Energiepreis-Protest > Care-Energy AG

Versorger Care Energy

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RR-E-ft:
Die Netzentgelte unterscheiden sich in den verschiedenen Netzgebieten erheblich voneinander, schon die Höhe der Konzessionsabgaben, die in den Netzentgelten enthalten ist, unterscheidet sich teils deutlich.

Dies macht die Preiskalkulation für bundesweit tätige Anbieter schwierig, wenn sie überall den gleichen Preis anbieten.
In Gebieten mit hohen Netzentgelten sind ist die Vertriebsmarge geringer als in Netzgebieten mit geringen Netzentgelten.
Schließlich entwickeln sich die Netzenetgelte auch nicht in allen Netzgebieten einheitlich.

Dieses Geschäftsmodell einheitlicher all-inclusive- Strompreise in verschiedenen Netzgebieten mit unterschiedlichen Netznutzungsentgelten kann deshalb womöglich nicht aufgehen.

Schneidet man die Leistung Netznutzung aus der Leistung Strombelieferung raus, so generiert das neue Produkt "reine Stromlieferung" wohl überall die gleiche Vertriebsmarge, ist deshalb für den Lieferanten weit besser kalkulierbar.

Ein Kunde, der mit seinem Stromlieferanten eine gängige All-inclusive- Belieferung vereinbart hat, ist regelmäßig nicht damit einverstanden, dass der Lieferant zukünftig nur noch den Strom liefert, die Netznutzung vom Kunden zukünftig eigenständig mit dem Netzbetreiber vertraglich und abrechnungstechnisch abgewickelt werden soll.

Auch dem Stromlieferanten etwaig erteilte Vollmachten deuten nicht auf ein solches Einverständnis hin, insbesondere wenn ein all-inclusive- Preis vereinbart wurde, der die Kosten der Netznutzung mit umfasst. Der Kunde, der dies wollte, hätte schon keinen all-inclusive Preis vereinbart oder zumindest nur einen Preis, in welchem die Leistung Strombelieferung und die Leistung Netznutzung gesondert ausgewiesen wurden.

Schneidet man aus einem bisher einheitlichen all-inclusive- Strompreis überall die unterscheidlich hohen Netznutzungsentgelte heraus, bleiben deshalb überall unterschiedlich hohe Strompreise einer reinen Strombelieferung übrig.

Der Stromlieferant, der laufende Vertragsverhältnisse entspechend umstellen wollte, könnte dann nicht mehr einen einheitlichen Preis benennen, zu dem dann die reine Strombelieferung für alle Kunden fortgesetzt werden sollte. Schließlich darf der Lieferant durch eine solche Umstellung grundsätzlich jedenfalls nicht seine Vertriebsmarge im konkreten Liefer- und Vertragsverhältnis erhöhen.   

Es ist wohl nicht anzunehmen, dass bei einer Umstellung den Kunden alles so transparent dargelegt wird, dass eine Erhöhung der Vertriebsmarge im konkreten Vertragsverhältnis ausgeschlossen ist. 
 

DieAdmin:
@SabbelMR,

es ist unnötig, komplette Pinnwandeinträge von der FB-Seite hier ins Forum zu kopieren. Man kann, wenn man aus einen Eintrag zitiert, direkt zu dem FB-Eintrag verlinken. (Das Direktlink sollte man bekommen, wenn man auf den Zeitstempel eines Beitrags klickt.)

Inwieweit usergenerierter Content (Kommentare) kopiert werden darf, ist sicherlich eine strittige Frage, (die gern an anderer Stelle hier im Forum diskutiert werden kann), aber zumindest sollte man den Username anonymisieren.

SabbelMR:
@ Evitel2004

Danke für die Hinweise - wird in Zukunft beachtet (und die bereits geposteten Zitate nachträglich gekürzt)! Kenne mich mit Facebook nicht gut aus, die Möglichkeit der Direktverlinkung von einzelnen Beiträgen war mir nicht bekannt.

SabbelMR:

--- Zitat von: RR-E-ft am 08. Juli 2013, 12:05:25 ---Es ist wohl nicht anzunehmen, dass bei einer Umstellung den Kunden alles so transparent dargelegt wird, dass eine Erhöhung der Vertriebsmarge im konkreten Vertragsverhältnis ausgeschlossen ist.
--- Ende Zitat ---

Der Bestandskunde wird wohl mindestens erwarten, daß sein zukünftiger kWh-Preis bei Care Energy (für die Nutzenergielieferung exklusive Netznutzungsentgelt) + die an den Verteilnetzbetreiber verbrauchsabhängig zu zahlenden Netznutzungsentgelte einschl. Konzessionsangabe etc. pro kWh im individuellen Fall den bisherigen "all inclusive"-Preis von 19,90 Ct./kWh nicht überschreitet. So hat es Care Energy ja auch sinngemäß auf Facebook zugesagt - wird ja eine lustige Rechnerei werden..

Weiterhin sind da ja noch die pro Jahr bzw. Ereignis vom VNB (also im Wesentlichen verbrauchsunabhängig) berechneten Entgelte für Zählernutzung sowie Messung / Abrechnung, weswegen Care Energy wohl ferner das mutmaßlich auch in Zukunft geforderte monatliche Grundentgelt für jeden Bestandskunden individuell (bzw. jedenfalls für alle Kunden eines Netzgebiets) so anpassen müsste, daß dieses zusammen mit den zusätzlich monatlich im Mittel an den VNB zu zahlenden verbrauchsunabhängigen Nutzungsentgelten das bisherige "all inclusive"-Grundentgelt von 6,99€ / Monat nicht überschreitet. Eine noch lustigere Rechnerei!


Fraglich bleibt, wieviele Bestandskunden sich die Umstellung überhaupt gefallen lassen - da die ordentliche Kündigungsfrist bei Care Energy kurz ist, stellt sich hier praktisch gar nicht die Frage nach Sonderkündigungsrechten; im Zweifel ist man auch so schnell aus dem Vertrag "raus".

Ferner werden möglicherweise diverse Verteilnetzbetreiber die von den Bestandskunden gegenüber Care Energy erteilten Vollmachten nicht für den Abschluss eigenständiger Netznutzungsverträge oder auch nur das Angebot dieser gelten lassen.


Da muss man sich doch fragen, wozu der ganze Aufwand, die gestiftete Verwirrung und das Risiko, Bestandskunden zu verlieren? Hier mag jeder selbst zuende denken :).

SabbelMR:
PS:

Nachtrag von CE auf Facebook (auszugsweise):



--- Zitat von: http://www.facebook.com/CareEnergy/posts/676725932343028?comment_id=7713952&reply_comment_id=7717316&total_comments=4 ---[User] [..] Also bekommt jetzt der Kunde künftig zwei Rechnungen? Eine vom Netzbetreiber und eine von Care Energy?

Care Energy Nicht unbedingt, wir können dies auch gemeinsam abrechnen - ganz wie der Kunde dies wünscht - [..]
--- Ende Zitat ---


Ich weiß, daß dieses Modell in Österreich, wo wohl tatsächlich technisch stets separate Verträge über Stromlieferung einerseits und Netznutzung andererseits durch den Endkunden geschlossen werden, gängig ist ("Verrechnungsmodell").

Die deutschen Verteilnetzbetreiber allerdings werden sich sicherlich aus administrativer Sicht "freuen". Erst die (hierzulande für Privatkunden unübliche, aber laut Netzagentur wohl legitime - s.o. -) Forderung nach Umstellung auf "Netznutzungsvertrag mit Endkunde", gleichzeitig aber doch weiterhin auf Wunsch Netznutzungs-Rechnungsstellung an Care Energy?

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