Energiepreis-Protest > Care-Energy AG

Versorger Care Energy

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SabbelMR:

--- Zitat von: RR-E-ft am 22. August 2013, 12:58:27 ---Wenn ein Kunde selbst einen Netznutzungsvertrag abschließt, so haftet er dem Netzbetreiber persönlich, insbesondre auch  für die Zahlung der Netznutzungsentgelte und für die Zahlung der auf seine Abnahmestelle ggf. entfallenden  Mindermengen, die womöglich der Lieferant verursacht hat.
--- Ende Zitat ---

Richtig - und die Haftung aus dem Mehr-/Mindermengenausgleich ist nach wie vor ganz und gar unlustig, da der Kunde gar keinen Einfluss darauf hat, ob Care Energy Lieferfahrpläne korrekt einhält oder nicht.

Man will nicht den Teufel an die Wand fahren, aber es könnte der Fall eintreten, in dem der Kunde dem Netzbetreiber Nachzahlungen aus Mindermengen schuldet, wobei die betroffenen Energiemengen bereits per Abschlag an Care Energy gezahlt, aber seitens Care Energy nicht korrekt eingespeist wurden. Da wäre der Netzbetreiber dann wohl auch 100% im Recht.




--- Zitat von: RR-E-ft am 22. August 2013, 12:58:27 ---Der Kunde, der selbst einen Netznutzungsvertrag mit dem Netzbetreiber abschließt, hat keinen Anspruch darauf, dass der Netzbetreiber alle Korrespondenz/ Abrechnungen an einen Dritten, etwa einen Bevollmächtigten des Kunden, richtet.
--- Ende Zitat ---

Aber der Kunde, der keine EDI@Energy-Anbindung hat, kann auch nicht selbst seine Netznutzung regeln!

Schließlich schreiben die Gesetze und die Netzagentur den elektronischen Datenaustausch vor - kann der Netznutzer diesen selbst nicht leisten, muss er sich halt (was statthaft ist) eines Dienstleisters dafür bedienen.




--- Zitat von: RR-E-ft am 22. August 2013, 12:58:27 ---Schließlich kann der Kunde selbst dann, wenn er den Lieferanten mit der Abwicklung des Netznutzungsvertrages beauftragt (was einedeutig vertraglich geregelt sein sollte), nicht sicher sein, dass dieser dafür erhaltene Zahlungen tatsächlich an den Netzbetreiber weiterleitet.
--- Ende Zitat ---

Das ist aber glaube ich im aktuellen Care Energy-Tarifmodell nur ein "kann".

Eigentlich soll es wohl so gedacht sein, daß der Kunde schon direkt an den Verteilnetzbetreiber zahlt.

SabbelMR:

--- Zitat von: RR-E-ft am 22. August 2013, 13:09:26 ---
--- Zitat von: Energiesparer51 am 22. August 2013, 13:05:45 ---
--- Zitat von: SabbelMR am 22. August 2013, 12:14:32 ---@ Energiesparer51

http://www.vku.de/service-navigation/recht/mk-power-kuendigt-umstellung-der-netznutzung-auf-kunden-an-08072013.html

--- Ende Zitat ---

Das ist ja nicht mehr ganz frisch. Von daher gebe ich da nichts drauf.

--- Ende Zitat ---

Man ist dazu übergegangen, die Bestands- Kunden persönlich mit entsprechenden Musterschreiben "Anforderung Netznutzung an Kunden" direkt an die Netzbetreiber herantreten zu lassen, so dass es dabei keines Nachweises einer Bevollmächtigung bedarf.

--- Ende Zitat ---


Der Inhalt der Meldung ist freilich stellenweise überholt.

Es ging nur um die Frage von Energiesparer51 nach der Herkunft einer bestimmten Textpassage, die damit beantwortet wurde.

RR-E-ft:

--- Zitat von: SabbelMR am 22. August 2013, 13:16:28 ---Eigentlich soll es wohl so gedacht sein, daß der Kunde schon direkt an den Verteilnetzbetreiber zahlt.

--- Ende Zitat ---

Und wie zahlt der Kunde Abschläge und die  die Rechnung direkt an den Netztbetreiber, wenn er die Abschlagsanforderungen und  Rechnung gar nicht selbst direkt vom Netzbetreiber erhält, sondern diese beim Lieferanten landen?

SabbelMR:

--- Zitat von: RR-E-ft am 22. August 2013, 13:23:27 ---Und wie zahlt der Kunde Abschläge und die  die Rechnung direkt an den Netztbetreiber, wenn er die Abschlagsanforderungen und  Rechnung gar nicht selbst direkt vom Netzbetreiber erhält, sondern diese beim Lieferanten landen?
--- Ende Zitat ---

Tja - das weiß wohl nur Care Energy ;D..


Ebenso auch, wie die stundengenaue "Professional"-Abrechnung erfolgen soll, ohne die Abnahmestelle auf RLM umzustellen (da Care Energy ansonsten trotz Smart Meter nach SLP einspeisen muss..).

Oder wie im "Real"-Tarif die tagesgenaue Abgrenzung erfolgen soll ohne tagesaktuellen Zählerstand*..



*:

Auf Facebook hieß es hierzu von Care Energy: Nach SLP.

Dann darf den Kunden gegenüber aber auch nicht - wie in dem letzten Videointerview mit Kristek - mit Einspareffekten geworben werden wie "verschieben Sie große Verbräuche in das günstige Wochenende", wenn es im Endeffekt für den Kunden (im "Real"-Tarif) doch keinen Unterschied macht, an welchem Tag er wieviel verbraucht.

RR-E-ft:
Auf die Abrechnung zu tagaktuellen Preisen darf man gespannt sein, wenn die Belieferung nach Standard- Lastprofil erfolgt, sich also gerade nicht nach dem konkreten Verbrauch des Kunden richtet, so dass die Preissigenale der Tagespreise verpuffen.

Das in einem Filmchen zu erklären wäre vielleicht eine Herausforderung für einen engagierten Fernsehjournalisten.

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