Energiepreis-Protest > Care-Energy AG
Versorger Care Energy
SabbelMR:
Praktisch sollten Sie wohl schnellstmöglich den Zählerstand ablesen, die Abschlagszahlungen einstellen und Care Energy um eine Schlussabrechnung bitten, ggf. mit Fristsetzung.
Sollte sich aus der Schlussabrechnung eine (berechtigte) Nachforderung von Care Energy ergeben, stünde diese Care Energy wohl zu. Umgekehrt bei einem Guthaben.
Den Vertrag über die Lieferung von Nutzenergie dürfen Sie wohl als erledigt betrachten, da Care Energy mangels Unmöglichkeit (durch den von TEN aufgekündigten Lieferantenrahmenvertrag) ja nicht mehr liefern kann.
Notfalls Care Energy dies sicherheitshalber auch so schriftlich mitteilen.
PS:
Der Wechsel in einen neuen Vertrag kann sofort erfolgen, wenn der neue Versorger mitspielt.
Sie sind, wie bereits geschrieben, derzeit in Ersatzversorgung und nicht in Grundversorgung.
SabbelMR:
--- Zitat von: Maryla am 19. August 2013, 14:02:20 ---CE scheint gerade anderweitig beschäftigt [..]
--- Ende Zitat ---
Ja - mit der Eröffnung eines "Shops" in Berlin und der Planung und Umsetzung "weiterer 70 Standorte":
http://www.facebook.com/media/set/?set=a.699486940066927.1073741842.178103735538586&type=1
::)
..während CE gleichzeitig die Netzbetriebe reihenweise die Netznutzung "unterm Hintern wegkündigen" und sich die nächsten Urteile in Sachen EEG-Schulden gefährlich nähern..
GPKE-Xperte:
--- Zitat von: SabbelMR am 19. August 2013, 14:10:09 ---
PS:
Der Wechsel in einen neuen Vertrag kann sofort erfolgen, wenn der neue Versorger mitspielt.
Sie sind, wie bereits geschrieben, derzeit in Ersatzversorgung und nicht in Grundversorgung.
--- Ende Zitat ---
Darum unbedingt den neuen Lieferanten auf die "besondere" Situation hinweise, damit dieser ggf. schneller (als sonst) reagieren kann. Viel Erfolg Ihnen! Und schreiben Sie mal, wie alles weitere geklappt hat und welchen Lieferanten Sie gewählt haben.
khh:
--- Zitat von: Beobachter1 am 19. August 2013, 14:04:49 ---... Wie ist das nun mit meinem Care Vertrag? Werde von denen ja nicht mehr mit "Strom" beliefert? ... hat dann Care oder MK oder sonst wer von dem Haufen noch irgendwas in der Hand gegen mich??
--- Ende Zitat ---
--- Zitat von: SabbelMR am 19. August 2013, 14:10:09 ---... Den Vertrag über die Lieferung von Nutzenergie dürfen Sie wohl als erledigt betrachten, da Care Energy mangels Unmöglichkeit (durch den von TEN aufgekündigten Lieferantenrahmenvertrag) ja nicht mehr liefern kann. Notfalls Care Energy dies sicherheitshalber auch so schriftlich mitteilen. ...
--- Ende Zitat ---
Interessante Frage und eine Antwort, die man womöglich mit Fragezeichen versehen muss ?
Fakt ist, die mk-energy GmbH & Co.KG kann u.a. im Netzgebiet der TEN keinen Strom mehr liefern. Die mk-grid Gmbh & Co.KG als (nach Auslegung von CE) Hausnetzbetreiber und Dienstleister könnte aber theoretisch den ihm Rahmen der Ersatzversorgung oder den aufgrund eines neuen Versorgungsvertrages gelieferten Strom weiterhin in Nutzenergie umwandeln. Insofern würde mk-power GmbH & Co.KG als Vertragspartner des Kunden weiterhin die Lieferverpflichtung für Nutzenergie erfüllen.
Frage: Sollten / müssen betroffene Kunden vielleicht doch unverzüglich eine schriftliche (außer)ordentliche Kündigung (ggf. mit welcher Begründung?) gegenüber mk-power GmbH & Co.KG (und evtl. anderen KG’s?) aussprechen ??
SabbelMR:
--- Zitat von: khh am 19. August 2013, 14:47:28 ---Fakt ist, die mk-energy GmbH & Co.KG kann u.a. im Netzgebiet der TEN keinen Strom mehr liefern. Die mk-grid Gmbh & Co.KG als (nach Auslegung von CE) Hausnetzbetreiber und Dienstleister könnte aber theoretisch den ihm Rahmen der Ersatzversorgung oder den aufgrund eines neuen Versorgungsvertrages gelieferten Strom weiterhin in Nutzenergie umwandeln. Insofern würde mk-power GmbH & Co.KG als Vertragspartner des Kunden weiterhin die Lieferverpflichtung für Nutzenergie erfüllen.
Frage: Sollten / müssen betroffene Kunden vielleicht doch unverzüglich eine schriftliche (außer)ordentliche Kündigung (ggf. mit welcher Begründung?) gegenüber mk-power GmbH & Co.KG (und evtl. anderen KG’s?) aussprechen ??
--- Ende Zitat ---
Der Mist ist ja, daß es zwar eine AGB für die EDL (Energiedienstleistung) gibt, aber die viel wesentlichere "Nutzenergiebeschaffung" offenbar bisher einzig auf dem Auftragsformular durch Ankreuzen des entsprechenden Tarifs fixiert wurde, ohne daß dazu irgendwo ersichtlich Näheres geregelt wird.
Vgl. CE AGB EDL §1 (Auszug):
"Der dafür notwendige Zukauf von Primär- und Sekundärenergieträgern, wie Strom, Öl, Gas, Holz oder sonstige Energieträger ist nicht an diesen Energiedienstleistungsvertrag gebunden, sondern bedarf einer gesonderten Angebotserstellung und Beauftragung."
Insoweit schadet es sicherlich nicht, in der Situation des Fragestellers vorsorglich den EDL-Vertrag und sämtliche anhängende Verträge äußerordentlich gegenüber Care Energy zu kündigen.
Als Argument könne man womöglich anführen, daß seinerzeit zumindest implizit per Auswahl des entsprechenden Tarifs auf dem Auftragsformular neben dem EDL-Vertrag eine "All-Inclusive"-Belieferung vereinbart wurde, die neben der Nutzenergielieferung eben auch die Beschaffung des dafür notwendigen Stroms (durch die mk-energy) einschließlich der Besorgung der Netznutzung (der Netze des örtlichen Verteilnetzbetriebs) beinhaltete.
Da die Besorgung der Netznutzung nun faktisch nicht mehr erbracht wird, könnte darin wohl ein Sonderkündigungsrecht für die verbundenen Verträge begründet sein.
Eine verlässliche einzelfallbezogene Antwort wird wohl nur ein Rechtsanwalt geben können.
Sie haben insoweit allerdings sicher Recht, daß der Aspekt der Vertragsbindung nicht vernachlässigt werden sollte, als daß der mk-power gemäß EDL-Vertrag allein für die ominöse "Energiedienstleistung" ja theoretisch 1 Ct. / kWh geschuldet sind (welche sich im bisherigen Lieferszenario der CE durch die Erstattung von 1 Ct. / kWh für die Überlassung der Kundenanlagen an die mk-grid wieder ausglich).
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