der Nettobetrag so viele Nachkommastellen hat.

Auch ist nicht Maßstab zur Verständlichkeit der Rechnung, ob ein Vertriebspartner die versteht.

Nähere Umstände sind da nicht gepostet, das noch als Nachtrag.

@Plus,

das es 4 Monate und Zerquetschte sind hatte ich berücksichtigt. Bei mir kommt aber für die 8 Tage im Februar an GB 1,997 ~ 2 € raus. Gesamt-GB also 29,96 €. Diese ,3 Berechnung zur Abgrenzung habe ich bisher noch nirgendwo anders gesehen. Im letzten Jahr hatte ich eine solche Abgrenzung durch Neueinzug. Und der Grundversorger hatte das auch taggenau abgerechnet. Wie man an beiden (Ihren & meinen) Werten sieht, macht die Differenz 9 ct aus. Wenn das massenweise so abgrenzt wird, ist das noch ein schöner Zusatz für CE.


« Letzte Änderung: 05. August 2013, 20:45:36 von EviSell »
„Zwei Wahrheiten können sich nie widersprechen.“ - Galileo Galilei

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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #793 am: 05. August 2013, 20:44:37 »
ich find den Betrag, der als vorherige Rechnung interpretiert wird, fragwürdig bzw ein Indiz dafür, weil es mir vom Rechenaufwand unlogisch erscheint, bei einem Kunden ein Abrechungszeitraum mitten im Monat enden zu lassen, wenn der Zeitraum nicht durch Kündigung so endet. Hier hätte beispielsweise ein Zeitraum am 31.01. enden können, und der nächste beginnt am 01.02.

Ist aber so unüblich nicht.


Beispiel:

Verteilnetzbetreiber hat seine jährlichen Ablesetermine vor Ort, die nicht selten auch mitten im Monat liegen können.

Zählerstandsmeldung von VNB an EVU erfolgt automatisch, EVU entscheidet dann, ob er eine Zwischenabrechnung auf Basis des vom VNB gemeldeten Zählerstands erstellt oder einen eigenen Abrechnungsrhytmus wählt.

Manche EVU übernehmen der Einfachheit halber den VNB-Ableserhytmus für die Abrechnung. D.h. z.B. Lieferbeginn 01.08.2012, VNB liest Stromzähler als Beispiel immer Ende Februar (beispielsweise 20-28. je nach Straße) ab bzw. lässt ablesen. EVU erstellt Zwischenabrechnung zum 20.02.2013 auf Basis übermittelter VNB-Ablesung von diesem Tag, dann Folge-Jahresrechnung Ende Februar 2014 nach der nächsten VNB-Ablesung, sofern nicht zwischenzeitlich gekündigt wird.

Vorteil: Es muss nur 1x im Jahr ein Zählerstand abgelesen werden, nämlich den, den der VNB sowieso (i.d.R. jährlich) erfasst / erfassen lässt. Dieser wird dem Versorger auch automatisch übermittelt. Weitere Ablesungen und Zählerstandsmeldungen an den Versorger aufgrund eines etwaigen eigenen Abrechnungsrhytmus des EVU entfallen bei durchgängiger Belieferung.


Oder:

EVU erstellt erste Abrechnung genau nach 1 Kalenderjahr (Jahresabrechnung). Lieferbeginn war, z.B. da Neueinzug, nicht Monatserster, sondern mitten im Monat - EVU fordert den Zählerstand genau zum Ende des 1. Lieferjahres (in diesem Fall mitten im Monat) vom Kunden an und erstellt zu diesem Termin die Jahresabrechnung.


Die Rechnung ist unlogisch im Aufbau. Auf Seite 2 und evtl folgende gehört für mich die Rechnung des aktuellen abgerechneten Zeitraums. "Altlasten" in der Aufstellung auf Seite 1

Die Rechnung könnte tatsächlich noch etwas übersichtlicher aufgebaut sein, aber da habe ich schon weitaus "kryptischere" EVU-Abrechnungen gesehen.


Auf eine Rechnung, und gerade an Endverbraucher gerichtet erwarte ich den vereinbarten Brutto-Preis (durch diverse Propaganda Werbung bekannte, der von mir oben genannte) zu sehen.

Wird aber bei diversen EVUs und z.B. auch Telekommunikationsanbietern nicht anders gehandhabt. Erstmal alles netto auflisten, teils mit 4-fachen Nachkommastellen, ganz unten dann die Umsatzsteuer drauf.

Finde ich für Letztverbraucher auch verwirrend, aber es scheint legitim zu sein. Alles brutto ausweisen und am Ende schreiben "Enthaltene Umsatzsteuer x%: xx,xx€" wäre sicherlich schöner. Müsste wohl der Gesetzgeber einschreiten, wenn er hier einen Änderungsbedarf sähe.


Allerdings ob Privat oder Gewerblich -auf der Rechnung finde ich den Namen des Tarifs nicht.

6,99€ Grundpreis (brutto) mtl. müsste privat sein, gewerblich wäre 7,99€ Grundpreis (brutto).


Auch ist nicht Maßstab zur Verständlichkeit der Rechnung, ob ein Vertriebspartner die versteht.

Mir ging es nur darum, wie die Rechnung ihren Weg ins Netz bzw. konkret in die geschlossene Facebook-Gruppe gefunden hat. Sollte diese dort von einem Vertiebspartner eingestellt worden sein, der die Rechnung selbst nicht verstanden hat, fände ich das schon seltsam.
« Letzte Änderung: 05. August 2013, 21:06:06 von SabbelMR »

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #794 am: 05. August 2013, 21:09:12 »
PS:

Mir fällt gerade auf - Care Energy hat in der Rechnung ja gar nicht - entsprechend der eigenen zweifelhaften Rechtsauslegung - den auf die EEG-Umlage entfallenden Energiepreisanteil umsatzsteuerfrei gestellt. Genau deswegen, also weil aus Sicht von Care Energy zuviel Umsatzsteuer veranschlagt wurde, wurden aber andere Versorger laut Pressemitteilung abgemahnt.

Sollte sich Care Energy jetzt selbst abmahnen :D?

..oder enthält der Preis gar keine EEG-Umlage, weil man ja auch gar nicht beabsichtigt hatte welche zu entrichten ;)?

 

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