Energiepreis-Protest > Care-Energy AG

Versorger Care Energy

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bolli:

--- Zitat von: energiegeladen am 08. März 2013, 11:05:55 ---Kein Gericht dieses Landes würde eine Klage eines Kunden zurückweisen, der auf sein festgelegtes gegenseitig vertraglich vereinbartes Kündigungsrecht pochen würde. Da hab ich zufällig ein klitze bischen Erfahrung drin. Und auch wenn ich keinerlei Anhnung von Strom habe, wie Sie meinen, dann habe ich jedenfalls Erfahrungen, was Verträge und AGB angeht. ...

--- Ende Zitat ---
Wenn Sie soviel Erfahrungen in diesen Bereichen und von Gerichten haben, dann sollte Ihnen nicht entgangen sein, dass die Zeiten bis zu gerichtlichen Entscheidungen durchaus schon mal mehr als einen Tag betragen können. Beim Kauf von Gummibärchen können Sie sich Zeitverzögerungen bis zur gerichtlichen Entscheidung locker leisten, beim Energiebezug eher nicht (nicht weil man nicht mit Strom versorgt wird (auf die EDL-Problematik gehe ich mal nicht ein) sondern weil man möglicherweise im Negativfall in die Grundversorgung eingestuft wird statt günstig sauber zu wechseln). Daher tut man gut daran, tunlichst Anbieter auszuwählen, mit denen man sich nicht vor Gericht wiedertreffen muss. Wozu CE gehört, kann ich nicht sagen und wer sparen will, kann dieses an unterschiedlichen Stellen tun. Die Bewertung, was man wie einschätzt, muss jeder für sich selbst treffen. Besser wissen tut's hinterher eh jeder.  ;)

energiegeladen:

--- Zitat ---und wer sparen will, kann dieses an unterschiedlichen Stellen tun. Die Bewertung, was man wie einschätzt, muss jeder für sich selbst treffen. Besser wissen tut's hinterher eh jeder.
--- Ende Zitat ---

Genau so sehe ichs ja auch, deshalb verstehe ich nicht, warum man hier so angegangen wird, weil man einen preisgünstigen Anbieter gewählt hat? Ist schließlich allein meine Sache und ich schreibe niemandem vor, Gleiches zu tun. Ich kann jederzeit meinen Stromanbieter selbst bestimmen, egal ob ich mit dem vorhergehenden im Clinch liege oder nicht. Wenn ich in die Grundversorgung komme, bedeutet es ja automatisch, dass der Vorversorger nix mehr zu sagen hat und aus der Grundversorgung kann ich jederzeit mit einer kleinen Frist in jede x- beliebige andere Versorgung wechseln.  Ich verstehe das ganze Brimborium hier nicht, um ganz klare gesetzliche Regelungen? Ist doch bisher immer so gewesen, wenn da was nicht koscher war, ging bei keinem das Licht aus und er hat auch jederzeit seinen Anbieter neu suchen können. Dazu habe ich auch schon Erfahrungen sammeln dürfen.

Also, macht mal die Nachbrenner aus und fahrt die Gemüter was runter, trinkt nen Hopfenblütentee und schaut, dass es ein gemütliches Wochenende wird.

Energiesparer51:
http://de.reclabox.com/beschwerde/57365-care-energy-mk-power-hamburg-statt-kundenbetreuung-mahnung

Nach der hier gegebenen Firmenantwort sind am Anfang des Monats Abschläge zu leisten und die Energie nicht, wie z.T. behauptet im Nachhinein zu bezahlen.

energiegeladen:

--- Zitat ---sind am Anfang des Monats Abschläge zu leisten und die Energie nicht, wie z.T. behauptet im Nachhinein zu bezahlen.
--- Ende Zitat ---


Das ist völlig korrekt und mich hat es auch gewundert, dass ich per 5.2. mit Strom beliefert werde, aber erst am 1.3. den ersten Abschlag zahlen soll... sicher wegen der Überschneidung im Datum, also weil der 5.2. eben nicht der erste des Monats war in dem Falle ... Aber wenn ich es so schriftlich mitgeteilt bekomme, dann werde ich sicherlich keinen Einspruch einlegen ;-)

khh:
Für eine erste Stellungnahme hab ich doch schon mal etwas Zeit abzwacken können:   ;)


--- Zitat von: energiegeladen am 08. März 2013, 11:05:55 ---Lesen Sie erst mal richtig, was konkret zu den Kündigungsfristen im AGB und EDL Care drin steht und interpretieren Sie es auch richtig. Kein Gericht dieses Landes würde eine Klage eines Kunden zurückweisen, der auf sein festgelegtes gegenseitig vertraglich vereinbartes Kündigungsrecht pochen würde. Da hab ich zufällig ein klitze bischen Erfahrung drin. Und auch wenn ich keinerlei Anhnung von Strom habe, wie Sie meinen, dann habe ich jedenfalls Erfahrungen, was Verträge und AGB angeht.
--- Ende Zitat ---

Erfahrungen mit Verträge und AGB mögen Sie haben, aber auch Ahnung? Wenn ja, dann können Sie nachstehendes sicherlich schon mal aufklären:

Bei welchem Vertrag glauben Sie denn, auf ein Kündigungsrecht pochen zu können? Meinen Sie den gemäß ‚AGB Strom’ mit mk-energy, dem Energieversorger, abgeschlossenen Strombelieferungsvertrag?

Den Vertrag müsste doch mk-power, der Energiedienstleister, gemäß IHRER ‚Vollmachtserklärung’ im ‚Auftrag’ übernommen haben, um Sie gemäß ‚AGB EDL’ überhaupt mit Nutzenergie zwecks Vertragserfüllung versorgen zu können!? Ansonsten kann doch wohl auch der (Schein)Contracting-Vertrag kaum „funktionieren“, von dem sich CE vermutlich (sehr fragliche?) Steuer-, Entgelt- oder Umlagenersparnisse verspricht?

Können SIE den Stromvertrag bei mk-energy kündigen, den mk-power an Ihrer Stelle übernommen haben müsste? Oder was meinen Sie, warum CE sich u.a. die Vollmacht – Zitat „...Kündigung und/oder Übernahme bestehender Energielieferverträge sowie Abschluss neuer Energielieferverträge“ hat geben lassen? Ist das inhaltlich eines Auftrags/einer Bestellung üblicher Standard bzw. ist das hier nur ‚pro forma’ erfolgt??  ::)

Oder meinen Sie Ihr Kündigungsrecht für den lt. Auftragsvordruck zwingend (!) mindestens abzuschließenden  ‚Care-EDL Standard’-Vertrag, - lt. ‚AGB EDL’ konkret mit mk-power? Wenn Sie DEN Vertrag kündigen und mk-power die Versorgung mit Nutzenergie einstellen muss, dann könnte es bei Ihnen sehr schnell dunkel und kalt werden sowie warm Duschen, Süppchen kochen und Wäsche waschen dürfte auch schwierig werden!  :)

Und eine (zunächst) Ersatzversorgung durch den Grundversorger sehe ich auch nicht, schließlich könnte es für den Anschluss den o.g. Stromliefervertrag noch geben (zwei Verträge für einen Anschluss geht nicht!) bzw. war der letzte womögliche Strombezieher mk-power sicher kein Haushaltskunde!? Was meinen Sie, wie lange das (ohne Strom bzw. Nutzenergie) andauern könnte, bis Sie eine solch vertrackte Situation (u.U. tatsächlich nur vor Gericht und durch Instanzen?) geklärt und geregelt haben?  -  Übrigens, gleiches dürfte sich auch bei einer "Pleite" abspielen!  ???

Hier noch gar nicht angesprochen sind die ganzen Probleme, die sich für den Endverbraucher ergeben könnten aus in der ‚AGB EDL’ zu Gunsten von mk-power festgelegten „völligen Überlassung der Nutzung der Anlagen in deren alleiniger Verantwortung“, dem durch mk-power bestimmten „zur Verfügung stellen eines technischen Kundendienstes“ und was sonst noch alles akzeptiert wurde!  :o

Fazit: Fragen über Fragen! Wer solche Verträge unterschreibt, ohne deren vorherige verbindliche Klärung, der kann wohl nur sehr „blauäugig“ oder ein Hasardeur sein!?       


Nachtrag:


--- Zitat von: energiegeladen am 08. März 2013, 11:05:55 ---Warum lehnen Sie sich eigentlich nicht einfach nur zurück und warten genüsslich auf die Pleite des Vereins Care und sagen dann "Siehste, hab ich doch gesagt!" ?
Wenn es schon mehr als 8 Monate gut gegangen ist, dann wirds woll auch noch ne Weile gut gehen und diese Zeit nutze ich einfach zum sparen von Stromgeld.
--- Ende Zitat ---

"genüsslich auf die Pleite des Vereins Care warten" wäre vllt. auch eine Möglichkeit, schließlich ist es bei einem früheren "Kind" von Martin Richard Kristek mit ähnlichen "Traumkonditionen", nämlich der EUROENERGIE AG, auch nicht viel länger als 8 Monate "gut gegangen". Googeln Sie mal 'EUROENERGIE AG", im Internet ist dazu einiges zu finden!  ;D



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