Energiepreis-Protest > Care-Energy AG

Versorger Care Energy

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SabbelMR:

--- Zitat von: Stromfraß am 29. Juli 2013, 09:56:29 ---Also, Netznutzungsentgelte haben nun wirklich nichts mit den anderen genannten Abgaben zu tun.
--- Ende Zitat ---

Nur irgendjemand muss sie abführen.

Care Energy beabsichtigt ja eine "Lösung" mit zwei Rechnungen - eine für die Energielieferung (hier dann inbegriffen laut CE: Energiebeschaffung - EEX-Preis + "Tradingfee" -, Stromsteuer, Umsatzsteuer auf Vorgenanntes, EEG-Umlage) sowie eine separate Abrechnung der Netznutzung mit dem VNB.


Wenn Care Energy die Abgaben (Konzessionsabgabe, KWKG, §19 NEV, Offshore-Haftung) nicht aufzuschlagen und abzuführen gedenkt, wird es dann wohl der Netzbetreiber tun müssen? Abgesehen davon, daß diese Abgaben z.T. auch als Aufschlag auf die Netznutzungsentgelte definiert sind.




--- Zitat von: Stromfraß am 29. Juli 2013, 09:56:29 ---Es können mit USt dann auch mal schnell 8 oder 9 Ct./kWh sein.
--- Ende Zitat ---

Insbesondere wenn sie (notwendigerweise) die jährlichen Grund-Netznutzungskosten sowie die Kosten für Messung und Abrechnung noch auf die kWh runterbrechen.

Insgesamt kommt man mit der neuen CE-Kalkulation in den meisten Netzgebieten auf Gesamtkosten für die Energie aus Strom von mind. ca. 23 Ct./kWh, wenn man neben dem reinen Netznutzungs-Arbeitspreis die o.a. Umlagen (die entrichtet werden müssen, auf welchem Weg auch immer) sowie die verbrauchsunabhängigen Netznutzungsentgelte und schlussendlich die Umsatzsteuer auf alles mit einrechnet. An Care Energy auch zukünftig zu entrichtendes Grundentgelt noch nicht eingerechnet.



Beispielrechnung für Frankfurt am Main:

Grundlage:

Preisblatt Netznutzung Strom NRM

Netznutzung (alles Netto):

Arbeitspreis SLP: 5,10 Ct. / kWh
Konzessionsabgabe NS-HT: 2,39 Ct. / kWh
Messstellenbetrieb + Messdienstleistung + Abrechnung SLP: insg. 20,92€ / Jahr

KWKG-Umlage: 0,126 Ct. / kWh
§19-Umlage: 0,329 Ct. / kWh
Offshore-Umlage: 0,250 Ct. / kWh

Macht bei 2.500 kWh / Jahr also Netznutzungskosten und Abgaben/Umlagen (außer EEG) in Höhe von:

2500 kWh* (5,10 + 2,39 + 0,126 + 0,329 + 0,25 Ct./kWh) = 204,88€
+ 20,92€ verbrauchsunabhängige Entgelte
= 225,80€

Bzw. pro kWh 9 Ct. (225,80€ / 2500 kWh) netto bzw. 10,71 Ct. brutto.



Energiepreis neues CE-Modell:

EEX Phelix Day Base: 4,00 Ct. / kWh (Annahme)
+ 1 Ct. / kWh "Tradingfee"
+ 2,05 Ct. / kWh Stromsteuer
= 7,05 Ct. netto zzgl. 1,34 Ct. Umsatzsteuer

+ 5,28 Ct. / kWh EEG-Umlage (laut CE umsatzsteuerbefreiter Anteil des Energiepreises)

= 13,67 Ct. / kWh inkl. Umsatzsteuer (außer auf EEG-Umlage)


..macht:

13,67 Ct. brutto an Care Energy (einschl. EEG)
+ 10,71 Ct. brutto für Netznutzung und Abgaben/Umlagen (außer EEG)
= 24,38 Ct. / kWh Gesamtkosten..


..zzgl. 6,99€ / mtl. Grundentgelt (für Privatkunden) an Care Energy.


Sollen alle Bestandskunden jetzt derart umgestellt werden (das schreibt CE!), dann zeige man mir das Netzgebiet mit derart niedrigen Netznutzungs- und Konzessionsabgaben, sodaß für dieses die Umstellung keine verkappte Preiserhöhung darstellen würde!



PS:

Sofern Care Energy mit seiner Ansicht zu EEG und Umsatzsteuer irrt, wird das Ganze natürlich nochmal ca. 1 Ct. / kWh teurer als oben ausgerechnet.

Stromfraß:
Aha, es geht also konkret um das neue "Abrechnungsmodell" der CE.
Damit habe ich mich noch nicht auseinandergesetzt, weil es mich nicht tangiert.

Klar ist, dass "irgendjemand" die einzelnen Strombestandteile eintreiben muss, wenn es nicht der jeweilige Versorger "aus einer Hand" macht.

Heutzutage ist ein Strompreis unter 20 Ct./kWh unseriös.
Zwischen 20 - 25 Ct. lohnt es sich u.U. sowohl für den Versorger als auch für den Kunden.
Da gibt es ein Reihe von "Modellen" wie Vorauskasse, Paketpreis, Neukundenbonus usw. Wenn man sich da ein wenig auskennt, kann man ganz gut "Kasse" machen. Ich praktiziere das schon 10 Jahre, habe von Superpreis bis Konkurs schon einiges durch, aber immer einen guten Schnitt gemacht.

Was nun konkret CE anbelangt: wenn es sich wirklich bei 23 Ct./kWh einpegelt, kann man das durchaus versuchen.
Ich selbst würde es nicht machen, da ist der Ruf inzwischen ruiniert und was noch kommt, weiß man nicht.

SabbelMR:

--- Zitat von: Stromfraß am 29. Juli 2013, 10:31:11 ---Was nun konkret CE anbelangt: wenn es sich wirklich bei 23 Ct./kWh einpegelt, kann man das durchaus versuchen.
Ich selbst würde es nicht machen, da ist der Ruf inzwischen ruiniert und was noch kommt, weiß man nicht.
--- Ende Zitat ---

Bei den Gesamtkosten, die sich nach dem neuen Preismodell abzeichnen, gibt es genügend "unumstrittenere" Versorger mit ähnlichen bzw. günstigeren Preisen.


Ich werfe hier Care Energy aber insoweit Intransparenz vor, als dass beispielsweise auf Facebook immer wieder beteuert wird, die Netznutzungsentgelte lägen bei 5-6 Cent / kWh. Auf den reinen Netznutzungs-Arbeitspreis (netto) mag dies zutreffen.

Tatsächlich belaufen sich aber die Mehrkosten, die zu dem an Care Energy zu entrichtenden Energiepreis, welcher nur Energiebeschaffung, Stromsteuer, EEG-Umlage sowie Umsatzsteuer (mit Ausnahme auf die EEG-Umlage) beinhalten soll, hinzukommen können, schnell auf mehr als 10 Ct. / kWh brutto, wenn die verbrauchsunabhängigen Netznutzungsentgelte (für Messung und Abrechnung), Konzessionsabgabe sowie alle anderen Abgaben / Umlagen (außer EEG) einbezogen werden - und natürlich die Umsatzsteuer auf alles.


Der Durchschnittskunde wird gar nicht durchblicken können, worauf er sich hier einlässt.

khh:

--- Zitat von: SabbelMR am 29. Juli 2013, 10:06:55 ---... Sollen alle Bestandskunden jetzt derart umgestellt werden (das schreibt CE!), ...
--- Ende Zitat ---

Sollen die Verträge aller Bestandskunden ohne deren ausdrückliches Einverständnis "umgestellt" werden?

Aufgrund welcher Rechts-/Vertragsgrundlage meint CE denn, zu einer solch einseitigen "Umstellung" berechtigt zu sein?

Stromfraß:
Ich bin einfach zu "faul", um die derzeit gültigen AGB daraufhin zu durchforsten, aber mir ist einfach nicht vorstellbar, dass so eine grundsätzliche Neugestaltung des Vertragsverhältnisses ohne die Zustimmung beider Vertragspartner (und hinzu kommt ja noch der ÜNB) rechtswirksam zustande kommen kann.
Das sagt schon der "gesunde Menschenverstand".
Allerdings kennen wir wohl alle genügend Beispiele, wo der nicht besonders gefordert ist ...

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