Energiepreis-Protest > Care-Energy AG
Versorger Care Energy
Agnitio:
Kann man das mal einem Nicht-Juristen erklären, wieso es dabei nur um die Zahlungen bis Dezember geht? Grund der Klage ist doch, die generelle Pflicht zur Zahlung der EEG Umlage an die ÜNBs, richtig?!
Gibt es jetzt für jedes Quartal eine neue Verhandlung?
Und wieso ist momentan nur Amprion betroffen, obwohl die anderen beiden ÜNBs ehemals auch geklagt hatten?
Was macht die EnBW jetzt nach dem Urteil?
Was passiert, wenn Care jetzt diese Sicherheitsleistung(wie angekündigt) nicht hinterlegt?
Wie lange dauert schätzungsweise eine abschließende Entscheidung vom Bundesgerichtshof?
Ist das Urteil dann abschließend oder kann MK danach noch vor den europäischen Gerichtshof ziehen?
So viele Fragen..
SabbelMR:
--- Zitat von: Agnitio am 26. Juli 2013, 10:11:14 ---Kann man das mal einem Nicht-Juristen erklären, wieso es dabei nur um die Zahlungen bis Dezember geht?
--- Ende Zitat ---
Vermutlich war das der Zeitraum ab Einstellung der Zahlungen seitens Care Energy bis zur Klageerhebung durch Amprion.
--- Zitat von: Agnitio am 26. Juli 2013, 10:11:14 ---Grund der Klage ist doch, die generelle Pflicht zur Zahlung der EEG Umlage an die ÜNBs, richtig?!
--- Ende Zitat ---
Es gibt (seltenere) Feststellungs- (ich möchte grundsätzlich festgestellt haben, daß ein Vertragsverhältnis besteht oder eben nicht - ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft..) und (am häufigsten) Leistungsklagen (ich möchte, daß ein anderer etwas - z.B. eine Zahlung - an mich leistet aufgrund .. und aus dem Urteil ggf. vollstrecken können).
Hier handelte es sich um eine Leistungsklage, wobei die Entscheidung natürlich auch eine "Feststellung" beinhaltet - nämlich daß der Anspruch rechtens war und deswegen das Eingeklagte geleistet werden muss.
--- Zitat von: Agnitio am 26. Juli 2013, 10:11:14 ---Gibt es jetzt für jedes Quartal eine neue Verhandlung?
--- Ende Zitat ---
Wenn Care Energy weiterhin nicht zahlt - vermutlich so in der Art.
Ob der Kläger vollstreckbare Titel auch für die Zukunft erlangen könnte, da müssten Sie wirklich einen Juristen fragen. Erstmal dürften Sie davon ausgehen, daß die Amprion vertretenden Juristen ihr Handwerk verstehen und alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben.
--- Zitat von: Agnitio am 26. Juli 2013, 10:11:14 ---Und wieso ist momentan nur Amprion betroffen, obwohl die anderen beiden ÜNBs ehemals auch geklagt hatten?
--- Ende Zitat ---
Weil in diesem Verfahren offenbar nur Amprion Kläger war.
Die Klagen zweier weiterer ÜNB laufen wohl parallel, zuständigkeitshalber vor demselben Gericht - die Urteile dürften dann vermutlich mit gleichem Tenor ausfallen, da die Sachverhalte ja so gut wie identisch sind. Am 31.07. wäre wohl eine weitere Urteilsverkündung geplant gewesen, die jetzt verschoben wurde (vgl. ZfK-Artikel).
Die drei Kläger hätten theoretisch eine Streitgenossenschaft bilden können (umgangssprachlich "Sammelklage"), hatten sie wohl aber offenbar nicht (hat eben auch Nachteile).
Der vierte deutsche ÜNB, TransnetBW, hat bisher wohl noch nicht Klage erhoben - kann er aber natürlich jederzeit.
Gegenüber TrasnetBW hatte Care Energy ja offenbar die EEG-Zahlungen - im Gegensatz zu den anderen drei ÜNB - nie ganz eingestellt, sondern "freiwillig" aus der Luft gegriffene 2,0 Ct. / kWh Umlage (weiter) gezahlt. Laut Presseberichten ist TransnetBW damit ja aber wohl keinesfalls zufrieden; möglich, daß nach der Entscheidung des LG Hamburg in Sachen Amprion / Care Energy auch eine baldige Klage von TransnetBW über die ausstehenden Differenzen (gegenüber entweder der regulären oder der nach Grünstromprivileg ermäßigten EEG-Umlage) erfolgen wird.
--- Zitat von: Agnitio am 26. Juli 2013, 10:11:14 ---Was macht die EnBW jetzt nach dem Urteil?
--- Ende Zitat ---
Wie kommen Sie jetzt auf die EnBW?
--- Zitat von: Agnitio am 26. Juli 2013, 10:11:14 ---Was passiert, wenn Care jetzt diese Sicherheitsleistung(wie angekündigt) nicht hinterlegt?
--- Ende Zitat ---
Die Sicherheitsleistung muss der Kläger, also Amprion, hinterlegen, um vorläufig vollstrecken zu können, da das Urteil ja noch nicht rechtskräftig ist, sofern Care Energy wie angekündigt Berufung einlegt (aber eben dennoch gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar).
Care Energy hat nun an Amprion aus dem Urteil zu leisten. Ansonsten könnte Amprion - nach Hinterlegen der im Urteil bestimmten Sicherheitsleistung - mit der Vollstreckung des Urteils direkt den Gerichtsvollzieher beauftragen (mit den möglichen Konsequenzen Geschäftskontenpfändung uvm.). Amprion wird sicher die Sicherheitsleistung bei Gericht hinterlegen und die Vollstreckung wenn nötig betreiben (entfällt, wenn Care Energy vorher leistet) - wurde ja bereits so angekündigt (Handelsblatt).
--- Zitat von: Agnitio am 26. Juli 2013, 10:11:14 ---Wie lange dauert schätzungsweise eine abschließende Entscheidung vom Bundesgerichtshof?
--- Ende Zitat ---
Berufungsinstanz gegen das Urteil des Landgerichts dürfte zunächst das zuständige Oberlandesgericht sein (Amtsgericht -entfiel hier wegen Streitwert- -> Landgericht -> Oberlandesgericht -> ggf. BGH).
Erst dann könnte es zum Bundesgerichtshof gehen.
Sowas dauert alles - sehr lange.
--- Zitat von: Agnitio am 26. Juli 2013, 10:11:14 ---Ist das Urteil dann abschließend oder kann MK danach noch vor den europäischen Gerichtshof ziehen?
--- Ende Zitat ---
Care Energy könnte möglicherweise auch Europäische Gerichtshöfe mit den Fällen in Hinblick auf potentielle Unionsrechtswidrigkeit beschäftigen.
Wäre aber sehr unwahrscheinlich und etwas weit hergeholt. BGH / BVerfG bedeutet in der Regel "finito".
Agnitio:
Vielen Dank für die Antworten.
Ich meinte natürlich die TransnetBW, huch.
Eins geht mir noch nicht ganz in den Kopf. Dazu ein kurzes(völlig fiktives!) Szenario.
Care umgeht eigenwillig(nach eigener Rechtsauffassung) eine Pflicht, die jedem "normalen" Stromvertrieb obliegt. Es wachsen Zahlungen im 2stelligen Millionenbereich an. Nach Klagen vor diversen Landesgerichten, dem Bundesgerichtshof oder auch dem europäischen Gerichtshof wird Care zur Zahlung der Umlage verurteilt. Da Care diese Gelder nicht hat, da es diese nie von den Kunden eingefordert hat, ist Care mit Vollstreckung des abschließenden Urteils insolvent. VNBs, ÜNBs und Kunden sind Gläubiger im größten Insolvenzverfahren seit Flexstrom. Alle bleiben auf ihren Geldern sitzen.
Ein findiger Mann im Jahr 2014, nennen wir ihn Kartin Mristek gründet einen Stromvertrieb. Sein Geschäftsmodell ist es, auf aggressive Weise Kunden mit einem Super-Preis, günstiger als alle anderen, anzuwerben. Er gründet mehrere GmbHs mit einem Stammkapital von 25.000€. Seine Geschäftsidee ist es seine Kunden mit Grünstrom zu versorgen, die ihn nach eigener Auffassung von der Zahlung der EEG Umlage befreit, außerdem verteilt er kostenlose Miniwindräder an seine Kunden......
Frage: Wer hält ihn auf?
SabbelMR:
Genau dafür gibt es ja das Mittel der vorläufigen Vollstreckbarkeit, das die Kläger - hier zunächst Amprion - in der Regel auch ausschöpfen werden.
Es ist also vollkommen wurscht, in wieviele Instanzen Kristek noch ziehen will - das gestrige Urteil des LG Hamburg ist für Amprion auch ohne Rechtskraft (wegen möglicherweise eingelegter Berufung) vorläufig vollstreckbar, gegen Hinterlegung der im Urteil bestimmten Sicherheit bei Gericht (ein Klacks für einen Konzern wie Amprion).
Die Kläger müssen also nicht auf die "abschließenden" Urteile warten.
Entweder Care Energy kann jetzt an Amprion aus dem ergangenen Urteil leisten (sowie aus den möglicherweise bald nahenden weiteren Urteile, die ebenfalls vorläufig vollstreckbar sein werden) oder nicht.
Könnte Care Energy - nur mal als reines Gedankenspiel - nicht leisten, hätte dies die üblichen Konsequenzen, die im Geschäftsleben "auftreten", wenn man (insbesondere gerichtlich titulierte) Forderungen nicht mehr begleichen kann.
SabbelMR:
Eins ist natürlich klar:
Jeder Cent der auf dem EEG-Umlagenkonto wegen gleichwelcher "Ausfälle" fehlt, zahlen alle (nicht priviligierten) deutschen Stromkunden mit der EEG-Umlage(nerhöhung) des nächsten Jahres..
Und wegen Ihres Gedankenspieles:
Das Diskriminierungsverbot im regulierten Energiemarkt fordert von Verteilnetzbetreibern zunächst, jeden Energieversorger "ans Netz zu lassen".
Allerdings haben VNB's und Vorlieferanten auch Rechte, z.B. bei zweifelhafter Bonität Abschläge per Vorkasse zu verlangen oder Rahmenverträge aus berechtigtem Grund aufzukündigen (womit der Energieversorger wieder "weg vom Netz" wäre).
Genauso kann die Bundesnetzagentur, wenn gewisse Voraussetzungen gegeben sind, auch einem Energieversorger die Tätigkeit untersagen. Wäre im Fall Flexstrom (oder war es Teldafax?) ja z.B. seinerzeit auch fast soweit gekommen, hätten die nicht selbst vorher Insolvenz angemeldet.
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