Energiepreis-Protest > Care-Energy AG

Versorger Care Energy

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SabbelMR:
Im Großen und Ganzen mag also die angestrebte Abrechnungsumstellung den Nebeneffekt eines verdeckten Eingeständnisses haben, daß Care Energy eben doch "nur" Stromlieferant ist. Denn ansonsten würde wohl seitens des Endkunden gar keine direkte Nutzung der Netze des Verteilnetzbetreibers erfolgen können.

Damit wäre das erdachte "EEG-Einsparungsmodell", das von Kristek ja stets dementiert wurde, aber faktisch in laufenden Gerichtsprozessen offenbar seitens Care Energy "eingefordert" wird, gedanklich wohl hinfällig.

SabbelMR:
Ich hoffe im Übrigen sehnlichst auf die baldige Auflösung, wonach es sich bei der Figur Martin Kristek um ein Langzeit-Undercover-Satireprojekt des Magazins Titanic zur Energiewirtschaft handele.

RR-E-ft:
Wie die ZfK berichtet, sollen erste Abmahnungen durch Care Energy wegen der Mehrwertsteuer auf EEG- Umlage erfolgt sein:

http://www.zfk.de/unternehmen/energiemarkt/artikel/care-mahnt-wegen-brutto-eeg-umlage-ab.html

Tatsächlich wird die Mehrwerteuer von den Stromlieferanten auf den Gesamtstrompreis ausgewiesen, weil es sich bei der Belieferung mit Strom für den Stromlieferanten um eine steuerbare Leistung handelt, hinsichtlich derer er umsatzsteuerpflichtig ist.

Einschätzung der Kollegen Höch & Partner:

http://www.hoech-partner.de/blog/tag/care-energy/

Siehe auch:

http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18360.msg101829.html#msg101829

SabbelMR:
Da stellt sich doch die Frage, wie Care Energy das eigentlich auf den eigenen Nutzenergie-Rechnungen handhabt (bzw. warum diese offenbar verwirrte Argumentation überhaupt ins Feld geführt wurde).

Zumindest an TransnetBW will Care Energy ja laut eigenen Angaben durchgängig eine "freiwillige" EEG-Umlage i.H.v. 2,0 Ct. / kWh abgeführt haben. Bei den anderen 3 ÜNBs, an die die Zahlungen wohl seit längerem komplett eingestellt worden, droht die Verurteilung zur Nachzahlung - potentiell auch bei TransnetBW, sollten die jemals Klage auf die Differenz erheben.


Sieht sich Care Energy selbst dann auch von der Entrichtung der Umsatzsteuer auf diesen Preisbestandteil des Nutzenergiepreises befreit?

Das zuständige Finanzamt dürfte sich freuen ;).

Energiesparer51:
www.eon-netz.com/pages/ehn_de/.../Netzanschluss/.../NN_Vertrag.pdf‎


vhttp://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&ved=0CDUQFjAB&url=http%3A%2F%2Fwww.eon-netz.com%2Fpages%2Fehn_de%2FVeroeffentlichungen%2FNetzanschluss%2FMustervertraege%2Fpdf_mustervertraege%2FNN_Vertrag.pdf&ei=fnHgUZucDMyRswa7hYDQCw&usg=AFQjCNGh7Pg34EDFijkJgTDLRhnxKTNIlA&bvm=bv.48705608,d.Yms

ein Beispiel für einen Netznutzungsvertrag


--- Zitat ---Rechnungslegung
(19) ENE stellt dem Netznutzer jeweils nach Ablauf eines Monats Abschläge in Rechnung.
Nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes erfolgt eine Endabrechnung durch ENE.
(20) Rechnungen sind zu dem in der Rechnung angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch
zwei Wochen nach Rechnungszugang fällig. Die Rechnungen sind gebührenfrei und ohne
Abzug zu zahlen. Bei verspäteter Zahlung ist ENE berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher
Höhe zu berechnen.
(21) Einwände gegen die Richtigkeit einer Rechnung berechtigen nur dann zum Zahlungsaufschub
oder zur Zahlungsverweigerung, soweit offensichtliche Fehler vorliegen.
(22) Gegen Ansprüche der ENE kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenansprüchen aufgerechnet werden.
--- Ende Zitat ---

Also ganz normale Rechnungslegung.

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