Energiepreis-Protest > Care-Energy AG
Versorger Care Energy
Energiesparer51:
Eine Umstellung der Netzunutzung auf den "Letztverbraucher" erfordet ja zumindest erstmal festzustellen, wer Letztverbraucher ist. Ob das der Nutzer der "Nutzenergie" oder eine Firma aus Kristeks Firmengeflecht sein soll, hätte unterschiedliche Konsequenzen. Wäre es die Nutzer der "Nutzenergie" wäre das eine einseitige Vertagsänderung. Der Zahl nach sollen sie es wohl sein.
Grundsätzlich kann schon der Letztverbraucher eigene Netznutzungsverträge abschließen und erhält dafür separate Abrechnungen ohne dafür "INVOIC" zu benötigen. In der Praxis kenne ich es nur für leistungsgemessene Abnahmestellen. Die EEG-Umlage müsste dennoch der Stromhändler und nicht der Netzbetreiber erheben und abführen
SabbelMR:
Man mag das Gefühl haben, Care Energy versuche mit allen Mitteln zu bekräftigen, daß eben der Nutzenergie-Kunde die Letzverbrauchereigenschaft innehabe und nicht die mk-grid, die die rein gedankliche Wandlung des durch die mk-energy an die mk-grid gelieferten Stroms in Nutzenergie vornimmt, welche über die mk-power dann an den Kunden weiterverkauft wird.
Immerhin rückt das Urteil des LG Hamburg über die nicht geleisteten EEG-Zahlungen immer näher (Urteilsverkündung wird nach derzeitigem Stand für den 25. (?) Juli erwartet).
Wie hier im Forum bereits von fachanwaltlicher Seite dargelegt, müsste nämlich der mk-grid nach derzeitiger Rechtsprechung des OLG Frankfurt wohl recht sicher Letztverbrauchereigenschaft im Sinne des EEG attestiert werden, wenn sie den gelieferten Strom (auch nur "virtuell") verbraucht, um daraus ein neues Produkt (Nutzenergie) zu erzeugen.
Da die mk-energy im Firmengeflecht wohl nur die mk-grid als Stromkunden hat, und wohl nur zur Zahlung der EEG-Umlage verpflichtet ist, sodenn sie Letztverbraucher mit Strom beliefert, ist die Frage, wer in dem Konstrukt Letztverbraucher im Sinne des EEG ist, nicht unerheblich.
Allerdings sagt die einschlägige OLG-Rechtssprechung wohl auch, daß der Letztverbraucherstatus nach dem EEG sowie der Letztverbraucherstatus nach der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) zwei verschiedene paar Schuhe sind, sodaß sich wohl Letztverbraucher i.S. des EEG und Letztverbraucher i.S. der NAV durchaus unterscheiden können.
Mit dem aktuellen Bestreben, im Namen der Nutzenergiekunden eigenständige Netznutzungsverträge mit den Verteilnetzbetreibern (VNBs) zu schließen (die weitreichenden Vollmachten in den AGB machen es offenbar möglich) untermauert Care Energy allenfalls nochmal, wer Letztverbraucher i.S. der NAV ist, was aber wie gesagt für EEG-Fragen nicht erheblich sein muss.
Am Rande:
Senkt sich für die Bestandskunden, die zukünftig nach Plan von Care Energy selbst ihre Netznutzungsentgelte (einschl. Konzessionsabgaben und Entgelte für Zähler / Messung / Abrechnung) an die VNB entrichten sollen, eigentlich der Nutzenergie- und Grundpreis um die entsprechenden Beträge?
Wenn nicht, würde ich eine große Kündigungswelle unter den Bestandskunden prognostizieren (falls die VNB sich möglicherweise sowieso mehrheitlich nicht auf das aktuelle Ansinnen von Care Energy nicht einlassen).
Anderer Gedanke:
Mehrere Verteilnetzbetreiber hatten bereits vorletzten Monat mehr oder minder öffentlich angekündigt, von Care Energy zukünftig Vorauskasse / Sicherheit auf die Netznutzungsentgelte oder eine belastbare Bonitätsauskunft zu verlangen (im Rahmen der Regelungen in den einschlägigen Netznutzungsverträgen, nach denen ansonsten im berechtigten Fall die weitere Netznutzung verweigert werden darf).
Mag daher der Wind wehen?
Interessant auch die Frage, wie die CE-Vertriebler dieses beabsichtigte Konstrukt zukünftig potentiellen Neukunden "verkaufen" wollen?
Zufälligerweise hat Martin Kristek in einer mutmaßlichen E-Mail an die Vertriebler, welche auf http://www.facebook.com/groups/careenergyforumunzensiert veröffentlicht wurde, bereits vor einigen Tagen quasi angeordnet, die Strom"Nutzenergie aus Strom"-Neukundenaquise für diesen Monat "runterzufahren" und sich stattdessen auf das Bestandskundenmanagement sowie u.a. auf das neue Erdgas"Wärme aus Erdgas"-Produkt zu konzentrieren - wobei Care Energy bei Letzerem ja offenbar nur als Vermittler für die PGNiG Sales & Trading / PST (die hatten Xool übernommen) fungiert; Interessenten könnten wohl genausogut online über https://www.pstoptimus.de/ oder Vertriebler der PST direkt bei der PST Kunde werden..
Der Verdacht drängt sich auf, daß der "Endspurt" im EEG-Verfahren vor dem LG Hamburg, die geplante "Abwälzung" der Netznutzungsverträge auf die Endkunden sowie die offenbar geänderten Vertriebsschwerpunkte zusammenhängen mögen.
Hier die erwähnte, auf Facebook veröffentlichte mutmaßliche Rund-E-Mail an den Außendienst auszugsweise:
--- Zitat von: http://www.facebook.com/groups/careenergyforumunzensiert ---Schönen guten Tag,
[..]
Nehmen wir uns dieses Monat 07 gemeinsam zum Ziel, weniger Neukunden zu akquirieren [..] viel lieber wäre mir persönlich nun [..] unsere Geschäftsbereiche
Erdgas
Geräteshop
Care-Energy Plug & Save Photovoltaik
auszubauen und mit Kundenservice beim Kunden zu punkten.
[..]
Mit freundlichen Grüßen
Martin Richard Kristek
--- Ende Zitat ---
SabbelMR:
Und nochmal zum Thema PGNiG Sales & Trading / PST, deren Erdgasprodukt Care Energy nun vertreiben will:
Die polnische PGNiG-Gruppe steht unter Kritik wegen Schiefergas-Bohrungen, zu gut Deutsch Fracking, vgl.: http://wirtschaftsblatt.at/home/nachrichten/europa_cee/1378759/Polnische-PGNiG-plant-SchiefergasBohrungen
Abgesehen davon, daß die ursprüngliche Ankündigung von Care Energy, man würde Ökogas liefern, sowieso vom Tisch ist - wie passt der Vertrieb der PST-Gasprodukte unter diesem Gesichtspunkt noch zum selbst auferlegten Slogan "Energieversorger der Energiewende"?
Energiesparer51:
Der BDEW informiert:
--- Zitat ---Care-Energy mk-power kündigt Umstellung auf Netznutzung durch den Letztverbraucher an
Die mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co. KG ("mk-power"), die in Deutschland auch unter der Marke "Care-Energy" auftritt, hat am 3. Juli 2013 in einem Schreiben an Verteilnetzbetreiber in Deutschland angekündigt, dass sie in den nächsten Tagen in Vollmacht ihrer Kunden netzbetreiberspezifische Bestandslisten an die Verteilnetzbetreiber senden wird, in denen sie unverzüglich um Übersendung eines Netznutzungsvertrages für die Netznutzung durch die jeweils in der Liste genannten Letztverbraucher bitten will. Der BDEW weist darauf hin, dass Verteilnetzbetreiber, die diese Aufforderung erhalten, das Recht haben, sich die Berechtigung der mk-power durch Vorlage einer hinreichend konkreten Vollmacht für jeden einzelnen Letztverbraucher nachweisen zu lassen. Die Bundesnetzagentur stimmt dieser Einschätzung des BDEW zu und hält ein solches Verlangen nach Vorlage einer Vollmacht in jedem Einzelfall für zulässig.
--- Ende Zitat ---
SabbelMR:
--- Zitat von: Energiesparer51 am 08. Juli 2013, 08:05:38 ---[..] Der BDEW weist darauf hin, dass Verteilnetzbetreiber, die diese Aufforderung erhalten, das Recht haben, sich die Berechtigung der mk-power durch Vorlage einer hinreichend konkreten Vollmacht für jeden einzelnen Letztverbraucher nachweisen zu lassen. Die Bundesnetzagentur stimmt dieser Einschätzung des BDEW zu und hält ein solches Verlangen nach Vorlage einer Vollmacht in jedem Einzelfall für zulässig.
--- Ende Zitat ---
Nun werden sich die Geister wohl daran scheiden, ob die von den Bestandskunden auf dem Auftragsformular ( vgl. http://www.care-energy-online.de/informationsmaterial/ce_informationspackage_jan-2013.pdf , Seite 15 ) sowie möglicherweise darüber hinaus über die AGB-EDL ( aktuelle Fassung vgl. http://www.care-energy-online.de/index.php/homepage/agb/agb-energiedienstleistung.html ) erteilten Vollmachten hinreichend und zulässig sind.
Sollte Care Energy jeden Bestandskunden auffordern müssen, nun noch weitere Vollmachten abzugeben oder zusätzliche Verträge zu unterzeichnen, dürfte es eher Kündigungen hageln. Allein das Prinzip der doppelten Abschläge und Abrechnung (an Care Energy einerseits, an den Verteilnetzbetreiber andererseits), auf das die aktuellen Bestrebungen wohl hinausliefen, wird wohl viele Bestands- sowie potentielle Neukunden (die man im Bereich "Nutzenergie aus Strom" aber offenbar aktuell sowieso nicht mehr so gerne will, vgl. vorherige Seite) nicht gerade begeistern.
Zumal es zu der sich aufdrängenden Frage, ob sich der Nutzenergie-Preis für die Bestandskunden eigentlich um die Entgelte der Netznutzung, Messung / Abrechnung und Konzessionsabgabe verringert, wenn diese zukünftig durch die Endkunden selbst an die Verteilnetzbetreiber entrichtet werden sollen, noch keine Information zu geben scheint.
Nachtrag:
Care Energy schreibt gerade auf Facebook:
--- Zitat von: https://www.facebook.com/CareEnergy ---[User] Werden dann diese Kosten oder Gebühren vom Endkundenpreis 19.90 Cent (brutto) abgezogen?
Care Energy Natürlich die sind ja inkludiert in den 19,90 und in allen Preisen anderer Anbieter.
--- Ende Zitat ---
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