Energiepreis-Protest > Care-Energy AG
Versorger Care Energy
SabbelMR:
Bitte keine ganzen Texte mehr von Facebook übernehmen - hatten wir auf der letzten Seite gerade erst das Thema :).
bb:
--- Zitat von: SabbelMR am 07. Juli 2013, 18:08:40 ---
--- Zitat von: http://www.facebook.com/CareEnergy ---Care-Energy beantragte und das Landgericht Memmingen erlässt einstweilige Verfügung gegen Stadtwerke Bad Wörishofen wegen unlauteren Methoden.
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
Das ist Az. 31 O 543/13 vom 25.04.2013, also nicht mehr so ganz taufrisch. Es ging wohl um Äußerungen hinsichtlich der Kundenbetreuung und Preisgestaltung von Care. Widerspruch durch die Stadtwerke wurde eingelegt und die mündl. Verhandlung findet Anfang September statt.
EviSell:
Neu Fundstücke zu CE
Care Energy plant ungewöhnliche Neuerungen für Stromkunden
http://www.welt.de/newsticker/news2/article117903038/Care-Energy-plant-ungewoehnliche-Neuerungen-fuer-Stromkunden.html
Care Energy: Stürzt der Ökostrom-Discounter Kunden ins Vertragschaos?
http://green.wiwo.de/care-energy-riskiert-der-okostrom-discounter-ein-vertragschaos/
Care Energy: Ungewöhnliche Neuerungen für Stromkunden
http://www.dtoday.de/startseite/wirtschaft_artikel,-Care-Energy-Ungewoehnliche-Neuerungen-fuer-Stromkunden-_arid,266938.html
Auch das Handelsblatt berichtet wieder über CE : "Chaostage bei Care Energy".
http://www.handelsblatt.com/technologie/das-technologie-update/energie/stromanbieter-im-zwielicht-chaos-tage-bei-care-energy/8477128.html
Die CE-kritische Gruppe auf FB musste sich umbenennen und heißt jetzt "Kehrenergie". Bis auf weiteres leider nicht mehr offen einlesbar. Neueintritte gehen nur über eine Einladung via Mail
Das noch ergänzt:
mk-Gruppe weiter aktiv in Sachen EEG
http://www.hoech-partner.de/blog/2013/07/09/mk-gruppe-weiter-aktiv-in-sachen-eeg/
RR-E-ft:
Zum HB- Artikel: http://www.handelsblatt.com/technologie/das-technologie-update/energie/stromanbieter-im-zwielicht-vorwurf-vorspiegelung-falscher-tatsachen/8477128-3.html
Werden tatsächlich zwischen allen Kunden und den Netzbetreibern entgeltpflichtige Netznutzungsverträge abgeschlossen, vermöge derer die Kunden Schuldner in Bezug auf die Netznutzungsentgelte werden, ändert sich an der neuen Schuld der Kunden gegenüber den Netzbetreibern auch dann nichts, wenn MK Sorglos Dein Zahlungsweiterleiter GmbH & Co.KG diese neu begründete Schuld der Kunden gegenüber den Netzbetreibern im Auftrag der Kunden begleicht. Durch entsprechende neue Vertragsgestaltungen wird der Lieferant von der Verpflichtung frei, selbst Netznutzentgelte an die Netzbetreiber zu zahlen, ist dann selbst nicht mehr Schuldner der Netznutzungsentgelte, sondern schuldet allenfalls noch den Kunden die Weiterleitung deren Zahlungen auf die Netznutzungsentgelte an die Netzbetreiber.
Was womöglich nicht bedacht wurde:
Rechnen jedoch die Netzbetreiber die Netznutzungsentgelte direkt mit den Kunden ab, erhält der Lieferant keinerlei Abrechnungen der Netzbetreiber mehr, hat folglich auch keine Grundlage mehr für die eigene Abrechnung der Energielieferungen gegenüber den Kunden. Schließlich ist der Lieferant auch nicht Messtellenbetreiber.... Folglich müsste der Lieferant wohl die Daten der Messeinrichtungen gesondert erheben. Die Ablesungen sind jedoch mit Kostenaufwand verbunden. Schließlich können die Verbrauchsermittlungen nicht mehr automatisch bzw. EDV- gestützt aus den Abrechnungen der Netzbetreiber in die Abrechnungen des Lieferanten gegenüber den Kunden übernommen werden.
Wegen der Unwägbarkeiten und des Riesenaufwandes, den der Lieferant ggf. betreiben muss, um dabei überhaupt noch seine eigenen Leistungen gegenüber den Kunden abrechnen zu können, ist man fast geneigt zu sagen, dass dieses Geschäftsmodell wohl auch nicht aufgehen kann.
khh:
Und was ist, wenn "MK Sorglos Dein Zahlungsweiterleiter GmbH & Co.KG" die ggf. neu begründete Schuld der Kunden gegenüber den VNB im Auftrag der Kunden begleichen soll, diese Beträge vom Kunden auch kassiert, aber nicht an die VNB weiterleitet ?
Besteht für die Kunden insofern das Risiko einer 'Doppel-Inanspruchnahme', insbesondere im Fall einer Insolvenz von "MK Sorglos“ ?
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